…des Lebensgefährten gehören. Nach der Aktenlage hat der Erblasser der Erbin eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit eingeräumt, was auch als eine Gefälligkeit im Rahmen der Lebensgemeinschaft angesehen werden kann. Über den Unfang der von der Erbin geleisteten Dienste bestehen widersprüchliche Angaben (vgl. Ausführungen der Berufungswerberin vom 29…
…2 BewG 1955 | 360.000,00 S | steuerfrei gemäß § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG | - 30.688,84 S | Abhandlungskosten | - 6.461,00 S | Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste gemäß § 21 ErbStG | - 350.850,00 S | Freibetrag…
…des Lebensgefährten gehören. Nach der Aktenlage hat der Erblasser der Erbin eine unentgeltliche Wohnmöglichkeit eingeräumt, was auch als eine Gefälligkeit im Rahmen der Lebensgemeinschaft angesehen werden kann. Über den Unfang der von der Erbin geleisteten Dienste bestehen widersprüchliche Angaben (vgl. Ausführungen der Berufungswerberin vom 29…
…2 BewG 1955 | 360.000,00 S | steuerfrei gemäß § 15 Abs 1 Z 17 ErbStG | - 30.688,84 S | Abhandlungskosten | - 6.461,00 S | Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste gemäß § 21 ErbStG | - 350.850,00 S | Freibetrag…
…Jahren gepflegt worden. Die Bw ersuchte daher gemäß §21 ErbStG als Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste einen Vergleichswert von Euro 50,00 täglich zu berücksichtigen, was einem Betrag von Euro 54.750,00 für die letzten drei Jahre entsprechen würde. Der Verstorbene habe, wie bereits…
…Oder mit anderen Worten: Das Finanzamt hat § 21 Erbschaftsteuergesetz rechtsrichtig angewendet, indem es einen Abzug wegen unentgeltlich geleisteter Dienste im Berufungsfall negierte. Die Auslegung von § 21 Erbschaftsteuergesetz durch die Berufungsführerin geht nach Überzeugung des Senates zu weit und findet in der übereinstimmenden Lehre und Rechtsprechung…
…nach dem Zweck des § 21 ErbStG steuerfrei gestellt werden kann. Das Finanzamt hat daher zu Unrecht den Abzug von Barlohn wegen unentgeltlich geleisteter Dienste im Sinne des § 21 ErbStG verweigert. III) Liegenschaft Xx A 1.3. Sachverhalt: Mit Kaufvertrag vom 6. Dezember 2007 hat der…
…unentgeltlich Dienste im Haushalt des Erblassers geleistet und dadurch eine fremde Arbeitskraft erspart. Es werde daher ersucht, für die letzten drei Jahre vor dem Tod des Erblassers einen Betrag von 350,00 Euro pro Monat, sohin 12.600,00 Euro vom steuerpflichtigen Erwerb in Abzug…
…abzuziehenden Betrages. Der beantragte Abzug muss dem ortsüblichen Lohn für geleistete Dienste gleicher oder ähnlicher Art wenigstens annähernd sowohl nach der Tätigkeit als auch nach der aufgewendeten Zeit entsprechen. Das Wesen der von der Wiener Hauskrankenpflege angebotenen Dienste besteht darin, dass fachlich ausgebildete Dienstnehmer (Krankenpfleger…
…die Bw. zuletzt die Berücksichtigung eines Pflegeaufwandes in Höhe von 23.803,72 €. Der beantragte Abzug muss dem ortsüblichen Lohn für geleistete Dienste gleicher oder ähnlicher Art wenigstens annähernd und zwar sowohl nach der Tätigkeit als auch nach der aufgewendeten Zeit entsprechen. Der Absetzungsbetrag…
…EStG12 § 106 Rz 19). Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zum Arbeitslosenversicherungsgesetz stellt das gemeinsame Wirtschaften ein unverzichtbares Element einer Lebensgemeinschaft dar (VwGH 4.10.2001, 96/08/0312). Für eine Wirtschaftsgemeinschaft ist wesentlich, dass eine gemeinsame Haushaltsführung mit einander geleisteten Diensten (Wäschewaschen, Lebensmitteleinkauf, Kochen, Reinigung…
