…Aufwendungen nicht einkünftemindernd berücksichtigt: | | 2002 | 2003 | Fachliteratur | 3.468,50 € | 2.855,96 € | Anbahnungsspesen | 224,14 € | 352,51 € | Kosten eines Weltempfängers | 180,88 € | | Satellitenreceiver | 204,12…
…22 | | Summe Einnahmen | | 39.062,44 | Ausgaben | | | Telefon 80% | 3.311,42 | | Anbahnungsspesen 50% | 436,09 | | Kfz-Spesen | 2.050,70 | | Fremdhonorare | 12.990,00 | | …
…Im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens wurden Anbahnungsspesen in folgender Höhe nicht als Betriebsausgaben anerkannt und die erklärten Gewinne wie folgt geändert: | | Anbahnungsspesen | Gewinn | 2000: | 6.944,00 S | 398.813,00 S | 2001: | 4.800,00…
…Bw eine Auflistung der Werbungskosten vor. Entgegen dem Erstantrag machte er nunmehr ATS 7.770,- (statt ATS 12.030,-) an Tagesdiäten geltend. Kilometergelder und "Anbahnungsspesen" blieben der Höhe nach unverändert. In der Berufung führte der Bw unter anderem aus, dass bei den geltend gemachten Reisen…
…Strittig ist, ob Anbahnungsspesen (Bewirtung) in Höhe von ATS 17.093,53 und Kosten im Zusammenhang mit der Internet-Homepage des Bw. von ATS 141.161,95 lediglich aliquot für 4 Monate (Jänner bis 27.4.2001) oder für das ganze Jahr anzuerkennen sind. Das…
…bezieht er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Seiner Einkommensteuererklärung für 2002 hat der Bw. einen Antrag auf Anerkennung von Werbungskosten betreffend seiner unselbstständigen Tätigkeit in Höhe von insgesamt 12.794,73 € beigelegt. Dieser Betrag hat sich zusammengesetzt aus Anbahnungsspesen/Bewirtung, Arbeitsmittel, Betriebsumlage, Büromaterial/Postgebühren…
…ein Festnetztelefon) | 5.285,45 | | Anschaffung Handy | 2.980,00 | 8.265,45 | Anbahnungsspesen für Vertragsabschlüsse | 2.029,00 | | Postgebühren und sonstige Gebühren | 971,00 | | Ausschließlich dienstlich veranlasste Reisen laut Fahrtenbuch | |…
…Werbezweckes und des erheblichen Überwiegens nicht erbracht wurde. Das bloße Beifügen der Namen der Gäste würde dafür nach der Rspr nicht ausreichen (VwGH 17.3.1999, 97/13/0211 zu Anbahnungsspesen eines Rechtsanwaltes; VwGH 30.4.2003, 99/13/0208 zu Bewirtungsspesen als werbeähnlichem Anbahnungsaufwand…
…Weinbehandlungsmittel, seien nicht ausreichend berücksichtigt worden. - Gänzlich unberücksichtigt geblieben seien Vertriebskosten (Auslieferkosten, PKW- Kosten, Werbung, Anbahnungsspesen, Provisionen an Vermittler, ...). - Um höhere Verkaufspreise zu erzielen, müsste der Bw an diversen Wein-Wettbewerben und ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, verfüge jedoch als Kleinstbetrieb nicht über die Mindestbestandsmengen an Wein…
…Telefonkosten 30% netto 20% USt | | 347,30 | 266,90 | Weihnachtsgeschenke netto 20% USt | | | 85,67 | Anbahnungsspesen 50% netto 10%/20% USt | 124,32 | 40,95 | 85,21 | Hut netto 20% USt | 39…
…kann wohl keinesfalls behauptet werden. Weiters trägt DI B Kosten, wie z.B. Sozialversicherung oder Anbahnungsspesen selbst. Auch schafft er eigene Wirtschaftsgüter für seine Tätigkeit an. Ab Mitte 2002 hat er das Unternehmen wieder in die Gewinnzone gebracht und wurden ihm daraufhin für diese Leistung…
…wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb der Dienstzeit viele Verträge abschließen würden, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen könnten, dass Reisekosten für…
…wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb der Dienstzeit viele Verträge abschließen würden, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen könnten, dass Reisekosten für…
… wie z.B. die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb ihrer Dienstzeit viele Verträge abschließen, oder dass die Vertreter den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen könnten, dass Reisekosten für Vermittlungen…
…die Tatsache, dass die Provisionsvertreter auch außerhalb ihrer Dienstzeit und außerhalb des Kassengebäudes die Verträge abschließen würden, oder dass die Vermittler den Aufwand für Anbahnungsspesen selbst zu tragen hätten, dass sie für Vermittlungen außerhalb der Dienstzeit keine Entlohnung bzw. keine Überstunden verrechnen könnten, dass Reisekosten…
…gehandelt hat, kann deswegen verneint werden, da nach mehrjähriger geschäftlicher Verbindung (wie dies vom GF der Bw. behauptet wird) im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Verrechnung von "Anbahnungsspesen" auszuschließen sind. Weiters hat die Bw. bis dato trotz Vorhalt auch keinen Mitarbeiter der Firma L2 namhaft gemacht, der…
…Ausfuhrvorgang erstellt worden, den Mangel fehlender Aufzeichnungen allenfalls hätten beseitigen können. Was schließlich die als Beweismittel ins Treffen geführten und vorgelegten Rechnungskopien betreffend eine Banknotenzählmaschine, den Ankauf einer Schusswaffe und diverse Anbahnungsspesen betrifft, so kommen diese als Buchnachweis schon deshalb nicht in Betracht, weil sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W, vom 27. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, vertreten durch AD Herbert Pablee, vom 29. April 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 nach der am 1. Oktober 2009 in…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Berufungsvorentscheidung abgeändert. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Höhe der Abgabe wird auf die Berufungsvorentscheidung…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Claudia Mauthner, Bernd Feldkircher, Wirtschaftskammer, und Mag. Isabella Gerstgrasser, Arbeiterkammer, im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung der Bw., Dn, P.-Weg 1/15, gegen den Bescheid…