Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Universitätsassistent, 1130 Wien, S.Gasse 6/4, vertreten durch Siegfried Regensberger, Steuerberater, 6020 Innsbruck, Templstraße 2, vom 30. Dezember 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf, vom…
…auch von anderen Personen als vom Bw. (wie etwa einer Dienstnehmerin) benutzt worden. Die Anmietung durch die Mieterin sei eine unternehmerische Entscheidung seitens dieser und könne von der Finanzbehörde nicht beanstandet werden, da andernfalls jedes Rechtsgeschäft angezweifelt werden könne, was wohl der österreichische Gesetzgeber kaum…
…Vollkommen unüblich sei es jedenfalls, das Mietobjekt nicht richtig zu bezeichnen bzw. die Lage des Mietobjektes in einem Gebäude (bei Anmietung bloßer Gebäudeteile - Wohnung) nicht anzugeben, sondern bloß die Anmiete von "Büroräumlichkeiten" im Ausmaß von 52 m² anzuführen. Auch der Nichtersatz von Mieterinvestitionen bei einer…
…also quasi "Nachdenken" als kreative Heimarbeit betreibt, ist nicht erkennbar, warum dieser das Büro überhaupt anmieten sollte, zumal seine eigene - eine nicht unbeträchtliche Nutzfläche aufweisende - Villa in derselben Ruhelage nur 30 Meter vom Haus des Sohnes entfernt ist. "Nachdenken" im eigenen Haus würde sich in…
…hatte und der Einsatzort einzelner Mitarbeiter auch Wien war. Ergänzend ist festzuhalten, dass die Bp. in der Bescheidbegründung ausdrücklich nur hinsichtlich der größeren Wohnung die betriebliche Notwendigkeit der Anmietung durch die Bw. verneint. Der Aufwand für die kleinere Wohnung ist daher nach Ansicht der Bp…
…von seinem Arbeitgeber im Rahmen eines desk-sharing die nötige Infrastruktur zu Verfügung gestellt werde, daher die notwendige berufliche Veranlassung für die Anmietung einer Wohnung als "Mietbüro" nicht ersichtlich sei. In dem gegen die Berufungsvorentscheidung eingebrachten Vorlageantrag erklärte der Bw., dass das Desk-Sharing bedeute…
…in W wurde vom Bw. am 15. Jänner 2001 aufgenommen. Bis zur Anmietung am 23. März 2001 einer Wohnung in W hat der Bw. unentgeltlich bei einem Bekannten gewohnt. Aus dem Mietvertrag kann zwar nicht die Gesamtnutzfläche der Wohnung entnommen werden, die angeführten Räume (Vorzimmer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk in Wien betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung von Mietzinsbeihilfe entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung…
…einige Jahre außerhalb L´s aufgehalten hätten, hätten den Wunsch geäußert, selbst das neue Gebäude zu mieten. Durch Anmietung dieses selbständigen Gebäudes hätten sie über eine größere Wohn- und Nutzfläche verfügt, als laut Wohnungsgebrauchsrecht zugesichert. Auch ein Garten sei vorhanden gewesen. Als Absicherung für eine allenfalls…
…in welchem Umfang die Bw. die von den Ehegatten T. angekaufte Liegenschaft EZ.XY anmieten und umbauen werde. Laut den Angaben der Bw. in der Eingabe vom 11. Juli 2001 habe sie mit mündlichem Mietvertrag die Liegenschaft EZ.XY mit dem darauf befindlichen Haus von…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Dr. Erich Dietrich und Dr. Bernhard Koller im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufung der "Food Collection. com" Bildagentur GmbH, Th., vertreten durch…
Berufungsentscheidung Nicht zutreffende Spruchteile löschen bzw. ggf. anpassen! »Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., vertreten durch Stb., vom 28. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. November 2008 betreffend Einkommensteuer 2001 bis 2006 entschieden: Den Berufungen wird teilweise…
…stattfinden, wie z.B. die Anmietung von Lagerräumen in welchem die Kollektionen für den Großhandel den Kunden präsentiert werden. Die Zweijahresfrist berechnet sich in einem solchen Fall ab der Betriebsgründung und nicht nach dem Tag der Gewerbeanmeldung. Damit konnte die Befreiung von der Kapitalverkehrsteuer nach …
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Herbert Jürgens, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 1992-1994 entschieden: Die Berufungen gegen die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 1992 - 1994 werden als unbegründet abgewiesen…
…(mit Sitz in Zagreb) und T Co GmbH (mit Sitz in München) Den Nutzen aus der Anmietung der Wohnung lag bei der [Bw] und allenfalls bei der deutschen Mutter-Gesellschaft. Als Beweis für die betriebliche Veranlassung wurde bei der Außenprüfung die Besichtigung der Wohnung angeboten…
…Jänner 2008). Nach Ansicht der belangten Behörde stehe fest, dass das in Deutschland zugelassene Fahrzeug ständig im Inland verwendet worden ist und daher nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen nach spätestens einem Monat ab Beginn der Anmietung in Österreich zum Verkehr zuzulassen gewesen wäre. Gemäß § 82 Abs…
…Unternehmensgegenstand war u.a. die Anmietung und Weitervermietung von Geschäftsräumlichkeiten. In der weiteren Folge sollte die GesbR als Hauptmieterin die angemieteten Räumlichkeiten im Rahmen eines Untermietverhältnisses zur Nutzung durch eine ärztliche Ordination wiederum entgeltlich überlassen. Am 14.5.2004 langte mit der Erklärung der Einkünfte…
…Unternehmensgegenstand war u.a. die Anmietung und Weitervermietung von Geschäftsräumlichkeiten. In der weiteren Folge sollte die GesbR als Hauptmieterin die angemieteten Räumlichkeiten im Rahmen eines Untermietverhältnisses zur Nutzung durch eine ärztliche Ordination wiederum entgeltlich überlassen. Am 14.5.2004 langte mit der Erklärung der Einkünfte…
…danach BGasse). Als der Bw. im Mai 2005 mit seiner Ausbildung zum Facharzt am Krankenhaus Y begann, begründete er in Y einen weiteren Haushalt durch Anmietung einer Wohnung (Adresse1). Laut Meldeauskunft ist er seit 6.12.1985 mit Hauptwohnsitz in Innsbruck, BStr., mit Nebenwohnsitz vom…
…von 9.556,00 Euro. Diese Vorsteuern resultieren aus einer Rechnung vom 18. Juni 2010 eines österreichischen Unternehmens an die Bw. betreffend die Anmietung eines "Eventschiffes" für Veranstaltungen am 15. Und 16. Juli 2010 gegen ein Entgelt von 47.782,00 Euro netto. Die Rechnung…