…auch klargestellt, zielt auf die Anerkennung von unterschlagenen Geldern als Betriebsausgaben im Gesamtausmaß von insgesamt 4,465.287,33 S ab. Derartige Beträge sind wohl, so die Annahme der Unterschlagung zutrifft, Betriebsausgaben. Dem steht allerdings der Ansatz entsprechender Forderungen an den Schädiger gegenüber, sodass der…
…den Fall eines erfolgreichen Gründungsvorganges nur zu Aktivierungen auf dem entsprechenden Beteiligungskonto führen hätte können. Kommt es aber nicht zu einer derartigen Eintragung, so kann dieser Umstand nicht bedeuten, dass Gelder, die bei einer rechtswirksam gewordenen Gründung beim Gesellschafter - abgesehen von einer erforderlichen Beteiligungsabschreibung - nicht…
…werden (im Erkenntnis vom 21. November 1995, 95/14/0035, spricht der Verwaltungsgerichtshof bei den Erträgen aus einem ausschüttenden Investmentfonds von "Forderungen"). Dieses Aktivum stellt nicht bloß einen Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite dar, verkörpert es doch nicht Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für Zeiten nach…
…werden (im Erkenntnis vom 21. November 1995, 95/14/0035, spricht der Verwaltungsgerichtshof bei den Erträgen aus einem ausschüttenden Investmentfonds von "Forderungen"). Dieses Aktivum stellt nicht bloß einen Rechnungsabgrenzungsposten der Aktivseite dar, verkörpert es doch nicht Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für Zeiten nach…
…Rückstellung ein. Nach Weninger ist ein Forderungsausweis zwingend, die bilanzielle Technik zur Ermittlung des (erfolgswirksamen) Veräußerungsgewinnes ist die Bildung einer Rückstellung bzw. Wertberichtigung. Im Urteil vom 18. 12. 2002, I R 11/02 vertritt der BFH zur Aktivierung von Zinsansprüchen für Genussrechtskapital die Ansicht, dass…
…Bildung einer Rückstellung ein. Nach Weninger ist der Forderungsausweis zwingend, die bilanzielle Technik zur Ermittlung des (erfolgswirksamen) Veräußerungsgewinnes ist die Rückstellungsbildung. Im Urteil vom 18. 12. 2002, I R 11/02 vertritt der BFH zur Aktivierung von Zinsansprüchen für Genussrechtskapital die Ansicht, dass selbst bei…
…Bildung einer Rückstellung ein. Nach Weninger ist der Forderungsausweis zwingend, die bilanzielle Technik zur Ermittlung des (erfolgswirksamen) Veräußerungsgewinnes ist die Rückstellungsbildung. Im Urteil vom 18. 12. 2002, I R 11/02 vertritt der BFH zur Aktivierung von Zinsansprüchen für Genussrechtskapital die Ansicht, dass selbst bei…
…Nachfolgeerkenntnis vom 31.1.2001, 95/13/0281 verwiesen. In letzterem hatte der Gerichtshof neuerlich die Aktivierung von Besserungsansprüchen bejaht, wenn von einem Wirtschaftsgut ausgegangen werden könne. Wirtschaftsgüter seien alle im wirtschaftlichen Verkehr nach der Verkehrsauffassung selbständig bewertbaren Güter jeder Art. Selbständige Bewertungsfähigkeit werde angenommen…
…sich diese Aktivierung aus den Grundsätzen über die Gewinnrealisierung ergeben würde (Gassner, ÖStZ 1978, 258) und ohnehin durch eine Passivierung der Risiken eingeschränkt werden müsste. Die Rückstellungsbildung folgt aber anderen Grundsätzen als die Aktivierung von Forderungen. Der Unabhängige Finanzsenat geht aber ohnehin nicht von einer…
…ursprünglichen Mieter inzwischen wieder ausgezogen seien. Es werde daher die Stornierung der Vorsteuerkürzung für Vermittlungsprovisionen in Höhe von S 10.499,00 beantragt. II. Einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung Tz. 21: Sonstige Forderungen Wie aus der beiliegenden Rechnung der M-GmbH hervorgehe, habe diese der Bw…
