…Mitterberg - zum ureigensten Vereinszweck gehört, vermeine das Finanzamt, dass hinsichtlich der "Vermietung" der Schlosskapelle an den R-Verein um einen wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallenden Mietzins, der als Anerkennungszins anzusehen sei, keine Unternehmereigenschaft angenommen werden könne. Der VwGH habe wiederholt betont, dass der im Einkommenssteuerrecht…
1. Der Bw. halte die Aussage aufrecht, wonach Instandsetzungsaufwendungen gemäß mündlicher Nebenabrede vom Mieter getragen würden. Die vom Bw. des Weiteren vertretene Ansicht, wonach die Instandsetzungsaufwendungen in den nächsten 15 Jahren mit 0 Euro anzusetzen seien, impliziere auch schon die fehlende Notwendigkeit einer schriftlichen Festlegung…
c) Der Einnahmenposition "Betriebskosten" stehen keine entsprechenden Aufwendungen gegenüber. Der diesbezügliche Erklärungsversuch des Bw. in seiner Eingabe vom 1. März 2004 (vgl. Rz. 15), dass den dem Mieter angelasteten Betriebskosten unentgeltliche Leistungen von Vereinsmitgliedern zugrundelägen und ihm somit offenbar gar keine Aufwendungen entstanden seien, vermag…
…nicht so gering sein, dass es gegenüber dem Wert der Nutzung nicht ins Gewicht fällt und somit einer Unentgeltlichkeit gleichgestellt wird. Eine Gebrauchsüberlassung gegen einen wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallenden Anerkennungszins begründet somit keine entgeltliche Gebrauchsüberlassung im Sinne des § 1090 ABGB (vgl. VwGH 11.12…
…von 5,2601 ha und forstwirtschaftlich genutzte Flächen von 0,8435 ha ab 1. Oktober 1999 auf unbestimmte Zeit an S. W.-H. verpachtet werden. Der Pachtzins betrage jährlich "1,-- Anerkennungszins". Ferner wurde vereinbart, dass "die Pachtgrundstücke" (gemeint offenbar jene, die von H. W.-H…
Der Vertrag konnte vom ehemaligen Dienstgeber nur bei Nichtzahlung des Anerkennungszinses oder erheblich nachteiligem Gebrauch gekündigt werden. Diese Vereinbarung entspricht teilweise den Kündigungsbeschränkungen gemäß § 30 (2) MRG, welche auf sämtliche Mietobjekte anwendbar sind, die ganz oder teilweise den Bestimmungen des MRG unterliegen. Die Kündigungsbeschränkungen gelten…
…fremdüblich anzusehen: - Wechsel (Tausch) der Wohnsitze zwischen Eltern und Sohn, wobei der Sohn das Einfamilienhaus ohne Begründung eines Mietverhältnisses beziehe; - unentgeltliche Überlassung des Wohnhauses und Garagenvermietung an den Sohn zu einem "Anerkennungszins", der bar entrichtet werde; - Garagenzubau und dessen Unterkellerung als (bloße) Vergrößerung der Nutzfläche…
…45 MRG | EUR | 0,00 | Betriebskosten | EUR | 81.90 | Aufzug | EUR | 12.87 | Anerkennungszins | EUR | 0.00 | Werbeabgabe | EUR | 0.00 | Nachforderungen/Guthaben/Raten | EUR | 0.00 |…
…März 2010 ein im Jahr 2010 abgeschlossener Bittleihvertrag vorgelegt. Darin räumte der Bw. einer in C ansässigen Werbefirma ab 1. März 2010 gegen einen monatlichen "Anerkennungszins" von 91,20 Euro das Recht ein, bestimmte, im Vertrag genannte Flächen (ua. die Schaufenster) für Werbezwecke zu nutzen…
…erläutert, dass seiner Meinung nach jedenfalls von einer Unternehmereigenschaft auszugehen ist. Eine Unternehmenseinheit sei aufgrund der Eigentümerlosigkeit von KöR nicht denkbar. Zum Entgeltbegriff des UStG wird in der mündlichen Verhandlung weiters ausgeführt: "Das Entgelt muss über den Anerkennungszins hinausgehen, ansonsten ist das Geschäft unentgeltlich. Fremdüblichkeit…
