…über Auftrag des Arbeitgebers - seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder - so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, daß ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. a) ... b) Das Tagesgeld für…
…0154). Rz 298 Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw…
…betreffend allfälliger Ersätze des Arbeitsgebers, betreffend der Nächtigungskosten etc. gestellt wurden. Mit der Vorhaltsbeantwortung vom 08.04.2002 wurden vom Bw. erklärt, dass er in W bei seiner Mutter nächtige und ihr Kostenbeiträge und Aufwandsentschädigungen bezahle.Vom Arbeitgeber wurden nur die Tagesgelder nach Schladming ersetzt…
…versandt, in dem diverse Fragen betreffend allfälliger Ersätze des Arbeitsgebers, betreffend der Nächtigungskosten etc. gestellt wurden. Mit der Vorhaltsbeantwortung wurden vom Bw. diverse Hotelrechnungen etc. vorgelegt und gleichzeitig erklärt, dass keinerlei Tagesgelder zur Abrechnung beim Dienstgeber gebracht worden wären. Aus diesen Hotelrechnungen ist aber ersichtlich…
…Vergütungen des Dienstgebers sind von diesen Höchstbeträgen abzuziehen. Gemäß § 26 Z 4 b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 360,00 ATS = 26,16 € (erst ab dem Jahr 2002 Euro 26,40 laut BGBl I 2001/59) pro Tag betragen…
…Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Vergütungen des Dienstgebers sind von diesen Höchstbeträgen abzuziehen. Gemäß § 26 Z 4 b EStG 1988 darf das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen bis zu 360,00 ATS = 26,16 € (erst ab dem Jahr 2002 Euro 26,40…
…0154). Rz 298 Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw…
…85/13/0154). Die Abgeltung des Verpflegungsmehraufwands setzt - abgesehen von der Abgeltung eines allfälligen Kaufkraftunterschiedes bei Auslandsaufenthalten - eine Reise voraus. Wird an einem Einsatzort, in einem Einsatzgebiet oder bei Fahrtätigkeit ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, stehen Tagesgelder nur für die jeweilige Anfangsphase (fünf bzw…
…Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Verpflegung und Unterkunft bei ausschließlich beruflich veranlassten Reisen zu den Werbungskosten. Diese Aufwendungen sind ohne Nachweis ihrer Höhe als Werbungskosten anzuerkennen, soweit sie die sich aus § 26 Z 4 EStG 1988 ergebenden Beträge nicht übersteigen. Dabei steht das volle Tagesgeld für…
…im (niedrigen) Spesenersatz des LBI abgedeckt. Hinsichtlich der vorgelegten "Reisekostenabrechnung" handle es sich nicht um eine Reisekostenabrechnung, welche die Bw. ihrem Dienstgeber vorlegen konnte, sondern es handle sich um einen Ausdruck aus dem kanzleieigenen Programm mit dem Ziel, die exakten Tagesgelder und Nächtigungsgebühren zu ermitteln…
…so einen Verpflegungsmehraufwand zu vermeiden ( VwGH 28.5.1997, 96/13/0132 ). Auf Grund der vom Bw. vorgelegten Anträge zur Geltendmachung von Werbungskosten für das Jahr 2001 ist auszuführen: 1. Tagesgelder: Der Mittelpunkt der Tätigkeit des Bw. liegt bei der Firma E.-H. GmbH, K…
…3-Aliquotierung gemäß § 17 RGV für eine Reisedauer von 8 bis 12 Stunden wurde der Berufungswerber in obzitiertem Schreiben des unabhängigen Finanzsenates, zu dem keine Stellungnahme erfolgte, hingewiesen. Nach dem Ausgeführten sind dem Berufungswerber pro Einsatzgebiet für je eine Anfangsphase von 5 Tagen Tagesgelder zuzuerkennen…
…er habe es verabsäumt in der Einkommensteuererklärung seine Werbungskosten geltend zu machen. Ohne nähere Angaben wurden für 49,5 Tage Tagesgelder in der Höhe von 1.306,80 €, Fahrtkosten von 153,90 € (405 km x 0,38 €) und ein Pauschalbetrag von 100…
…jedenfalls jene Betriebsstätte des Arbeitgebers, in welcher der Arbeitnehmer "Innendienst" verrichtet. Als "Innendienst" gilt jedes Tätigwerden im Rahmen der unmittelbaren beruflichen Obliegenheiten, wie z.B. Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten eines Vertreters (vgl. LStR 2002, Rz 284). Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten (Werbungskosten allgemeiner Art), Tagesgelder gemäß …
…Die Aliquotierung erfolgt nach § 17 Reisegebührenvorschrift (RGV). Demnach stehen für eine Reisedauer von mehr als fünf bis höchstens acht Stunden ein Drittel, bei einer Reisedauer von mehr als acht Stunden bis höchsten 12 Stunden zwei Drittel des Auslandsreisesatzes und für mehr als 12 Stunden bis…
…im Sinne des § 68 EStG 1988. Eine weiterreichende Aliquotierung von Werbungskosten, insbesondere auf die sonstigen Bezüge des § 67 Abs. 1 EStG 1988, hat der UFS in erwähnter Berufungsentscheidung als rechtswidrig verworfen. Sowohl steuerbefreite Einnahmen (hier für Auslandstätigkeit) als auch nicht steuerbare Ersätze im Sinne des …
…1.950,00 berücksichtigt. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung vom 22.7.2011 wurde folgendes vorgebracht: Da sich eine Personengesellschaft aus mehreren Einzelunternehmern zusammensetze (Bilanzbündeltheorie), sei die Aliquotierung des Grundfreibetrages nicht verfassungskonform, da ein Vermögensverlust von € 838,00 (gerundet) pro Gesellschafter eintrete…
…€ mit 1.357,27 € festgesetzt. Die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Die Liegenschaft in Einlagezahl Z1 des Grundbuches Z2, bebaut mit einem Wohnhaus stand zu…
…Adr, vom 1. Juni 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom 3. Mai 2013 betreffend Feststellung von Einkünften gemäß § 188 BAO für das Jahr 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (kurz: Bw.) ist eine in der Form einer xx…
…sie in ihrem Bescheid selber festgestellt haben, steht um 5.00 Uhr Arbeitsende oder Beginn kein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung. Daraus ergibt sich zu zwei Drittel des Arbeitsweges keine Fahrtmöglichkeit, wobei Samstag und Sonntag noch gar nicht berücksichtigt sind. Die Pendlerpauschale ist daher zu gewähren…