…Nach § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Am 21.2.2007 wurden die haftungsgegenständlichen Forderungen im Konkursverfahren der Primärschuldnerin angemeldet. Die Einhebungsverjährung wurde dadurch unterbrochen und begann mit Ablauf des Jahres 2007 neu zu laufen…
…Konkursverfahren nicht teil. Erst nach Abschluss des Konkursverfahrens wird Eq... GmbH eine Umsatzsteuer-Berichtigung der auszubuchenden Forderungen vornehmen." Der diese Angaben betreffend die Ca... GmbH stützende Aktenvermerk des Finanzamtes lautet wie folgt: "Ca... GmbH: Der steuerliche Vertreter der Firma gibt bekannt, dass eine Anmeldung im…
…FA 23 und FA 57 zur Anmeldung gekommenen Abgabenforderungen betrafen ausnahmslos Abgabenrückstände im Zusammenhang mit dem vom Berufungswerber bis zur Insolvenzeröffnung betriebenen, unter uv steuerlich erfasst gewesenen Einzelunternehmen. Mit Schriftsatz vom 1. September 2003 brachte der Gemeinschuldnervertreter in diesem Konkursverfahren Anträge auf Annahme eines Zahlungsplanes…
…Berufung wandte der Bw. ein, dass das Finanzamt Gelegenheit gehabt hätte, die Forderung im Konkursverfahren der Muttergesellschaft L-GmbH&CoKG beim Amtsgericht Charlottenburg anzumelden. Auch wäre er (in Deutschland) in die Insolvenz gekommen. Da das Verfahren mit Restschuldbefreiung aufgehoben worden wäre, wäre er für alle…
…dass Unterbrechungshandlungen gegenüber dem Bw. direkt nicht erfolgt wären. Als Beweis wird die Berufungsvorentscheidung vom 26.6.2002 angeführt. Der Bw. widerspricht der Rechtsansicht des Finanzamtes, wonach die Anmeldung im Konkurs eine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO ist und verweist auf das…
…die im Zuge des Konkursverfahrens anzumelden gewesen wären. Im Falle der rechtzeitigen Anmeldung im Konkursverfahren stünde für diese Abgaben die quotenmäßige Befriedigung aus der Konkursmasse zu. Die Aufrechnung von Konkursforderungen mit Gegenansprüchen, die nach Beendigung des Konkurses entstünden, wäre unzulässig. Nach Beendigung des Konkursverfahrens wären…
…gehemmt. Dafür, dass die Forderungsanmeldung im Konkursverfahren eine Einbringungsmaßnahme darstellt, sprechen auch die Bestimmungen des § 9 Abs. 1 und 2 BAO, da durch die Verjährung der Forderung durch die Anmeldung unterbrochen bzw. im Falle der Bestreitung der Forderung gehemmt wird. Alle anhängigen Rechtsstreitigkeiten, in denen…
…und für die Lohnsteuer 1997 mit Ablauf des Jahres 1998. Die Kapitalertragsteuer und die lohnabhängigen Abgaben für 1994, 1995 und 1997 wurden am 14. April 1997 im Konkursverfahren der S.GmbH angemeldet, das stellt eine Unterbrechungshandlung dar. Der Konkurs wurde am 30. November 2006 aufgehoben…
…die Anmeldung der GmbH beim Firmenbuchgericht sei am 12. Dezember 2001 erfolgt. Seit diesem Zeitpunkt sei LS alleiniger Geschäftsführer der GmbH gewesen. Der Bw. sei zwar zunächst als Geschäftsführer vorgesehen gewesen, bei der Anmeldung im Firmenbuch habe die ungarische Gesellschafterin aber ausschließlich LS das Vertrauen…
…die Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Gemeinschuldner beginnt von Neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des…
…Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Gemeinschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses…
…der Bw. seinen Standpunkt, wonach in der Erfassung der Zahlungseingänge nach "Ist" eine gleichmäßige Aufteilung der vorhandenen Mittel auf alle Gläubiger zu erblicken sei. Diese Gleichbehandlung der Gläubiger habe sich im Konkursverfahren fortgesetzt, in welchem der Bw. dem Masseverwalter korrekt zur Seite gestanden sei. In…
…erst am 13. November 1998 nach Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens gegeben gewesen. Außerdem wäre gemäß § 9 Abs. 1 KO durch die Konkursanmeldung die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Diese Rechtsansicht sei jedenfalls als unzutreffend zu bezeichnen. Was die Anmeldung im Konkurs betreffe, sei darauf…
…sei. Über die Berufung wurde erwogen: Der Berufungswerber macht geltend, dass sich die durch die Anmeldung der Forderungen im Konkursverfahren bedingte Unterbrechung der Verjährung der Abgabenforderungen nur auf den Hauptschuldner beziehe, während die Verjährung gegenüber dem Haftenden weiterlaufe. Dem ist Folgendes entgegenzuhalten: Gemäß § 238 Abs…
…nunmehr für die detaillierten Abgabenverpflichtungen der Bw. haftungsmäßig angelasteten Beträge mit jenen Beträgen divergierten, welche das Finanzamt mit Anmeldung im Konkurs der A-GmbH geltend gemacht habe. Dieses Konkursverfahren sei am 20. Dezember 1996 eröffnet und vom Masseverwalter sofort die Einstellung des Betriebes beantragt worden…
…nachbezahlt werden sollten, sobald sich der Mieter von den Liquiditätsengpässen erholt hat. - Der Geschäftserfolg entwickelte sich negativ. Der Mieter musste mangels positiver Fortbestehensprognose Konkurs anmelden und den Betrieb wieder schließen. - Im Konkursverfahren wurden die rückständigen Mieten deshalb nicht angemeldet, weil der Bw. die tristen wirtschaftlichen…
…die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderungen unterbrochen wird. Die Verjährungsfrist (5 Jahre) beginne mit Ablauf des Jahres, in dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkursverfahrens rechtskräftig wird, neu zu laufen. Über das Vermögen der GmbH wurde am YX das Konkursverfahren eröffnet…
…die Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Gemeinschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des…
…Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Gemeinschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig geworden ist. Die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist hat daher für die im Konkursverfahren…
…die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegenüber dem Gemeinschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der Beschluss über die Aufhebung des Konkurses rechtskräftig geworden ist. Sämtliche haftungsgegenständliche Abgaben hatte das Finanzamt im Konkursverfahren…