…in der Berufungsschrift ursprünglich gemacht wurden. Hier zählt der Bw. seine Tochter noch als zu seinem Haushalt zugehörig, obwohl er bereits anklingen lässt, dass sie einen Nebenwohnsitz in F bei ihrer Mutter begründen würde. Nur bei As stimmen die Angaben insoweit überein, als der Bw…
…Haushalt der Kindeseltern im Monat Jänner 2001 liegen widersprüchliche Angaben der Eltern vor: Der Kindesvater hatte im Zuge seines Berufungsverfahrens vorgebracht, die Bw. habe die gemeinsame Wohnung bereits am 26. Dezember 2000 verlassen. Im Monat Jänner 2001 sei die Bw. nur sporadisch in der ehelichen…
…vom 4.6.2003 - nur für den Zeitraum vom 6.4. bis 21.4.2003 glaubhaft machen können, dass die häusliche Gemeinschaft der Kindeseltern wieder aufrecht war. Die Bw. bringt dazu vor, sie habe am 10.11.2002 und auch nach diesem Zeitraum z.B…
…bereits vor ihrem Auszug am 26. Dezember 2000 den Haushalt nicht mehr geführt , der Sohn Sascha könne dies bestätigen. Das vom Kindesvater dazu vorgelegte Aussageprotokoll enthielt nachstehende Angaben des Sohnes: "Meine Mutter .... ist am 26.12.2000 aus unserer Wohnung in ... mit meiner Schwester ausgezogen…
…die Bw. sind damit ohne Relevanz für den vorliegenden Fall und der diesbezügliche Beweisantrag (Beischaffung des Aktes zu 999 des BG G.) ist ebenso hinfällig. Zur entscheidenden Frage, wie lange die Kindeseltern einen gemeinsamen Haushalt geführt haben, liegen im vorliegenden Fall widersprüchliche Angaben vor. Gemäß…
…die auch mit den Angaben der Großeltern in Einklang steht. Wie sich aus den oben zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt, ist vorrangige Voraussetzung für den Anspruch auf Familienbeihilfe, dass sich ein Kind im gemeinsamen Haushalt mit der die Familienbeihilfe beziehenden Person befindet und dort bei einheitlicher…
…hinzukommt. Lt. den Angaben des Kindesvaters R.T. im Protokoll des Bezirksgerichts B. vom 17.1.2012 leben die Kinder NA und LM seit Ihrem Auszug im Juni 2011 hauptsächlich in seinem Haushalt. Bestätigt wird dies durch eine Stellungnahme des Jugendwohlfahrtsträgers der Bezirkshauptmannschaft B. vom…
…Heranziehung der Aufstellung der Bw. ergibt sich aber, dass sie (gemeinsam mit ihrem Ehegatten) in den einzelnen Monaten des Streitzeitraumes ihren Kindern Zuwendungen zwischen 340 und 730 € monatlich erbracht hätte. Nur im Dezember 2008 hat deren Summe nach den Angaben der Bw. wegen der…
…Abs. 2 BAO in der bis 19.12.2003 geltenden Fassung setzte eine gemäß § 9 Abs. 1 ZustG zu beachtende Zustellungsbevollmächtigung die ausdrückliche Erklärung voraus, dass alle dem Vollmachtgeber zugedachten Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen sind. Eine bloße Angabe "Vollmacht erteilt" erfüllt diese Voraussetzung nicht, weshalb…
…von den Kindeseltern zwei Mal pro Monat stundenweise (siehe Aufstellung im Sachverhaltsteil) besucht. Aufenthalte von G. V. und M. im Haushalt der Eltern waren nicht gestattet. Die Kostentragung für beide Kinder erfolgt durch das Land Niederösterreich. Die Bw. leistet keinen Ersatz. Laut Angaben der Bw…
…September 2002. - Im Jahre 2003 wurden die Unterhaltskosten für den Sohn laut den Angaben der Bw. im Vorlageantrag überwiegend durch den Kindesvater bzw. durch die väterliche Großmutter getragen. - Nach seiner Rückkehr aus A. im Dezember 2003 hat der Sohn eine eigene Wohnung bezogen. 7.1…
…Haushaltszugehörigkeit des Kindes. Auch die polizeiliche Meldung (Hauptwohnsitz des Kindes) ist nicht maßgeblich. Im vorliegenden Fall hat das Kind laut den Angaben des Bw. "bei den Großeltern gewohnt und auch zum größten Teil gelebt". Dass dies durch die Berufstätigkeit der Kindeseltern bedingt war, ändert nichts…
…Die im Normbereich liegende intellektuelle Leistungsfähigkeit werde auch durch den Befund der Universitätsklinik für Neuropsychiatrie bestätigt, eine zusätzliche Psychodiagnostik insbesondere bezüglich einer zusätzlichen emotionalen Störung im Kindesalter liege nicht vor. In der undatierten Bestätigung durch Frau P werde eine Störung des Sozialverhaltens auf den familiären…
…Laut Jugendwohlfahrt der Bezirkshauptmannschaft ... wurden folgende Angaben der Großeltern und (des Sohnes) zu Protokoll gemacht: (Der Sohn) lebte mit seinen Eltern ab dem 1. Lebensjahr im gemeinsamen Haushalt mit den Großeltern. Nach Scheidung im Juni 2000 zogen die Kindeseltern aus, (der Sohn) verblieb jedoch im…
…Die Haushaltszugehörigkeit gilt nach lit.a leg cit. nicht als aufgehoben, wenn sich das Kind nur vorübergehend außerhalb der gemeinsamen Wohnung aufhält. Im gegenständlichen Berufungsfall ist nach den Angaben des Bw. folgender Sachverhalt unstrittig (die Aussagen des Bw. stammen aus den als Beweismittel beantragten Schallträgerprotokollen…
…dieser Entscheidungen ersuche ich aber um Aussetzung der Einbringung bis zur Entscheidung über die Berufung durch die Behörde zweiter Instanz. Das Finanzamt legte die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Im Berufungsfall ist nach den Angaben der Bw…
…Unterhaltbescheinigungen der Heimatgemeinde des Berufungswerbers gehe hervor, dass er während des antragsgegenständlichen Zeitraumes 9/92 bis 9/94 zur Gänze und allein mit jeweils 1.000,- monatlich seine minderjährigen in Bosnien lebenden Enkelkinder erhalten hat, ja (zivilrechtlich) erhalten musste, zumal die jeweiligen Kindeseltern aufgrund der…
…dem Sohn den für ihn vorgesehenen Schulplatz zu verschaffen. Aber bereits dadurch ist die größere Nahebeziehung zum Haushalt des Vaters augenfällig dokumentiert. Weiters geht aus Punkt 1 der von den Kindeseltern bereits am 6.4.2006 abgeschlossenen Vereinbarung hervor, dass sich das Kind künftig - also…
…seiner Einkünfte in Österreich zur Gänze unterhält"; ...."er bringt oder schickt über Kollegen jeden Monat je S 1.000,-- für den Unterhalt der genannten Enkekinder....""), eine Erklärung der Kindeseltern über den Erhalt der Unterhaltszahlungen ("...Wir...erklären unter Eid, dass wir ab April 1992 von Herrn…
…aus den übereinstimmenden mehrfachen Aussagen der Kindesmutter, der Enkelin und weitgehend auch aus den Angaben der Bw und insbesondere aus dem Gerichtsprotokoll im Rahmen des Pflegschaftsverfahrens vom 12. April 2012, wonach neben der diesbezüglichen Aussage der N die Kindeseltern die Betreuungsleistung der Bw von MO …