…00 €) und den Pauschalbetrag für Sonderausgaben (60,00 €) der Besteuerung nach § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu unterziehen gewesen wären. Dieser Ansicht kann nicht gefolgt werden: Im Berufungsfall bezog der Bw. Aktiveinkünfte und Transferleistungen (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe). Für diese Fälle gilt Folgendes: § 3 Abs…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.F., , geb. xy, V.IBStr, vom 14. Oktober 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach, vertreten durch HR Dr. Veit Jonach, vom 8. Oktober 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. März 2008, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 28. Februar 2008 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte am 6. Februar 2008…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 11. September 2007, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 5. September 2007, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber brachte am 27. Februar 2007…
…Finanzsenat am 7.2.2005 nicht mit den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, sondern mit seinen früheren Einkünften als Makler zusammen. Entgegen der Meldung des Arbeitgebers des Einschreiters würden Folgeprovisionen sogenannte Aktiveinkünfte darstellen. Dies habe zur Folge, dass dem Berufungswerber ein Werbungskostenpauschale von jährlich € 132,-…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch vt, vom 30. Juli 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes fa vom 8. Juli 2009 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2003 bis 2008 und Anspruchszinsen 2003 bis 2007 entschieden: Die angefochtenen Bescheide und die…
…betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, nur aus der Sicht der Einkunftsquelle vorzunehmen, für die das Arbeitszimmer notwendig ist. Sie beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Aktiveinkünfte) von der P für Ihre Tätigkeit als Kommunikationsleiter. Allein schon aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung geht hervor, dass das häusliche Arbeitszimmer keinesfalls…
…Während die in der zitierten Entscheidung getroffenen Sachverhaltsfeststellungen (Hauptwohnsitz des Ehegatte in Österreich, eigene Aktiveinkünfte und eigener Hauptwohnsitz zumindest seit 1994 in Österreich) eindeutig und Ausschlag gebend für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich sprechen, ist der Bw auch ihre eigene Aussage entgegen zu halten…
…Berücksichtigung des Arbeitnehmerabsetzbetrages in Höhe v. € 54,- (neben der Pension wurden auch geringfügige Aktiveinkünfte bezogen) sowie des Verkehrsabsetzbetrages (€ 291) und Einbeziehung der Steuer für sonstige Bezüge (€ 19,88 ) ergab sich eine Steuerlast von € 126,40 (vgl. auch die Darstellung in der…
…völlig identen Berufungsfall betroffen. Der Gerichtshof hat die Meinung des beschwerdeführenden Präsidenten geteilt, dass bei derartigen Konstellationen die nicht zeitgleich mit den Transferleistungen bezogenen Aktiveinkünfte auf einen Jahresbetrag umzurechnen sind. Es war nunmehr nur noch zu überprüfen, ob der von der Bw. beanstandete Progressionssatz zutreffend…
…im Wesentlichen auf die Tatsachen hingewiesen, dass die Bw in Wien seit 1991 gemeinsam mit ihrem Ehegatten eine Wohnung angemietet habe und ihr Ehegatte seit 1992 keine Aktiveinkünfte mehr beziehe. Im Vorlageantrag bestätigt die Bw das Vorliegen eines Zweitwohnsitzes in Wien, weist aber darauf hin…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die gemeinsame Versteuerung mehrerer Bezüge, eine gemeinsame Versteuerung dann vorzunehmen sei, wenn Bezüge aus Aktiveinkünften und einer Unfallversorgung nach dem ASVG, GSVG, B-KuGV und BB-PG zufließen würden. Der Verfassungsgerichthof habe die…
…hat die 1943 geborene U.Y. neben ihren Pensionseinkünften noch Aktiveinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Unternehmen von "E." bezogen und erzielte in geringem Umfang selbständige Einkünfte aus einer Tätigkeit im "Versicherungswesen". Die Ehegattin des Bw. ist auch noch Miteigentümerin (Hälfteeigentümerin) an einer Wohnung in der…
…hat die 1943 geborene Bw. neben ihren Pensionseinkünften auch noch Aktiveinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Unternehmen von "U." bezogen und erzielte in geringem Umfang zudem selbständige Einkünfte aus einer Tätigkeit im "Versicherungswesen". Die Bw. ist auch noch Miteigentümerin (Hälfteeigentümerin) an einer Wohnung in der Z…
…betrieblichen und beruflichen Tätigkeit darstellt, nur aus der Sicht der Einkunftsquelle vorzunehmen, für die das Arbeitszimmer notwendig ist. Sie beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Aktiveinkünfte) von der P für Ihre Tätigkeit als Kommunikationsleiter. Allein schon aus Ihrer Tätigkeitsbeschreibung geht hervor, dass das häusliche Arbeitszimmer keinesfalls…
…€ (2005). Der Bw. verschwieg der Abgabenbehörde nicht nur die neben seinen Pensionsbezügen ausgeübte Tätigkeit, sondern im Zuge des gegenständlichen Verfahrens auch die Aktiveinkünfte seiner Ehegattin und das Vorhandensein eines Sparbuches, welches er erstmals auf Anfrage des Unabhängigen Finanzsenates, mit welchen Mitteln die Geldstrafe beglichen…
…Firmenbuch eingetragene und mit eigener UID-Nummer ausgestattete Bw. in den Streitjahren erhebliche Umsätze (zwischen 20 und 32 Mio ATS) erzielte und auch Gewinne ("Aktiveinkünfte") in beträchtlicher Höhe (zwischen 2,6 und 1,7 Mio ATS) erklärte. Auch ist von Seiten der Betriebsprüfung festgestellt worden…
…Arbeit dort ausgeübt, so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Absatz 1 dieses Artikelsweist also das Besteuerungsrecht für private Aktiveinkünfte aus unselbständiger Arbeit grundsätzlich dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu. Der andere Vertragsstaat darf nur dann und insoweit besteuern, als die Vergütungen…
…Staat (Ansässigkeitsstaat) auszunehmen sind, gleichwohl in diesem Staat (Ansässigkeitsstaat) bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen einbezogen werden dürfen." Auch das DBA-Kroatien weist demnach das Besteuerungsrecht an Einkünften aus unselbständiger Arbeit (private Aktiveinkünfte) ausschließlich dem Ansässigkeitsstaat des Arbeitnehmers zu; wird die unselbständige…
…verlieren und andererseits die sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu erfüllen. Da diese geringen Bezüge jedoch gleichzeitig seine Pensionseinkünfte kürzten, lägen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise keine Aktiveinkünfte vor. Würde er seine berufliche Tätigkeit zu fremdüblichen Bedingungen den Gesellschaften in Rechnung stellen, müsse er ein Gehalt von ATS 80.000…