…erläutert, dass seiner Meinung nach jedenfalls von einer Unternehmereigenschaft auszugehen ist. Eine Unternehmenseinheit sei aufgrund der Eigentümerlosigkeit von KöR nicht denkbar. Zum Entgeltbegriff des UStG wird in der mündlichen Verhandlung weiters ausgeführt: "Das Entgelt muss über den Anerkennungszins hinausgehen, ansonsten ist das Geschäft unentgeltlich. Fremdüblichkeit…
…Judikatur zur Bittleihe, die auch den Charakter der Unentgeltlichkeit nicht dadurch verliert, dass der Nutzungsberechtigte die Betriebskosten des Objekts oder einen "Anerkennungszins" zu zahlen hat (siehe das Urteil des OGH 15.6.1999, 5 Ob 156/99y mit Hinweisen auf SZ 63/31; 3 Ob…
…Judikatur zur Bittleihe, die auch den Charakter der Unentgeltlichkeit nicht dadurch verliert, dass der Nutzungsberechtigte die Betriebskosten des Objekts oder einen "Anerkennungszins" zu zahlen hat (siehe das Urteil des OGH 15.6.1999, 5 Ob 156/99y mit Hinweisen auf SZ 63/31; 3 Ob…
…Berufe. Als wirtschaftliche Tätigkeit gilt insbesondere die Nutzung von körperlichen oder nichtkörperlichen Gegenständen zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen. Eine nicht marktkonforme Vermietung, bei der lediglich ein Freundschaftspreis oder Anerkennungszins geleistet wird, stellt keine nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen dar (vgl. Windsteig in Melhart/Tumpel…
…berücksichtigt werden könnten (Rdn 29). Dies wiederum könne nur in extremen Fällen angenommen werden, wie beispielsweise eine Dauervermietung an einen nahen Angehörigen zu einem symbolischen Anerkennungszins. Keinesfalls als nicht unternehmerisch qualifiziert werden könne hingegen die zu Marktpreisen erfolgende Vermietung, auch wenn das kumulierte Ergebnis der…
…Judikatur zur Bittleihe, die auch den Charakter der Unentgeltlichkeit nicht dadurch verliert, dass der Nutzungsberechtigte die Betriebskosten des Objekts oder einen "Anerkennungszins" zu zahlen hat (siehe das Urteil des OGH 15.6.1999, 5 Ob 156/99y mit Hinweisen auf SZ 63/31; 3 Ob…
…den diversen Bewirtschaftungsverträgen getroffen. Häufig gibt es Vereinbarungen, wonach vom Nutzungsberechtigten lediglich ein Anerkennungszins in Höhe von einem Euro (früher ein Schilling) pro Jahr zu leisten ist. Allerdings werden diese Verträge den Abgabenbehörden in den meisten Fällen nicht zur Kenntnis gebracht, da sich nach Ansicht…
…Judikatur zur Bittleihe, die auch den Charakter der Unentgeltlichkeit nicht dadurch verliert, dass der Nutzungsberechtigte die Betriebskosten des Objekts oder einen "Anerkennungszins" zu zahlen hat (siehe das Urteil des OGH 15.6.1999, 5 Ob 156/99y mit Hinweisen auf SZ 63/31; 3 Ob…
…der Donau abgehaltenen ersten Verhandlungstag der mündlichen Berufungsverhandlung führte der Bw. aus, dass wenige Wochen vor dem Hochwasser der monatliche Anerkennungszins mit 262,43 € festgesetzt worden sei. Hinzu kämen noch monatlich 138 € Betriebskosten, sodass insgesamt monatlich 400 € Akontozahlungen zu leisten gewesen seien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des GH, Adr, vertreten durch Dkfm. Franz Feiner & Mag. Elisabeth Sandig Wirtschaftstreuhandkommanditgesellschaft, 1190 Wien, Cottageg. 45, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 26. April 2002 betreffend Rechtsgebühr zu ERfNr.xxx entschieden: Der…