…am 27. März 2001 erfolgte bescheidmäßige Abweisung einer Zahlungserleichterung vom damals zuständigen Finanzamt Wien 4/5/10, sowie des ergebnislosen Vollstreckungsversuches im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt Wien 3/11 vom 12. April 2006 keine Verjährung eingetreten sei. Mit Vorhalt vom 23. Juli 2008…
…Strafverfahren gegen A H, D H und S P beauftragt worden waren, ersuchte das BGK Perg mittels Telefax vom 24. Oktober 2001 die PASt Linz um Amtshilfe in Form einer Beistellung von Hilfspersonal (siehe Handakt der PASt Linz betreffend AHE Gendarmerie Perg, A H, AZ…
…Vollstreckungshandlung vorzunehmen ist, um Durchführung der Vollstreckung ersuchen. Die in diesem Bundesgesetz für Finanzämter vorgesehenen Vorschriften gelten sinngemäß auch für die Zollämter. Aus diesem Grunde kann auch das Zollamt im Amtshilfewege jedes andere Zollamt und auch das Finanzamt, in dessen Amtsbereich die Vollstreckungshandlung vorzunehmen ist…
…Strafverfahren gegen A H, D H und S P beauftragt worden waren, ersuchte das BGK Perg mittels Telefax vom 24. Oktober 2001 die PASt Linz um Amtshilfe in Form einer Beistellung von Hilfspersonal (siehe Handakt der PASt Linz betreffend AHE Gendarmerie Perg, A H, AZ…
…Strafverfahren gegen A H, D H und S P beauftragt worden waren, ersuchte das BGK Perg mittels Telefax vom 24. Oktober 2001 die PASt Linz um Amtshilfe in Form einer Beistellung von Hilfspersonal (siehe Handakt der PASt Linz betreffend AHE Gendarmerie Perg, A H, AZ…
…gerichtlichen Strafverfahren gegen A H, D H und S P beauftragt worden waren, ersuchte das BGKPerg mittels Telefax vom 24. Oktober 2001 die PASt Linz um Amtshilfe in Form einer Beistellung von Hilfspersonal (siehe Handakt der PASt Linz betreffend AHE Gendarmerie Perg, A H, AZ…
…Strafverfahren gegen A H, D H und S P beauftragt worden waren, ersuchte das BGK Perg mittels Telefax vom 24. Oktober 2001 die PASt Linz um Amtshilfe in Form einer Beistellung von Hilfspersonal (siehe Handakt der PASt Linz betreffend AHE Gendarmerie Perg, A H, AZ…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg betreffend Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…RV/2007-W/05, trug die Berufungsbehörde dem Finanzamt Waldviertel gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Durchführung von Ermittlungen - unter Inanspruchnahme internationaler Amtshilfe - zum gewöhnlichen Aufenthalt des Bw. in den Monaten September und Oktober 1998, zum Vorliegen einer ständigen Wohnstätte des Bw. in Irland und…
…Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt in den Monaten September und Oktober 1998 in Österreich und ob er 1998 eine ständige Wohnstätte in Irland und/oder eine solche in Portugal verfügt hat. Im Amtshilfeweg wurde Erich Fl als Auskunftsperson durch das deutsche Finanzamt Bad Segeberg befragt…
…Betracht, abgesehen davon, dass kein Anlass für eine Wiederholung von Beweisaufnahmen gegeben ist. Das Finanzamt hat - teils selbst, teils im nationalen und internationalen Amtshilfeweg - eine Vielzahl an Zeugen befragt bzw. Aussagen in anderen Verfahren gewürdigt. Welche entscheidungsrelevanteUmstände darüber hinaus weitere Zeugen konkret angeben sollten, hat…
…oder Finanzlandesdirektionen des ersuchten Staates anzuerkennen und für vollstreckbar zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2 bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt." Die Zuständigkeiten der Finanzlandesdirektionen laut Amtshilfevertrag wurden durch § 17a Abs…
…zu erklären. Artikel 6 bleibt unberührt. (3) Die in Absatz 2 bezeichneten Verfügungen werden durch die Finanzämter oder Gerichte gemäß der Gesetzgebung des ersuchten Staates vollstreckt." Wie bereits in der Berufungsvorentscheidung zutreffend festgestellt wurde, wurden die Zuständigkeiten der Finanzlandesdirektionen laut Amtshilfevertrag durch § 17a Abs. 2…
…zur Einbringung des vollstreckbaren Rückstandes der Bw. in Höhe von € 100.385,21 laut Rückstandsausweis vom 10. September 2007 am 21. September 2007 ein Vollstreckungsversuch im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt X am Betriebsort der Bw. unternommen, wobei die Bw. nicht angetroffen wurde…
…der Unterposition 0201 20 50. Da der Verdacht bestand, das Filet könnte auch schon bei früheren Lieferungen von Hintervierteln gefehlt haben, hat die österreichische Zollverwaltung die Zollbehörden in Rumänien im Rahmen der Amtshilfe ersucht, bei den do. Empfängern Ermittlungen durchzuführen. Laut Mitteilung des Ministeriums für…
…nach Konkursaufhebung zahlreiche zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlungen - etwa die Meldeanfragen vom 12. Jänner 2005 und 15. Mai 2007 (vgl. VwGH 24.10.2002), Amtshilfeersuchen vom 27. Juni 2006, 21. März 2007 und 6. Februar 2008 (vgl. VwGH 28.3.1990…
…ein Amtshilfeersuchen (2001) und eine Firmenbuchabfrage (2004) für den Bw keine nach außen erkennbare Handlungen darstellten und von ihm auch nicht kontrollierbar seien. Der Bw sei stets aufrecht gemeldet gewesen und habe unter seinem Namen immer eine Steuernummer gehabt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß…
… 9 Abs. 1 KO die Verjährung von Neuem begann, wurde die Verjährung auch mit Amtshilfeersuchen vom 26. Februar 2001 an das Finanzamt für den W hinsichlich eines Abgabenrückstandes von S 1,681.460,79 (des Bw. als Geschäftsführer der C-GmbH) zur Erhebung der wirtschaftlichen…
…Zurückweisung der Berufung als verspätet, die Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Zustellung vom 24. Mai 2006 gegenüber dem Bf. anhand der zu diesem Zeitpunkt für die Zustellung im Wege der Amtshilfe für Österreich im ersuchten Staat geltenden Rechtsvorschriften zu überprüfen hat (vgl. Ritz, BAO, Kommentar…