…als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten, Jagden, geknüpften Teppichen, Tapisserien und Antiquitäten. ..." Werbungskosten setzen nicht die Abwehr einer Gefährdung der Einkünfte voraus Der Werbungskostenbegriff ist bei allen außerbetrieblichen Einkunftsarten…
…Sphäre betreffenden Faktor, nämlich die Verwertbarkeit der Kurse im privaten Bereich, überlagert. Dadurch wird der Veranlassungszusammenhang der Aufwendungen und Ausgaben, der sich aus dem Werbungskostenbegriff ergibt, unterbrochen. Zusammenfassend ist daher festzuhalten, dass es sich bei den Kosten für die absolvierten Kurse im Hinblick auf § 20…
…als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte dies mit der Begründung, dass die geltend gemachten Ausgaben für den Mediationslehrgang im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine abzugsfähigen Fortbildungskosten und somit keine Werbungskosten gemäß § 16 EStG 1988 darstellen würden. Auch könnten die beantragten…
…6. Juni 2011 wurde der Antrag der Bw. auf Zuerkennung von Werbungskosten aus der o.a. Veranstaltung mit der Begründung abgelehnt, dass die dabei vermittelten Kenntnisse allgemeiner Art seien, eine berufliche Notwendigkeit somit fehle. Mit Eingabe vom 14. Juni 2011, beim Finanzamt eingelangt am 15…
…glaubhaft machen können, dass die im "Kurszentrum H" erlernten Inhalte für die Ausübung ihres Berufes der Altenpflegerin nützlich seien, jedoch seien die Seminarinhalte jedenfalls allgemeiner Natur und daher auch in privaten Lebensbereichen anwendbar. Die Seminare richteten sich übrigens nicht ausschließlich an Personen, die in pflegenden…
…und Rechtsprechung kann sich der Steuerpflichtige bei einem längeren Auslandsaufenthalt den Mehrkosten im Falle von gegenüber Österreich erhöhten Lebenshaltungskosten nicht entziehen. Es führt diesfalls ein entsprechender Mehraufwand nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff - und somit auch nach Ablauf einer Woche - zu Werbungskosten (vgl. VwGH 13.2.1991…
…beruflich veranlasst anzusehen ist (siehe VwGH 29.11.1994, 90/14/0215). Allerdings darf aber als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass gerade psychologischen Bildungsmaßnahmen sehr oft in nicht unwesentlichem Ausmaß auch Aspekte der Persönlichkeitsentwicklung innewohnen. Für solche Aufwendungen mit privatem Bezug sollte durch die Einfügung…
…der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. b): Betrieblich oder beruflich veranlasste Aufwendungen oder Ausgaben, die auch die Lebensführung des Steuerpflichtigen berühren, und zwar insoweit, als sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung unangemessen hoch sind. Dies gilt für Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen- und Kombinationskraftwagen, Personenluftfahrzeugen, Sport- und Luxusbooten…
…Bw. auszuscheiden. 4.) Reisekosten: Beim Werbungskostenabzug für beruflich veranlassten Reiseaufwand ist zwischen den Fahrtkosten im engeren Sinn und verpflegungsbedingtem Mehraufwand zu unterscheiden. Während Fahrtkosten - abgesehen von Sonderegelungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte - nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs.1 EStG zu beurteilen sind…
…auf dem Gebiet des Rechts, der Wirtschaft oder Technik) vermittelt werden, aber auch dann, wenn auf Grund der Erfordernisse im ausgeübten oder verwandten Beruf Sprachkenntnisse allgemeiner Natur erworben werden (beispielsweise Grundkenntnisse für eine Tätigkeit als Kellnerin, Sekretärin, Telefonistin oder Verkäuferin). Zwischen der jeweiligen Fremdsprache und…
