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UFSW RV/1330-W/12Abstandnahme von der Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.09.2012

…anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Lt. Ritz, BAO4, Rz 1 zu § 206 BAO ist bei einer Anregung auf eine Maßnahme nach § 206 BAO - im gegebenen Fall ist das Vorbringen des Bw. zur Einbringlichkeit als Anregung auf Abstandnahme der Festsetzung nach § 206…

UFSW RV/4001-W/02Abstandnahme von der Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2010

…potenziell Haftungspflichtigen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Wien, am 18. März 2010

UFSF RV/0040-F/06Abstandnahme von der Festsetzung bei Uneinbringlichkeit der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2009

…Fall die Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung (§ 235 BAO) gelöscht. Das Finanzamt hat auch gegen die beabsichtigte Anwendung des § 206 lit. b BAO (Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung) keine Einwendung erhoben. Die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO sind daher hinsichtlich der Umsatzsteuer für die…

UFSW RV/2405-W/02Abstandnahme von der Festsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.04.2007

…dass nach Rücksprache mit der Strafsachenstelle und der Abgabensicherung seitens des Finanzamtes keine Bedenken gegen die beabsichtigte Abstandnahme von der Festsetzung bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter (OGH 24.7…

UFSK RV/0166-K/07Abstandnahme von der Festsetzung der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.12.2010

…nehmen. Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass § 206 lit. b BAO eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Zwecken dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung…

UFSF RV/0132-F/08Abstandnahme von der Festsetzung bei untergegangener GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2010

…Höhe es geht. b) Strafverfahren und Haftungen: Dem Einwand des Vertreters der Abgabenbehörde I, Instanz, wonach das beim OGH anhängige Finanzstrafverfahren einer Vorgangsweise gemäß § 206 lit. b BAO entgegenstehe, kommt keine Berechtigung zu, zumal die Abstandnahme von der Festsetzung die Durchführung eines Finanzstrafverfahrens nicht hindert…

UFSW RV/0830-W/05Abstandnahme von der Festsetzung wegen Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2010

…am 14. Dezember 2009 mit, dass bei der Bw eine etwaige Körperschaftsteuer 2003 uneinbringlich ist. Auf Anfrage des Referenten vom 16. Dezember 2009, ob das Finanzamt gegen eine gänzliche Abstandnahme von der Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 gemäß § 206 lit b BAO einen Einwand habe, wurde…

UFSK RV/0111-K/04Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe nach § 206 lit. b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.10.2009

…Ausführungen folgend besteht bei vorliegender Sach- und Rechtslage nach Ansicht des UFS kein Hindernis, von der Festsetzung der Umsatzsteuer in Höhe von € 35.186,15 (1998) € 1,531.579,47 (1999) und € 155.228,37 (2000) Abstand zu nehmen. Klagenfurt, am 8…

UFSL RV/0236-L/07Abstandnahme von der Festsetzung bei Konkursabweisung mangels Kostendeckung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.08.2009

…G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. VwGH 10.1.1985, 83/16/0179; VwGH 19.2.1987, 85…

UFSL RV/0816-L/03Abstandnahme von der Festsetzung bei Uneinbringlichkeit der Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2008

…2006, FSRV/0041-L/04, FSRV/0047-L/04). Betreffend die Abstandnahme von der Festsetzung in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer 2000 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine gänzliche Abstandnahme zu einer sonstigen Gutschrift auf dem Abgabenkonto des Bw. führen würde, die dann auf andere…

UFSL RV/1005-L/021) Abstandnahme von der Festsetzung bei Uneinbringlichkeit der Abgabe 2) Aufhebung des Haftungsbescheides bei Uneinbringlichkeit 3) Wirksamkeit von Erledigungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2006

…das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Geschäftsführer der Bw. eröffnete Konkurs aufgehoben (Gesamtquote für Konkursgläubiger 4,5%). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben…

UFSW RV/1618-W/05Abstandnahme von der Festsetzung der Abgabe wegen Einkommens- und Vermögenslosigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2005

…Ermessen der für die Abgabenfestsetzung zuständigen Abgabenbehörde (erster bzw. zweiter Instanz) (vgl. hiezu Ritz, § 206, Tz1). Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung entsprechend geboten, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit der Vielzahl der…

UFSL RV/1561-L/02Abstandnahme von der Festsetzung einer aus der Besteuerung eines Sanierungsgewinnes resultierenden Körperschaftsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.06.2005

…Bestimmtheit anzunehmen, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Damit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Linz, am 2…

UFSG RV/0118-G/04Abstandnahme von der Festsetzung der Einkommensteuer vom Sanierungsgewinn gemäß § 206 lit. b BAO und Nachsicht (sachlicher Unbilligkeit, Existenzgefährdung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2004

…mit der ausdrücklichen (teilweisen) Abstandnahme von der Festsetzung der Einkommensteuer 1999 nach § 209 lit. b BAO kann nicht weiter behauptet werden, die Abgabenbehörde hätte, vom Schulderlass eine ("unbillige") Ertragssteuer erhoben. Allfällige verfassungsmäßige Bedenken sowohl gegen die Neuregelung des Sanierungsgewinnes (d.h. die Beseitigung der de…

UFSS RV/0395-S/04Keine Abstandnahme von der Festsetzung in Anwendung des § 206 lit b BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…auch der Unabhängige Finanzsenat in seinen Entscheidungen nur ordnungsgemäß kundgemachte, generelle Normen zu beachten hat, konnte dem Berufungsbegehren mit dem Verweis auf Erlassregelungen kein Erfolg beschieden sein. B) Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nach § 206 lit b BAO Die Abgabenbehörde kann von der Festsetzung von Abgaben…

UFSL RV/0060-L/021) Rechtsfähigkeit einer im Firmenbuch gelöschten GmbH 2) Abstandnahme von der Festsetzung einer Gebühr bei Uneinbringlichkeit der Abgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2004

…die ihm vorgeschriebene Gebührenschuld zu Recht besteht. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Linz, am 3. August 2004

UFSF RV/0341-F/101. Rückzahlung ausbezahlter Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld 2. Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben wegen mutmaßlicher Uneinbringlichkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.01.2011

…verbunden wäre, die den unter Umständen eingebrachten Betrag aller Voraussicht nach übersteigen würden, war in Beachtung des Grundsatzes der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von der Festsetzung der Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld Abstand zu nehmen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Feldkirch, am 10. Jänner…

UFSS RV/0556-S/07Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2010

…könne, dass der derzeit aushaftende Rückstand als uneinbringlich abgeschrieben werden muss. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Durch…

UFSW RV/1114-W/04Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2007

…zu machenden Geschäftsführer durchgesetzt werden kann. Das gemäß § 206 lit. b BAO gebotene Ermessen war daher dahingehend zu üben, dass wegen fehlender Einbringungsmöglichkeiten nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung von der Festsetzung Abstand zu nehmen war.   Wien, am 8. August 2007

UFSW RV/0643-W/05Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.03.2009

…Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Da laut Anfrage beim Zentralmelderegister vom 5. März 2009 der letzte Geschäftsführer bzw. Liquidator CC. in Österreich nicht gemeldet ist und auch eine fernmündliche Rücksprache mit dem früheren steuerlichen Vertreter der Bw. - der…