…der Berufungswerberin von der Schenkungssteuer verschont bleiben und zwar aus der Erwägung heraus, dass ihr Erwerb eine nachträgliche Abgeltung der geleisteten Dienste samt Kostentragung und keinesfalls eine Bereicherung der Berufungswerberin darstellen würde. Im Übrigen würde dem Argument der mangelnden Dokumentation der mündlichen Vereinbarung zwischen Herrn…
…stehe die Wohnung leer und werde weder entgeltlich noch unentgeltlich anderen Personen zur Verfügung gestellt. Der Bw. habe sich im Sinne der Verpflichtung zur Beibehaltung einer Wohnmöglichkeit seit 1993 durchgehend die Möglichkeit bewahrt, im Falle einer Dienstverpflichtung in der Zentrale sofort eine vom Außenministerium erreichbare…
…Auch nach § 940 ABGB ändert die Tatsache, dass eine Schenkung teilweise zur Belohnung gegeben wurde, nichts am Charakter derselben. Ein nachträglich für eine vorhergegangene unentgeltliche Dienstleistung gewährtes Entgelt zur Belohnung ist daher steuerpflichtig. Durch § 3 Abs. 4 ErbStG wird klargestellt, dass die Freigebigkeit einer Zuwendung…
…Auch Eltern können im Rahmen der in § 137 Abs. 2 ABGB normierten Beistandspflicht von ihren Kindern unentgeltlich angemessene Dienste verlangen (vgl. VwGH 1.6.2006, 2003/15/0093). Helfen Familienmitglieder im Betrieb eines Familienangehörigen mit, dann tun sie dies in der Regel in ihrer Freizeit…
… 34 Abs. 9 EStG 1988 angefallene Kinderbetreuungskosten nicht schlechthin zum Abzug zugelassen, sondern nur bestimmte. Abzugsfähig sind nur jene Kinderbetreuungskosten, die entweder an eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung oder an eine "pädagogisch qualifizierte" Person geleistet werden. Ob diese Entscheidung des Gesetzgebers zweckmäßig war, hat der Unabhängige Finanzsenat…
…da die Bw. der Ehegattin ihres Gesellschafter - Geschäftsführers ein Firmenfahrzeug für geleistete Buchhaltungsarbeiten überlassen hatte, die sie während der Karenz unentgeltlich und danach gegen Entgelt für eine Beschäftigung im Ausmaß von 20 Wochenstunden erbracht hat. Eine Zurechnung der festgestellten verdeckten Ausschüttung ist dann im Allgemeinen…
…Parteienvertreter unter anderem aus, dass der Berufungswerber wegen Verletzung des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verklagt worden sei. Konkret sei es dabei um die Nutzung von Know-how nach Beendigung des Dienstverhältnisses zur FirmaV gegangen, welches der Berufungswerber selbst entwickelt habe. Durch die unberechtigte…
…Dienstleistungen in den im Berufungsfall gegebenem Ausmaß seien unentgeltlich geleistet worden, generell völlig unglaubwürdig. Eine Schätzung unter Berücksichtigung der ÖKL-Werte als Betriebsausgaben ist nur dann realistisch, wenn nach Abzug der geschätzten Aufwendungen ein Gewinn verbleibt, der zumindest ein angemessenes ortsübliches Entgelt für die geleistete…
…zwingend, dann jedenfalls theoretisch wie praktisch ohne jedwede Umgestaltung doch jederzeit leicht möglich. Steuerliche Konsequenzen - Umsatzsteuer 2003 - 2006: Der vom privat genutzten Anteil des Gebäudes (87,80%) in Abzug gebrachte Vorsteuerabzug 2003 in Höhe von € 36.665,11 sei zur Gänze zu versagen. Die…