…die es allenfalls rechtfertigen würden, neuerlich von einer "Anfangsphase zum Kennenlernen" von "günstigen Verpflegungsmöglichkeiten" sprechen zu können. Es gibt aber im vorliegenden Fall noch einen weiteren Grund für die Nichtberücksichtigung der Verpflegungsaufwendungen als Mehraufwwand iSd § 16 Abs.1 Z 9 EStG 1988: Einem Steuerpflichtigen stehen…
…es allenfalls rechtfertigen würden, neuerlich von einer Anfangsphase zum "Kennenlernen" von "günstigen Verpflegungsmöglichkeiten" sprechen zu können. Für die Reisen in Orte außerhalb des Einsatzgebietes (2004 an 12 Tagen und 2005 an 11 Tagen) wurde in den beiden Streitjahren kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, weshalb -…
…Diese Anfangsphase steht pro Kalenderjahr zu. In Anwendung der angeführten Regelungen auf den vorliegenden festgestellten Sachverhalt ergibt sich, dass die vom Bw. Im Jahr 2006 an 169 ausgeführten eintägigen Reisebewegungen, welche ihn zumeist an mehrere Orte pro Tag geführt haben, bis auf die Reise zum…
…bzw. Proben zum Kennenlernen der Produktpalette an die Kunden abgegeben worden seien. Das Fehlen einer objektiven Gewinnerzielungsabsicht könne daraus nicht geschlossen werden. Es habe vielleicht expost gesehen objektiv zu wenige Kunden um Gewinne zu erwirtschaften gegeben, aber sicherlich eine objektiv zum Ausdruck gekommene Gewinnerzielungsabsicht, die…
…wenn auch auf selbständiger Basis, tätig war, liegt die Anfangsphase seiner Tätigkeit an diesen Standorten und damit das Kennenlernen der örtlichen Gegebenheiten bereits vor Beginn des Berufungszeitraumes. Er hat diese Orte bereits so oft aufgesucht, dass ihm die örtlichen Verpflegungsmöglichkeiten an diesen Orten hinreichend vertraut…
…Geschäftsführung auf Abteilungsebene zu exekutieren habe. Gerade auf diesem Gebiet ermögliche der Bw. die gegenständliche Ausbildung mit dem Kennenlernen von Werkzeugen zur Konfliktanalyse eine weitere wertvolle Hilfe. Durch das geänderte Umfeld sei eine systematische Organisationsentwicklung in der Buchhaltung notwendig, um Konfliktfelder im Vorhinein zu entschärfen…
…9 EStG 1988. Ein Verpflegungsmehraufwand steht dementsprechend - nach einer Anlaufphase von jeweils fünf Tagen zum Kennen lernen der Gastronomie an diesen Orten - nicht zu. Da im Erstbescheid die Tagesdiäten für die Anfangsphase von jeweils fünf Tagen nicht gewährt wurden, ist insoweit der Berufung teilweise stattzugeben…
…Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2006 beantragte der Bw ua Umschulungskosten (Ausbildung) zum Psychotherapeuten in Höhe von € 9.860,00 als Werbungskosten anzuerkennen. | Studiengebühr SFU. | 18.04.2006 | € 1.000,00 | Studiengebühr SFU. | 28.12.2006…
…Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 für die Umschulung zum Lebens- und Sozialberater im Betrag von € 4.634,86 geltend. Das Finanzamt ließ bei der Veranlagung zur Einkommensteuer 2006 diese Werbungskosten außer Ansatz, da Ausgaben für die Lebensführung gemäß § 20 Abs…
…ob ein Arbeitnehmer, der von seinem Dienstgeber zum Besuch eines mehrmonatigen Fortbildungsstudiums zur Fortbildungsstätte dienstzugeteilt wurde, Fahrtkosten in Form von Kilometergeld sowie Tagesdiäten als Werbungskosten absetzen kann. Fahrtkosten Die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) sind grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen…
…beantragte die Berücksichtigung der geltend gemachten Fort- und Ausbildungskosten in Höhe von € 3.316,00. Begründend führte er aus, dass die Ausbildungskosten zum Lebens- und Sozialberater nicht als abziehbar eingestuft worden seien, da angeblich kein besonderer Nachweis über die weitere Einkunftsquelle bzw. Berufswechsel bzw…
…Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw. fünfzehn Tage ; siehe Rz 300 bis 310) zu. Dies gilt grundsätzlich in gleicher Weise für Inlands- wie auch für Auslandsreisen…
…Bestätigung vom Dienstgeber etc.). Es werde um nochmalige Prüfung ersucht. Es werde um nochmalige Stellungnahme zum konkreten vom Bw. gestellten Antrag gebeten. Mit Datum 16. Mai 2006 wurde gegenständliche Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. In einem Telefonat mit dem nunmehr zuständigen Referenten des…
…die Einsatzorte des Berufungswerbers (Baustellen) sich über einen längeren Zeitraum erstrecken würden, könnten die Frühstückskosten nur in der Anfangsphase von fünf Tagen anerkannt werden. In dem dagegen erhobenen Vorlageantrag führte der Berufungswerber aus, dass ihm sein Arbeitgeber eine Schlafmöglichkeit (Schlafplatz in einer Baracke) unentgeltlich zur…
…S, W, BH, G, WA und D) nur für eine Anfangsphase von 5 Tagen Taggeld zu." Im Umsatzsteuerbescheid 1999 vom gleichen Datum wurde die anerkannte Vorsteuer von S 76.241,24, wie beantragt, auf S 72.472,15 mit dem Hinweis gekürzt, dass diese um…
…zum angefochtenen Bescheid habe das FA auf die vorgelegten mangelhaften Aufzeichnungen und die daraus resultierende Schätzungsberechtigung verwiesen. Nach Wiederholung eines Teils der Begründung des angefochtenen Bescheides ergänzte das FA: Werde am Einsatzort einweiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, so stünden Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase…
…am Mittwoch von 7:00 bis 12:00 Uhr sowie von 15:00 bis 20:00 Uhr. "Von meinem Wohnort bis zum nächsten öffentlichen Verkehrsmittel müsste ich ca. 8 km zu Fuß gehen und dann eine halbe Stunde mit dem Zug fahren." Über Vorhalt des…
…dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einem Einsatzort regelmäßig wiederkehrend (VwGH 2.8.1995, 93/13/0099) tätig und die Anfangsphase von fünf Tagen überschritten wird. Mittelpunkt der Tätigkeit kann aber nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch ein mehrere Orte umfassendes Einsatzgebiet…
…0225). Tagesgelder stehen daher nur für eine Anfangsphase zu. Der die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen tragende Gedanke besteht darin, dass in typisierender Betrachtungsweise dem auf Reisen befindlichen Steuerpflichtigen die Kenntnis der günstigsten Verpflegungsmöglichkeit - zum Unterschied vom sich an seiner ständigen Arbeitsstätte aufhaltenden Steuerpflichtigen - fehlt. Eine derartige…
…für sich allein nicht strafbar. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird die Abgabenhinterziehung mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des für den Strafrahmen maßgeblichen Verkürzungsbetrages (der ungerechtfertigten Abgabengutschrift) geahndet. Dieser umfasst nur jene Abgabenbeträge (ungerechtfertigte Gutschriften), deren Verkürzung im Zusammenhang mit den Unrichtigkeiten bewirkt wurde…