…zeitliche Verschiebung der Berücksichtigung der Kursverluste vor. Die Aktivierung der ausschüttungsgleichen Erträge stellt eine steuerlich nicht zulässige Durchbrechung des Anschaffungskostenprinzips dar. Da für die steuerliche Bewertung nur die steuerlichen Anschaffungskosten herangezogen werden können, kann auch nur von diesen die Teilwertabschreibung vorgenommen werden. Es war daher…
…Behandlung der Er- und Ablebensversicherung wird vorgebracht, dass die Aktivierung der gesamten geleisteten Prämienzahlungen nicht dem Anspruch gegenüber den Versicherern entspreche. Der anzusetzende Teilwert bestünde vielmehr in den Deckungskapitalien inklusive Gewinnanteil. Es liege in der Natur von Versicherungsvertägen, dass in den ersten Jahren ein Großteil…
…Firma M. L. in D. überhaupt nicht existiert habe, vermag den Rechtsstandpunkt, dass die diesbezügliche Forderung in Höhe von S 500.000,00 (netto) damit jedenfalls zur Gänze per 31. Dezember 2000 abzuschreiben gewesen sei, nicht zu stützen. Denn im Schreiben vom 18. August 2003…
…Zu den Forschungsarbeiten seien von der Bw keine näher erläuternden Unterlagen vorgelegt worden. Auch LP, bei dem zur selben Zeit eine Betriebsprüfung erfolgte, habe dazu keine Unterlagen vorgelegt. Die Betriebseinnahmen des Jahres 2001 seien ebenfalls als Teilzahlung auf die bei LP bestehende Forderung zum Recht …
…werden. Die Prüfungsfeststellungen würden, neben sonstigen geringfügigen Aufwandskürzungen, vor allem die Erhöhung von Privatanteilen und eine Aktivierung von "Beratungskosten" betreffen. All diese Punkte hätten im Rahmen einer Schlussbesprechung ausgeräumt werden können. Darüber hinaus sei zu beachten, dass die angefochtenen Bescheide die allgemein bekannten Leerformeln, die…
…fortlaufenden Gewinnrealisierung bei Dauerschuldverhältnissen (= Aktivierung der Forderung) an den schuldrechtlich sicheren Anspruch auf Gegenleistung (BFH, BStBl. 1992 II, 904), wie oben ausgeführt lässt er in der jüngeren Judikatur (Urteil 18. 12. 2002, I R 11/02 eine Aktivierung von Zinsansprüchen auch bei rechtlich noch…
…fortlaufenden Gewinnrealisierung bei Dauerschuldverhältnissen (= Aktivierung der Forderung) an den schuldrechtlich sicheren Anspruch auf Gegenleistung (BFH, BStBl. 1992 II, 904), wie oben ausgeführt lässt er in der jüngeren Judikatur (Urteil 18. 12. 2002, I R 11/02) eine Aktivierung von Zinsansprüchen auch bei rechtlich noch…
…Gewinnrealisierung bei Dauerschuldverhältnissen (= Aktivierung der Forderung) an den schuldrechtlich sicheren Anspruch auf Gegenleistung (BFH, BStBl. 1992 II, 904), wie oben ausgeführt lässt er in der jüngeren Judikatur (Urteil vom 18. 12. 2002, I R 11/02) eine Aktivierung von Zinsansprüchen auch bei rechtlich noch…
…an seine Gesellschaft nach herrschender Lehre in der Handelsbilanz des Zuschussgebers als nachträgliche Anschaffungskosten auf die Beteiligung zu aktivieren (Beteiligung an Verbindlichkeit gegenüber verbundene Unternehmen). Beim Zuschussempfänger hingegen sind solche echten Gesellschafterzuschüsse im Bereich der Kapitalrücklagen auszuweisen (Forderungen gegen verbundene Unternehmen an nicht gebundene Kapitalrücklagen)…
…Zugrundelegung einer Spiegelbildtheorie komme auf Grund unterschiedlicher Bewertungsansätze im Bereich von Forderungen (einerseits) bzw. in jenem von Verbindlichkeiten (andererseits) nicht in Betracht. Daher könne die Pflicht zur Passivierung auf Seiten des Emittenten auch nicht aus der Aktivierung des Genussrechtes auf Seiten des Genussrechtinhabers abgeleitet werden…