…anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch nicht durchsetzbar sein wird. Lt. Ritz, BAO4, Rz 1 zu § 206 BAO ist bei einer Anregung auf eine Maßnahme nach § 206 BAO - im gegebenen Fall ist das Vorbringen des Bw. zur Einbringlichkeit als Anregung auf Abstandnahme der Festsetzung nach § 206…
…potenziell Haftungspflichtigen ist ebenfalls nicht zu erwarten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten war es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen. Wien, am 18. März 2010
…Fall die Abgabenschuldigkeiten von Amts wegen durch Abschreibung (§ 235 BAO) gelöscht. Das Finanzamt hat auch gegen die beabsichtigte Anwendung des § 206 lit. b BAO (Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung) keine Einwendung erhoben. Die Voraussetzungen des § 206 lit. b BAO sind daher hinsichtlich der Umsatzsteuer für die…
…dass nach Rücksprache mit der Strafsachenstelle und der Abgabensicherung seitens des Finanzamtes keine Bedenken gegen die beabsichtigte Abstandnahme von der Festsetzung bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Die Löschung der GmbH im Firmenbuch hat nach übereinstimmender Rechtsprechung der Höchstgerichte bloß deklaratorischen Charakter (OGH 24.7…
…die Abstandnahme von der Festsetzung ist somit, dass die Abgabenbehörde bzw. das Verwaltungsgericht entsprechende Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150; VwGH 31.01.2024, Ra 2021/13/0128). Abstandnahmen von der Abgabenfestsetzung…
…Z 3 GrEStG 1987 3,5% von der (anteiligen) Gegenleistung im Betrag von 112.500,- Euro, somit 3.937,50 Euro. Strittig ist im Beschwerdefall ausschließlich, ob gem § 206 Abs 1 lit a BAO eine Abstandnahme von der Festsetzung der vorgenannten Grunderwerbsteuer zu erfolgen hat.…
…des § 206 Abs. 1 lit b BAO hinsichtlich der Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung bei nicht durchsetzbaren Abgabeansprüchen dar und forderte die Verfahrenspartei dahingehend zur Stellungnahme auf. In der Stellungnahme vom 4. September 2019 teilte die belangte Behörde dem Bundesfinanzgericht mit, dass…
…sich primär aus der Ermessen einräumenden Bestimmung. Zur Zweckmäßigkeit im Sinne des § 20 BAO gehört auch die Berücksichtigung der Verwaltungsökonomie (Ritz, BAO5 , Tz 7 zu § 20). Beim gegenwärtigen Verfahrensstand erscheint es daher im Sinne des § 20 BAO zweckmäßig, durch Abstandnahme von der Festsetzung der (uneinbringlichen…
…der Abgabenbehörde, in allen abgabenpflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von…
…und 2008, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für 2007 und 2008, Haftungsbescheide Kapitalertragsteuer für 2007 und 2008 sowie Umsatzsteuer für Dezember 2009 und für Dezember 2010, zu Recht erkannt: Der angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Von der Festsetzung der Abgaben wird gemäß § 206 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung…
…die Abstandnahme von der Festsetzung von Abgaben zur Voraussetzung hat, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (VwGH 31.03.2011, 2010/15/0150). Im gegenständlichen Fall haben die angeführten Erhebungen des Finanzamtes eindeutig ergeben, dass der sich…
…kann von der Festsetzung von Abgaben ganz oder teilweise Abstand nehmen, a) soweit Abgabepflichtige von den Folgen eines durch höhere Gewalt ausgelösten Notstandes betroffen werden, vor allem soweit abgabepflichtige Vorgänge durch Katastrophenschäden (insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden) veranlasst worden sind; ... (2) Durch die Abstandnahme…
…der Abgabenbehörde, in allen abgabenpflichtigen Fällen dem entstandenen Abgabenanspruch im Sinne des § 4 BAO entsprechende Abgabenfestsetzungen vorzunehmen. Sie erfolgen gemäß § 206 BAO von Amts wegen. (VwGH vom 24.6.2010, 2008/15/0195) Der Verwaltungsgerichtshof vertritt die Ansicht, dass die Abstandnahme von der Festsetzung von…
…nehmen. Der Vollständigkeit halber wird mitgeteilt, dass § 206 lit. b BAO eine Bestimmung ist, die rein verwaltungsökonomischen Zwecken dient und den Abgabenbehörden die Abgabenfestsetzung in jenen Fällen ersparen soll, in denen bei einem bestimmten Abgabepflichtigen die Abgaben uneinbringlich sind. Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung…
…Höhe es geht. b) Strafverfahren und Haftungen: Dem Einwand des Vertreters der Abgabenbehörde I, Instanz, wonach das beim OGH anhängige Finanzstrafverfahren einer Vorgangsweise gemäß § 206 lit. b BAO entgegenstehe, kommt keine Berechtigung zu, zumal die Abstandnahme von der Festsetzung die Durchführung eines Finanzstrafverfahrens nicht hindert…
…am 14. Dezember 2009 mit, dass bei der Bw eine etwaige Körperschaftsteuer 2003 uneinbringlich ist. Auf Anfrage des Referenten vom 16. Dezember 2009, ob das Finanzamt gegen eine gänzliche Abstandnahme von der Festsetzung der Körperschaftsteuer 2003 gemäß § 206 lit b BAO einen Einwand habe, wurde…
…Ausführungen folgend besteht bei vorliegender Sach- und Rechtslage nach Ansicht des UFS kein Hindernis, von der Festsetzung der Umsatzsteuer in Höhe von € 35.186,15 (1998) € 1,531.579,47 (1999) und € 155.228,37 (2000) Abstand zu nehmen. Klagenfurt, am 8…
…G/06; UFS 17. 12. 2008, RV/0816-L/03). Auch der Durchführung eines Finanzstrafverfahrens steht diese Abstandnahme von der Festsetzung nicht entgegen, besteht doch im Finanzstrafverfahren keine Bindung an abgabenrechtliche Bescheide (vgl. VwGH 10.1.1985, 83/16/0179; VwGH 19.2.1987, 85…
…2006, FSRV/0041-L/04, FSRV/0047-L/04). Betreffend die Abstandnahme von der Festsetzung in Zusammenhang mit der Umsatzsteuer 2000 ist darauf Bedacht zu nehmen, dass eine gänzliche Abstandnahme zu einer sonstigen Gutschrift auf dem Abgabenkonto des Bw. führen würde, die dann auf andere…
…das Vermögen der Verlassenschaft nach dem Geschäftsführer der Bw. eröffnete Konkurs aufgehoben (Gesamtquote für Konkursgläubiger 4,5%). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 206 lit. b der Bundesabgabenordnung (BAO) idF des AbgÄG 2003, BGBl. I 2003/124, kann die Abgabenbehörde von der Festsetzung von Abgaben…