…und die sich daraus zwingend ergebende Einschränkung der Rückzahlbarkeit iSd § 239 BAO sowie darauf verwiesen, dass Einzahlungen auf ein bestimmtes Abgabenkonto stets als Zahlungen des Abgabenschuldners anzusehen sind, gleichgültig, von wem die Zahlung geleistet worden ist und dass dem tatsächlichen Zahler bloß die zivilrechtliche Regressmöglichkeit…
…Bei Vollstreckung auf eine Geldforderung des Abgabenschuldners ist sowohl diesem als auch dem Drittschuldner mitzuteilen, dass die Republik Österreich an der konkreten Forderung ein Pfandrecht erworben hat (Absatz 2 erster Satz leg. cit.). Die Pfändung ist mit der Zustellung des Zahlungsverbotes an den Drittschuldner als…
…alle Forderungen abgegolten. Die Aufteilung der Pauschalsumme auf die einzelnen Forderungsarten und Steuerjahre sei völlig sekundär und vereinbarungsgemäß im Prinzip der Willkür des Prüfers überlassen worden. Die wesentliche Prüfungsverzögerung wäre durch die Beschlagnahme von Unterlagen und die nicht gewährte Akteneinsicht verursacht worden. Die Verzögerung habe…
…unter Berücksichtigung der anzuerkennenden Interessen des Abgabepflichtigen an der Erhaltung und am Bestand der ihm zur Verfügung stehenden Erwerbsquelle, nicht zugemutet werden kann. Eine erhebliche Härte bedeutet nach Stoll, BAO, 2248, eine trotz zumutbarer Vorsorge eingetretene schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners. Gefährdung der…
…weil kein Berufungsverfahren anhängig war, von dem die Höhe des ausgesetzten Abgabenbetrages (im Sinn des § 212a BAO) abhängig gewesen wäre. Mangels Identität des Abgabenschuldners oder eines sonstigen rechtlichen Zusammenhanges bestand auch keine solche Abhängigkeit von der Erledigung der (auch) vom Bw. eingebrachten Berufung gegen die…
…vom 3.5.2000 auszugehen. Dies gilt auch für jene Bescheide, die von der Ehegattin des Berufungswerbers als Ersatzempfängerin übernommen worden waren. Der Berufungswerber hat weder bei der Akteneinsicht am 18.10.2007, noch in den weiteren Eingaben konkret behauptet, welche dieser Bescheide vom 3…
…Berufung wurde erwogen: § 26 Abs. 1 AbgEO lautet: Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom…
…Bescheidinhalt hätte er am 7. Juli 2000 im Wege der Akteneinsicht seines rechtsfreundlichen Vertreters Kenntnis erlangt. Ab diesem Zeitpunkt laufe die vierwöchige Berufungsfrist, die Berufung sei daher rechtzeitig eingebracht. Die bloße Kenntnis des Bescheidinhaltes würde jedoch keine rechtswirksame Zustellung bewirken, sondern könnte nur durch tatsächliche…
…der Berufungswerber an seiner vermeintlichen Parteistellung fest. Aus für Ihn nicht erkennbaren Motiven werde krampfhaft versucht Ermittlungsergebnisse vorzuenthalten, die noch dazu zu einer Regressklage des Abgabenschuldners beim LG Linz geführt hätten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 78 Abs. 1 BAO ist Partei im Abgabenverfahren…
…welcher Umstand im Zuge der erfolgten Akteneinsicht gegenüber dem Rechtsvertreter derart erklärt wurde, dass bei der Datierung ein Schreibfehler unterlaufen sei und in jedem Falle die Niederschrift vom 03.03.2010 gemeint ist, welche - wie bereits oben dargestellt - gleichfalls keine Konkretisierung des Fahrzeuges enthält. Unter…
…Stoll, BAO, 2390). Auf Grund der Gegenüberstellung der Abgabenforderung und des zur Begleichung der Forderung zur Verfügung stehenden Einkommens und Vermögens liege eine Gefährdung der Einbringlichkeit vor. Den abgabenbehördlichen Feststellungen über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabenschuldners würden Erhebungen in Datenbanken (Sozialversicherung und Grundbuch, Fischereiregister), Pfändungsprotokolle…
…Behörden Meldungen, Berichte und dergleichen), deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen dritter Personen herbeiführen würde. (3) Gegen die Verweigerung der Akteneinsicht ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig." Schriftstücke, mit denen innerbehördliche Amtsvorgänge aufgezeichnet und festgehalten werden, sind nach dem ausdrücklichen Gesetzeswortlaut des § 90 Abs. 2…
…hätten. Bei den beiden genannten Personen handle es sich zum Zeitpunkt der Erlassung des bekämpften Bescheides um Begünstigte der Bw. Warum aber die Bw. nunmehr für die seitens der niederländischen Abgabenbehörden behaupteten Abgabenansprüche ihrer Begünstigten als unmittelbarer Abgabenschuldner oder mittelbar haften solle, lasse sich selbst…
…dass hier kein Anwendungsbereich des 48a BAO gegeben ist. 1. Eine Geheimhaltungspflicht liegt zum einen schon deshalb nicht vor, weil die Offenbarung nicht unbefugt wäre und zum anderen, weil dies der Durchführung eines Abgabenverfahrens dient und ein schutzwürdiges Interesse eines anderen Abgabenschuldners nicht vorliegt (Abs…
…der Beschuldigte bezüglich der ihm angelasteten Finanzstraftatbestände nicht schuldig bekenne. Da der Bf. erst im Rahmen einer Akteneinsicht von der Berufungsvorentscheidung Kenntnis erlangt habe und innerhalb der Beschwerdefrist eine ausführliche Informationsaufnahme mit dem Vertreter des Bf. nicht möglich gewesen sei, behalte er sich ausdrücklich vor…
…der Beschuldigte bezüglich der ihm angelasteten Finanzstraftatbestände nicht schuldig bekenne. Da der Bf. erst im Rahmen einer Akteneinsicht von der Berufungsvorentscheidung Kenntnis erlangt habe und innerhalb der Beschwerdefrist eine ausführliche Informationsaufnahme mit dem Vertreter des Bf. nicht möglich gewesen sei, behalte er sich ausdrücklich vor…
…auch im Rahmen von anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren. Eine berufsmäßige Parteienvertretung vor einer Abgabenbehörde des Bundes muss somit auf jene Fälle beschränkt bleiben, in denen ein Ausgleichsvermittler im Zuge eines "Insolvenzverfahrens" als Vertreter eines Abgabenschuldners einer Abgabenbehörde als Vertreterin der Abgabengläubigerin Republik Österreich gegenübertritt…
…auch im Rahmen von anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren. Eine berufsmäßige Parteienvertretung vor einer Abgabenbehörde des Bundes muss somit auf jene Fälle beschränkt bleiben, in denen ein Ausgleichsvermittler im Zuge eines "Insolvenzverfahrens" als Vertreter eines Abgabenschuldners einer Abgabenbehörde als Vertreterin der Abgabengläubigerin Republik Österreich gegenübertritt…
…auch im Rahmen von anderen gerichtlichen oder verwaltungsbehördlichen Verfahren. Eine berufsmäßige Parteienvertretung vor einer Abgabenbehörde des Bundes muss somit auf jene Fälle beschränkt bleiben, in denen ein Ausgleichsvermittler im Zuge eines "Insolvenzverfahrens" als Vertreter eines Abgabenschuldners einer Abgabenbehörde als Vertreterin der Abgabengläubigerin Republik Österreich gegenübertritt…
…Das Vorliegen eines zivilrechtlichen Interesses wäre kein Grund, Akteneinsicht zu gewähren. Diesbezüglich wäre die Abgabenbehörde erster Instanz im angefochtenen Bescheid richtig gelegen, jedoch hätte sie den Sachverhalt nicht vollständig nachvollzogen (Stoll, BAO², § 90, 892). Ausgehend von der Parteistellung des Abgabepflichtigen, welche im Verfahren nach den …