…zur Erlangung eines Berufes. Im Gegensatz dazu dienen Fortbildungskosten der Verbesserung der bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten, um die Aufgaben des ausgeübten Berufes besser erfüllen zu können. Fortbildungskosten sind bereits nach dem allgemeinen Werbungskostenbegriff des § 16 Abs. 1 EStG 1988 abzugsfähig. Besteht ein konkreter Veranlassungszusammenhang…
…ich noch bei der B. tätig sein kann. Auf den Werbungskostenbegriff des § 16 EStG zurückgegriffen bedeutet dies, dass der NLP-Kurs zur Erhaltung meiner Einnahmen notwendig war. In der ersten Jahreshälfte 1998 wurden der A. ein Teil der Subventionen gekürzt, sodass Kündigungen von Mitarbeitern notwendig…
…im Sinne des § 16 EStG. Zum Einwand des steuerlichen Vertreters in der Berufungsverhandlung, dass iZm dem allgemeinen Werbungskostenbegriff auch darauf Bedacht zu nehmen sei, ob die fraglichen Aufwendungen den Steuerpflichtigen (wie bei einem Hobby) freiwillig oder unfreiwillig treffen, genügt hier der Hinweis, dass diese Frage…
…und sei daher berechtigt, entsprechende Werbungskosten geltend zu machen. Die abweisende Berufungsvorentscheidung des Finanzamts wurde - nach Wiedergabe der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen - wie folgt begründet: "Die den Werbungskosten zugrunde liegende berufliche Veranlassung ist - als Ergebnis eines kausalen Verständnisses des Werbungskostenbegriffes - dann gegeben, wenn die betreffenden Ausgaben…
…Beweglichkeit zu fördern, sowie physisches und geistiges Unwohlsein und Spannungen zu lindern bzw. Akupunkturtechnik zwecks Stressabbau) jedenfalls allgemeiner Natur und daher auch für nicht berufstätige Personen von Interesse. Das in dieser Ausbildungsphase vermittelte Wissen und die erlernten Methoden sind sowohl in privaten Lebensbereichen, als auch…
…sei die Förderung von Kommunikationsmöglichkeiten. Kommunikative Fähigkeiten seien in einer Vielzahl von Berufen und auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit, nämlich beim Zusammenleben von Menschen ganz allgemein, von Bedeutung. Der Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiten Instanz vom 2. Dezember 2005 wiederholte das…
…fest. Im Berufungsfall ist zunächst zu entscheiden, ob die geltend gemachten Werbungskosten als Kosten der doppelten Haushaltsführung, als Aufwendungen iZm Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte anzusehen sind oder unter den allgemeinen Werbungskostenbegriff fallen. 3.2.1. Doppelte Haushaltsführung a. Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem Wohnsitz am Familienwohnort…
…Thesis" ebenfalls zum Thema "Konfliktmanagement im Führungsalltag". In diesem Zusammenhang werde auch darauf verwiesen, dass dieses Studiengebiet ein Teil der allgemeinen Betriebswirtschaftslehre sei. Damit die Bw. ihre Tätigkeit als Führungskraft auch zukünftig weiter erfolgreich meistern könne, sei besonders bei den derzeitigen Rahmenbedingungen der Faktor Mensch…
…folgende Voraussetzungen kumulativ vorlägen: - Lehrgangsmäßige Organisation - Möglichkeit des Erwerbs von beruflich verwertbaren Kenntnissen - einseitiges Reiseprogramm, abgestimmt auf die Berufsgruppe - allgemein interessierende Programmpukte in zeitlich untergeordnetem Ausmaß Von einer kumulativen Erfüllung aller Voraussetzungen könne nicht ausgegangen werden. Dabei stellt das FA insbesondere am Programm des 28…
…sinnvolle Karriereentwicklung innerhalb der gleichen Berufssparte ermöglichen. Schulen und Kurse, die eine umfassende Ausbildungsgrundlage für eine Vielzahl verschiedener Berufe darstellen und Kurse, deren Inhalt auch außerhalb der beruflichen Sphäre von allgemeinem Interesse sind, stellen, ungeachtet der beruflichen Sinnhaftigkeit der Teilnahme, nichtabzugsfähige Aufwendungen im Sinne des …