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UFSW RV/1264-W/06Aussetzung der Einhebung nur bei Nachforderungsbetrag und Abweichen von der Erklärung ohne Ermessensentscheidung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.09.2007

…Dies ist aber bei einem fehlenden Nachforderungsbetrag oder bereits entrichteten Abgaben nicht der Fall. Eine weitere Voraussetzung für einen Erfolg versprechenden Antrag auf Aussetzung der Einhebung ist das Abweichen von einem Anbringen. Beruht ein Steuerbescheid auf einer erklärungsgemäßen Veranlagung und weist er keine Nachforderung aus…

UFSW RV/0705-W/09Keine Aussetzung der Einhebung, wenn Bescheid in einem Punkt angefochten wird, der nicht von einer Erklärung abweicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…der von einem Anbringen abweicht oder dem kein Anbringen zu Grunde liegt (vgl. VwGH 24. 6. 2003, 2003/14/0029). Eine weitere Voraussetzung für einen Erfolg versprechenden Antrag ist das Abweichen von einem Anbringen. Wurde die Erbschaftssteuer, was die Versicherungserlöse betrifft, erklärungsgemäß vorgeschrieben und der…

UFSW RV/3458-W/08Keine Aussetzung der Einhebung, wenn Bescheid in einem Punkt angefochten wird, der nicht von einer Erklärung abweicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…der von einem Anbringen abweicht oder dem kein Anbringen zu Grunde liegt (vgl. VwGH 24. 6. 2003, 2003/14/0029). Eine weitere Voraussetzung für einen Erfolg versprechenden Antrag ist das Abweichen von einem Anbringen. Wurde die Erbschaftssteuer, was die Versicherungserlöse betrifft, erklärungsgemäß vorgeschrieben und der…

UFSK RV/0207-K/06Reisekosten in Form von Differenzwerbungskosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

…Ausgaben ein Betrag in Höhe von € 176,10 (Amtshaftpflichtversicherung € 26,16 und Ausgaben für Geburtstagsgeschenke, Betriebsausflugskosten, etc. € 150,00) ausgewiesen. Mit Bescheid vom 10. November 2004 setzte das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2003 abweichend von der Erklärung des Bw. fest…

UFSW RV/2455-W/08Finanzmathematische Berechnung von Stückzinsen bei Nullkuponanleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010Teil 1/2

…dies z.B. bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Fall ist - unterschiedliche Auslegungen möglich waren, so kann ein unbegründetes Abweichen von einer einmal eingenommenen (vertretbaren) Auffassung einen Verstoß gegen Treu und Glauben, damit einen Willkürakt und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen". Der Umstand, dass es…

UFSK RV/0073-K/051. Nichtanerkennung von Aufwendungen eines ledigen Steuerpflichtigen iZm Aufwendungen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten als Werbungskosten. 2. Der Tätigkeitsmittelpunkt eines Universitätsassistenten liegt nicht im häuslichen Arbeitszimmer 3. Fahrtkosten aus Anlass von Besuchen einer behinderten Mutter führen zu keiner außergewöhnlichen Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.12.2007Teil 1/2

…Streitjahre abweichend von den Erklärungen des Bw. fest. Das Finanzamt anerkannte im Zuge der Berechnung der Einkommensteuer für das Kalenderjahr 2001 einen Aufwandsbetrag in Höhe von S 49.105,00 (€ 3.568,60) und für das Kalenderjahr 2002 einen Aufwandsbetrag in Höhe von €…

UFSW RV/3944-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/2

…oder weil - wie dies zB bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Fall ist - unterschiedliche Auslegungen möglich waren, so kann ein unbegründetes Abweichen von einer einmal eingenommenen (vertretbaren) Auffassung einen Verstoß gegen Treu und Glauben, damit einen Willkürakt und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen". Der Umstand…

UFSW RV/3945-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.01.2004Teil 1/3

…oder weil - wie dies zB bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Fall ist - unterschiedliche Auslegungen möglich waren, so kann ein unbegründetes Abweichen von einer einmal eingenommenen (vertretbaren) Auffassung einen Verstoß gegen Treu und Glauben, damit einen Willkürakt und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen". Der Umstand…

UFSW RV/3942-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit; KEST-Pflicht bei Depotentnahme, Vertrauensschutz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2004Teil 1/3

…oder weil - wie dies zB bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Fall ist - unterschiedliche Auslegungen möglich waren, so kann ein unbegründetes Abweichen von einer einmal eingenommenen (vertretbaren) Auffassung einen Verstoß gegen Treu und Glauben, damit einen Willkürakt und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen". Der Umstand…

UFSW RV/2543-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2003Teil 1/2

…oder weil - wie dies zB bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung der Fall ist - unterschiedliche Auslegungen möglich waren, so kann ein unbegründetes Abweichen von einer einmal eingenommenen (vertretbaren) Auffassung einen Verstoß gegen Treu und Glauben, damit einen Willkürakt und eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes darstellen". Der Umstand…

