…4. 1998 aktenkundig, womit festgestellt werden sollte, ob der Bw. über pfändbares inländisches Grundvermögen verfügt. Dass derartige Datenbankabfragen das Erfordernis einer nach außen erkennbaren Amtshandlung erfüllen, hat der Verwaltungsgerichtshof auch im - eine elektronische Firmenbuchabfrage betreffenden - Erkenntnis vom 7. 9. 2006, 2006/16/0041, nicht in…
…der Verjährung habe nur demjenigen gegenüber Wirkungen, der von einer Amtshandlung nach außen betroffen sei. Die Festsetzung bzw. Vorschreibung der Abgabe verstoße gegen die Verjährungsbestimmungen. 2. Da die Abgaben für Frau TS noch nicht rechtskräftig bestimmt worden seien, das Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat RV…
…S 596, 597 und die dort zitierte Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Wesentlich ist vielmehr, dass die Amtshandlung nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar ist. Diese beiden Voraussetzungen sind mit dem der Firma zugegangenen Ergänzungsersuchen zur Feststellung der Abgabepflichtigen, das seitens der verlosenden Firma auch…
…Erlassung des Haftungsbescheides am 29. September 2008 waren die dem Haftungsbescheid zu Grunde liegenden Abgabennachforderungen demnach nicht einbringungsverjährt. Eine Betriebsprüfung stellt ebenfalls eine Unterbrechungshandlung nach § 238 Abs. 2 BAO dar. Dazu genügt es sogar, dass eine Amtshandlung nach außen erkennbar ist, sie muss dem Abgabepflichtigen…
…einzubringen, binnen 5 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Gem. Abs. 2 leg. cit. wird die Verjährung durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie…
…Beschwerde vom 27. Mai 2011. Begründend wurde ausgeführt, dass für eine Unterbrechungswirkung eine Amtshandlung gefordert werde, die nach außen in Erscheinung trete und erkennbar den Zweck verfolge, den Abgabenanspruch gegen die Abgabenschuldnerin durchzusetzen. Hierbei müsse es sich nicht zwingend um eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme handeln. Das Wesen…
…Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung ein Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt worden sei. Durch diese nach außen hin erkennbare Amtshandlung sei die Verjährung unterbrochen worden und die Frist habe mit 1.1.1995 neu zu laufen begonnen. Aus dem hierorts aufliegenden Haftungsakt gehe nirgends hervor, dass im…
…für den Fall der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens geltend gemacht. In dem die beiden Anträge abweisenden Bescheid vom 6. Februar 2002 verwies das Finanzamt Graz-Stadt auf zehn listenmäßig angeführte und mit Datum genau bezeichnete zur Durchsetzung des Abgabenanspruchs vorgenommene nach außen erkennbare Amtshandlungen (Drittschuldneranfragen, Meldeamtsanfragen…
…nach § 208 Abs. 2 leg. cit. frühestens mit Ablauf des Jahres, in dem die Abgabenbehörde vom Erwerb oder von der Zweckzuwendung Kenntnis erlangt. Die Verjährung wurde durch jede zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung…
…Unterbrechungshandlungen seien, wird nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.3.1990, 89/13/0189) gemäß § 238 Abs. 2 BAO die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Nach Lehre und Rechtsprechung ist es nicht notwendig, dass…
…Die Verjährungsfrist wird dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung zufolge durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Neben den im Gesetz selbst aufgezählten Maßnahmen wird die Verjährung beispielsweise durch Zahlungsaufforderungen unterbrochen (VwGH 26.2…
…Verjährungsfrist (§ 207) nach außen erkennbare Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches oder zur Feststellung des Abgabepflichtigen (§ 77) von der Abgabenbehörde unternommen, so verlängert sich die Verjährungsfrist um ein Jahr. Die Verjährungsfrist verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn solche Amtshandlungen in einem Jahr unternommen werden…
…Die Verjährungsfrist wird dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung zufolge durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Neben den im Gesetz selbst aufgezählten Maßnahmen wird die Verjährung beispielsweise durch Zahlungsaufforderungen unterbrochen (VwGH 26.2…
…Die Verjährungsfrist wird dem eindeutigen Wortlaut dieser Bestimmung zufolge durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Neben den im Gesetz selbst aufgezählten Maßnahmen wird die Verjährung beispielsweise durch Zahlungsaufforderungen unterbrochen (VwGH 26.2…
…Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass die Amtshandlung nach außen in Erscheinung trat und erkennbar den Zweck verfolgte, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob die Amtshandlung konkret geeignet war, den angestrebten Erfolg-nämlich die Durchsetzung des…
…BAO). Für die Unterbrechung der Verjährung genügt es, dass die Amtshandlung nach außen in Erscheinung trat und erkennbar den Zweck verfolgte, den Anspruch gegen einen bestimmten Abgabenschuldner durchzusetzen. Es kommt nicht darauf an, ob die Amtshandlung konkret geeignet war, den angestrebten Erfolg - nämlich die Durchsetzung…
…31.12.2006, 31.12.2006). Die Betriebsprüfung stellt jedoch - was in den Berufungsausführungen übersehen wird - eine Unterbrechungshandlung nach § 238 Abs. 2 BAO dar. Dazu genügt es, dass eine Amtshandlung nach außen erkennbar ist, sie muss dem Abgabepflichtigen nicht zur Kenntnis gelangt sein (VwGH 28…
…es sich lediglich um eine demonstrative Aufzählung. Die Verjährungsfrist wird dem eindeutigen Wortlaut der zitierten Bestimmung zu Folge durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Unbestritten ist, dass das Finanzamt mit Bescheid vom 27. März 2001 ein Zahlungserleichterungsansuchen der Bw…
…laufen. Die 5-jährige Verjährungsfrist begann mit 31.12.1996 zu laufen. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene nach außen erkennbare Amtshandlung, wie Mahnung, durch Vollstreckungsmaßnahmen, durch Bewilligung einer Zahlungserleichterung, oder durch Erlassung eines Haftungsbescheides unterbrochen…
…einzubringen, binnen fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. § 209a gilt sinngemäß. Die Verjährung fälliger Abgaben wird durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommen, nach außen erkennbare Amtshandlung, wie…