Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.S., Adresse1 vom 23. Jänner 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 10. Jänner 2012 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) und Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung werden…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Zahlungserleichterung vom 3. April 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…des § 31 Abs.5 leg.cit. in Geltung gewesen, sodass auch die Zeit der Anhängigkeit des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen der gegenständlichen Finanzstrafsache vom 28. Juli 2000 bis zum 29. Juni 2005 (= 4 Jahre 11 Monate 1 Tag) in den Fristlauf einzubeziehen ist…
…Maßnahmen aufgehoben werden. (3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. § 11 BAO…
Nach der Judikatur liegen Umstände, die eine Gefährdung oder wesentliche Erschwerung der Einbringung begründen, "beispielsweise" vor (siehe dazu BAO Kommentar Ritz4, Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte…
…Maßnahmen aufgehoben werden. (3) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. § 11 BAO…
Dem Bf war das Geschäftsmodell bekannt. Er hat es am 5. Dezember 2011 anlässlich seiner Einvernahme als Beschuldigter ausführlich beschrieben. Er hat im Wesentlichen ausgeführt, dass "Rust Cleaner" in Polen gekauft, von polnischen Frächtern nach H verbracht, dort durch JoK entladen, zu Diesel umgewandelt und…
…Abs. 3 BAO, konkret darum, ob die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung ausreichend ist (Ansicht des Zollamtes) oder ob darüber hinaus noch die Kriterien des Abs. 1 erfüllt sein müssen (seine Ansicht). Daraus folge in praktischer Hinsicht…
…gemeinsam vorliegen. Ist auch nur eine von ihnen nicht erfüllt, so ist die Maßnahme insgesamt unzulässig. Die Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens wegen eines Vorsatzdeliktes gegenüber dem Bf (erste Voraussetzung) ist unbestritten. Das Entstehen eines Abgabenanspruches gegenüber dem Bf als potenziellem Haftungspflichtigem wird von § 232 Abs. 1…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Georg Pachernegg, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 13. Juni 2002, GZ. xxxxx, betreffend Aussetzung der Vollziehung nach Art. 244 ZK, entschieden: Die Beschwerde wird aus Rechtsgründen abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese…
…Konkret ging es dem Bf darum, ob die Anhängigkeit eines (behördlichen oder gerichtlichen) Finanzstrafverfahrens wegen eines vorsätzlichen Finanzvergehens für eine Sicherstellung ausreichend ist (nach Ansicht des Zollamtes) oder ob darüber hinaus noch die Kriterien des Abs. 1 erfüllt sein müssen (nach Ansicht des Bw). Der…
…werden. (3) Abs. 1 und Abs. 2 gelten sinngemäß ab der Anhängigkeit eines Strafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden. Zu § 232 BAO…
…Bestimmung des § 232 Abs. 3 BAO nur die Prüfung der Formalvoraussetzung der Anhängigkeit eines Finanzstrafverfahrens gegen einen der Begehung eines vorsätzlichen Finanzvergehens oder einer vorsätzlichen Verletzung von Abgabenvorschriften der Länder und Gemeinden Verdächtigen hinsichtlich jenes Betrages, um den die Abgaben voraussichtlich verkürzt wurden, aufgetragen wird…
i) Telefonüberwachungsprotokoll vom 23. November 2011 über ein Telefongespräch zwischen AlP und VlB: Inhalt des Telefongespräches war u.a. die Verabredung eines Treffens, bei dem VlB eine Mappe für den Bf mit Rechnungen, den neuen von der S und die "Kohle" für den Bf, die…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 2, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AG, ehemals Geschäftsführer, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch Mag. Dr. Josef Brunnmayr, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, 4020 Linz, Museumstraße 31…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Mag. Ernst Lentsch, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 6020 Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 5, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 1. September…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Oberrätin Dr. Michaela Schmutzer und die Laienbeisitzer Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 6, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AP, Kauffrau, geb. 1945, 4020 Linz, X-straße, vertreten durch Grassner Lenz Thewanger & Partner, Rechtsanwälte, 4020 Linz, Elisabethstraße 1, über die Beschwerde…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med. vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
…der Tat gezogenen Nutzen berücksichtigen soll, ist von einem strafbestimmenden Wertbetrag abhängig und nicht unmittelbar nur nach den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters auszumessen. Auch die Anhängigkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens steht der Ausmessung der Geldstrafe nicht entgegen (VwGH 25.10.2006, 2006/15/0223). Selbst der Umstand…