UFSW RV/4684-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2003Teil 1/2

…weil das Ergebnis wesentlich von der finanzmathematischen Ermittlung abweiche. Mit Bescheiden vom 26.2 2002 setzte das Finanzamt für den 23. Bezirk die sich aufgrund der von den Erklärungen der Bw. abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer für | April…

UFSW RV/2359-W/02Kapitalertragsteuer: finanzmathematische Berechnung der Stückzinsen von Nullkuponanleihen mit langer Laufzeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.12.2003Teil 1/2

…Zinsen im Ergebnis unverhältnismäßig hoch von den tatsächlichen wirtschaftlichen Zinsen abweichen. Mit Bescheiden vom 30. Mai 2001 setzte das Finanzamt für den 23. Bezirk die sich aufgrund der von den Erklärungen der Bw. abweichenden finanzmathematischen Berechnung der Erwerbe und Verkäufe von Wertpapieren resultierende Kapitalertragsteuer für…

UFSF RV/0330-F/04Bewilligungshindernis für eine Aussetzung der Einhebung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.04.2005

…212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem…

UFSW RV/1077-W/06Fahrtkosten eines als Springer tätigen Postbediensteten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.03.2008

…die geltend gemachte beruflichen Fahrtkosten (2004: € 2.827,09 und 2005: € 3.267,56) nicht als Werbungskosten berücksichtig wurden. Das Finanzamt begründete das Abweichen von der Erklärung damit, dass dem Verlangen einer lückenlosen und detaillierten Aufgliederung der beantragten Reisekosten nicht entsprochen worden sei…

UFSF RV/0047-F/10Unvorhergesehenes Ereignis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2012

…dass ich nicht einberechnet habe, dass das Finanzamt Bregenz Bescheide erlässt, die von meiner Erklärung abweichen und diese Abweichungen nicht begründet. Dadurch ist mir ein Rechtsnachteil erwachsen. Dass mich für die Versäumung der Frist kein grobes Verschulden trifft, hat der UFS in der oben angeführten…

UFSW RV/0986-W/12Restnutzungsdauer eines Einfamilienhauses
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.04.2013

…Keller) wurde in der Form ermittelt, dass der Wert des Wohngeschoßes laut vorgelegtem Gutachten verdoppelt wurde. Da die Anschaffungskosten eines Kellers auf Grund der einfacheren Ausführung der niedrigeren Raumhöhe von den Anschaffungskosten eines Wohngeschoßes stark abweichen, ist die vorgelegte Berechnung für die Ermittlung der fiktiven…

UFSL RV/0036-L/10Aufteilung eines Gesamtentgeltes (Menüpreis) auf Getränke (20%) und Speisen (10%)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.12.2010Teil 3/4

…Ansicht nach aufgrund der vielen Gratisgetränkeabgaben durch Pizza- oder Kebabständen sehr wohl einen wesentlich unter den linear gekürzten Einzelverkaufspreis liegenden Marktwert von Getränken im Menü gebe. Abschließend stellte er die Berechnungen und ziffernmäßigen Grundlagen der Ermittlungen der Amtspartei außer Streit, beantragte aber die erklärungsgemäße Veranlagung…

UFSW RV/4636-W/02Kein Nachweis kürzerer Nutzungsdauer durch ein vor Fertigstellung des Gebäudes erstattetes Gutachten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2003

…Halbjahr 2001 in Höhe von S 20.778,38 geltend gemacht. Die (negativen) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung für das Jahr 2001 wurden mit -S 34.314,66 erklärt und auf die drei Miteigentümer zu gleichen Teilen aufgeteilt. Abweichend von der Erklärung wurden vom Finanzamt…

UFSW RV/2940-W/07Berichtigung einer Unrichtigkeit im automationsunterstützt erstellten Abgabenbescheid infolge Fehler bei Direkteingabe in EDV aufgrund Vertauschens der Beträge bei zwei Kennzahlen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.03.2010

…Leistungsempfänger übergegangen ist) | 40.096,98 | Vorsteuer geschätzt | 6.000,00 | Zahllast | 44.000,00 Abweichend von dieser akteninternen handschriftlichen Schätzung wurden die Beträge der Kennzahlen 060 (Vorsteuern) und 095 (Zahllast laut Erklärung) beim Finanzamt vertauscht in den Computer eingegeben…

UFSF RV/0285-F/09Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2009

…KV-Beiträgen) nicht vollinhaltlich Rechnung getragen. Der in der BAO normierten Rechte und Pflichten, wie der Wahrung des Parteiengehörs (§ 115 Abs. 2 BAO) und der Erstellung einer Bescheidbegründung beim Abweichen von der Erklärungen (§ 93 Abs. 3 lit. a BAO), ist das Finanzamt Bregenz nicht gefolgt…