…jeweiligen Amtshandlung fällig werden und gleichzeitig mit dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben…
…dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag…
…ist. Damit ist aber auch die entsprechende Einhebungsgebühr angefallen. Wie schon die Erstinstanz in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausführt, handelt es sich bei der Pfändungsgebühr um eine reine Amtshandlungsgebühr, die kraft Gesetzes mit Beginn der Amtshandlung fällig wird. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn die Amtshandlung erfolglos verlief oder nur deshalb unterblieb, weil der Abgabenschuldner die Schuld erst unmittelbar vor Beginn der Amtshandlung an den Vollstrecker bezahlt hat. Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
…wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Nach herrschender Auffassung ist die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und ist sohin nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.3.1991…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der B.I.., W., vertreten durch A.R., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 1. Juli 2005 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Berufungsentscheidung im fortgesetzten Verfahren Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 19. Juli 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 14. Juni 2007 betreffend Gebühr gem. § 25 GebG entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und hat zu lauten: Die…
Dem Gesetz ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen ist, dass Gebührenverkürzungen, die einer juristischen Person zuzurechnen sind, allgemein anders zu behandeln sind als von natürlichen Personen begangene (VwGH je vom 24.6.1991, 90/15/0057 und 90/15/0058). Von einem Geschäftsführer einer österreichischen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 29. Jänner 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 28. Dezember 2009 betreffend Rechtsgebühr gem. § 33 TP 20 GebG entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
… sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der…
…... Gemäß den zitierten Gesetzesbestimmungen hat der Abgabenschuldner für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens die "Kosten der Vollstreckung", nämlich Pfändungsgebühren und Barauslagenersatz zu entrichten. DiePfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr. Sie wird insbesondere wegen der der Behörde bei Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben und sie ist sohin auch…
… sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus einem Verkaufserlös beglichen werden (§ 51). Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der…
…den am 2.11.2010 eingelangten Antrag betreffend Pfändungsgebühr (sowie Auslagenersatz) mit Bescheid vom 30.3.2011 im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass die Pfändungsgebühr eine reine Amtshandlungsgebühr sei und der Einwand, dass sich die Umsatzsteuer 07/2010 um 70.000 € vermindern solle…
…dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden…
…dem einzubringenden Abgabenbetrag vollstreckt werden können. Sie sind mit Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden…