…e EStG 1988 bestehende Abzugsbeschränkung (der Höhe nach) wurde unverändert auf "Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht" ausgedehnt. Den erläuternden Bemerkungen (EB) zur Regierungsvorlage zum AbgÄG 2001 ist zur Intention des Gesetzgebers Folgendes zu entnehmen: "Krankenversicherungsbeiträge auf Grund einer…
…Einkünfte ist nach dem innerstaatlichen Recht zu ermitteln. Dabei sind die vorgesehenen Abzugsbeschränkungen prinzipiell zu berücksichtigen. Sodann ist auf der Grundlage des Abkommens zu entscheiden, ob und inwieweit der im ersten Schritt ermittelte inländische Besteuerungsanspruch aufrechterhalten werden kann. Der im ersten Schritt innerstaatlich ermittelte und…
…Z 2 lit. a dieser Gesetzesbestimmung Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…die uns eine rechtlich zulässige Berücksichtigung der Sachbezüge für Bonusmeilen ermöglicht. Um die im Bescheid geforderte Vorgangsweise der Berücksichtigung der Sachbezüge in der laufenden Bezugsverrechnung sicherzustellen, müssten wir gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen. Das Steuerrecht enthält keine nachträgliche Abzugsbeschränkung. Gesetzlicher Steuerschuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer…
…Z 2 lit. a dieser Gesetzesbestimmung Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…1 Z 4 lit. e letzter Satz EStG normierten Abzugsbeschränkung können im Streitfall nur 850,38 € der im Jahr 2004 bezahlten ausländischen Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den in Österreich unter Progressionsvorbehalt zu stellenden deutschen Renteneinkünften berücksichtigt werden. Höhere Beiträge sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig…
…Veranlassung erforderlich. Das Grundrecht der Pressefreiheit umfasst zwar auch den gesamten Prozess der Informationsermittlung durch die Presse. Dieses steht aber unter dem Vorbehalt der allgemeinen Gesetze. Ein solches allgemeines Gesetz ist auch das dEStG und insbesondere die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs 5 dEStG, weil sie…
…und 2007 die belegten Versicherungsbeiträge von 488 Euro (2006) bzw. 507,28 (2007) im Rahmen der gesetzlichen Abzugsbeschränkung (ein Viertel) als Sonderausgaben zu berücksichtigen. Ebenfalls als Sonderausgaben für die Kalenderjahre 2006 und 2007 abzugsfähig sind gem. § 18 (1) Z 5 EStG 1988 die belegten Kirchenbeitragszahlungen…
…16 Abs. 1 Z 4 lit. e letzter Satz EStG 1988 normierten Abzugsbeschränkung können im Streitfall nur 171,91 € der im Jahr 2007 bezahlten ausländischen Krankenversicherungsbeiträge als Werbungskosten bei den in Österreich unter Progressionsvorbehalt zu stellenden deutschen Renteneinkünften berücksichtigt werden. Höhere Beiträge, die zur…
…1 Z.1 EStG auch insoweit zu berücksichtigen sind, als sie dem Erwerb des Rentenstamms gedient haben. Aufgrund der vollen Steuerpflicht der Rentenerträge kommt auch die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs.2 EStG nicht zum Tragen. Anderseits kommt § 16 Abs.1 Z.2 EStG für die…
…Z 2 lit. a dieser Gesetzesbestimmung Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2…
…für die Wohnung am Arbeitsplatz sowie die Kosten für Familienheimfahrten. Ansonsten dürfen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 20 Abs 1 Z 1 EStG 1988). Die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit…
…für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge nicht abgezogen werden (§ 20 Abs. 1 Z. 1 EStG ). Die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. e EStG begrenzt nicht nur die Höhe der Werbungskosten für Familienheimfahrten mit dem Betrag…
…entgegen, die lediglich von einem in einem Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmer, nicht jedoch von einem im eigenen Wohnungsverband gelegenen Zimmer spricht. Geht man jedoch davon aus, dass das im Wohnungsverband der Tochter angesiedelte Zimmer nicht unter die Abzugsbeschränkung des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Gmd., Adr., vom 3. Juni 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch vom 13. Mai 2005 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Angestellter, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der im angefochtenen Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Prok. Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach im Beisein der Schriftführerin Veronika Pfefferkorn über die Berufung des Bw., vertreten durch die Dr. E. Igerz & Co Wirtschaftstreuhandgesellschaft mbH…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der F-GmbH, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck betreffend Körperschaftsteuer 2004 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben: Die Bemessungsgrundlage und die festgesetze Abgabe betragen: | Jahr | | € | 2004 | Einkommen |…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Vorsitzender und die weiteren Mitglieder A., B. und C. über die Berufungen des Bw., vom 20. April 2006 und 18. August 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 6. April 2006 und 25. Juli 2008 betreffend…
Die Bw. stützt ihre Ansicht, dass die kalkulatorischen Zinsen durch eine lineare Verteilung auf die Laufzeit des Wertpapiers zu ermitteln seien auf Pkt. 4. 5 (2) bzw. Pkt. 5.1. (1) des Erlasses des BMF vom 12. Februar 1993, GZ. 14 0602/1-IV/14…