…Abstandnahme nunmehr Mittel zur Entrichtung anderer Schuldigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Im gegenständlichen Fall ergab die Summe der im Jahr 2000 vorangemeldeten monatlichen Zahllasten und Überschüsse ein Vorsoll von 4.622,94 € (Zahllast), welches bei einer gänzlichen Abstandnahme zur Gutschrift von bereits entrichteten Abgabenschuldigkeiten…
…Mit Entrichtungstag 31. August 2000 wurde die für August 2000 selbstberechnete Gesellschaftsteuer vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin entrichtet. Die IW GmbH & Co KEG beantragte mit dem Anbringen vom 8. September 2000 die Erlassung eines Abgabenbescheides über die Gesellschaftsteuer gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO). Begründet wurde…
…360 €. Mit Entrichtungstag 31. August 2000 wurde die für August 2000 selbstberechnete Gesellschaftsteuer vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin entrichtet. Die IW GmbH beantragte mit dem Anbringen vom 8. September 2000 die Erlassung eines Abgabenbescheides über die Gesellschaftsteuer gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO). Begründet wurde…
…und Anschrift sowie die Höhe des Nachlasses bekannt gegeben werden. 6. Gemäß § 236 Absatz 2 BAO können grundsätzlich auch bereits entrichtete Abgaben nachgesehen werden. Davon sind Teile der Einkommensteuer 2003 und 2004 sowie der Kraftfahrzeugsteuer 1 - 12/2004 betroffen. Diesbezüglich wäre der Nachweis zu erbringen…
…des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, wonach gemäß Abs. 1 dieser Verordnung die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung entfallen ist, wenn die Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den…
…Umsatzsteuersonderprüfung nicht vorgelegt. In subjektiver Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Bf. als Unternehmer über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist. Der Bf. hat nach eigenen Angaben Barzahlungen an Lieferanten geleistet, weil diese…
…entfiel gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, für den Fall, dass die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben…
…HP, Pensionist, geb. 19XX, whft. in B, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. April 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck…
…am Fälligkeitstag entrichtet wird oder wenn sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergibt (§ 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm. § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung…
…Jahr 2004 die Erwerb-steuer für den in der BRD erworbenen PKW BMW X 5 nicht entrichtet, in der Folge in der eingereichten Umsatzsteuererklärung den daraus erwachsenden Umsatz nicht angeführt und dadurch unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2004 iHv…
…Für den (Voranmeldungs-)Zeitraum 12/2006 wurde zur genannten StNr. weder eine Vorauszahlung entrichtet, noch eine Voranmeldung eingereicht. Nach Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgte am 7. Mai 2007 eine, unangefochten in Rechtskraft erwachsene abgabenbehördliche Schätzung der Bemessungsgrundlagen (§ 184 BAO) und eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuer 2006 mit…
…für die die og. Umsatzgrenze überschreitende umsatzsteuerpflichtige Unternehmer eine generelle Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Darüber hinaus hatte aber auch der die Grenze nicht überschreitende (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer für den Fall, dass eine sich ergebende Vorauszahlung nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (vollständig) entrichtet wurde, eine (zutreffende…
…die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) sehr gut informiert ist. Der Bf. ist seit 1984 Gastwirt und steuerlich vertreten. Aus den vorliegenden Aktenunterlagen ergibt sich, dass der Bf. durchaus über die abgabenrechtlichen Pflichten Bescheid weiß…
…um Nachsicht von bereits entrichteten inländischen Straßenverkehrsbeiträgen in Höhe von jeweils detailliert aufgegliederten ausländischen Straßensteuern ein. Diesen Nachsichtsansuchen wurde vom Finanzamt entsprochen. So wurden auch in den Jahren 1988 und 1989 mit den nachstehend angeführten Bescheiden gemäß § 236 BAO gegen jederzeitigen Widerruf folgende Abgabennachsichten gewährt: …
…entfiel gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, für den Fall, dass die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben…
…Schuldnachlass Anlass gebende Verluste vor, die sich bereits steuerlich ausgewirkt hätten. Es wären daher die Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 BAO vorgelegen. Da diesbezüglich jedoch weder ein Antragsrecht des Steuerpflichtigen noch ein Rechtsanspruch auf Nichtfestsetzung besteht, verbleibt als antragsgebundene und im…
…ergebenden Beträge, die der Anzeiger schuldet oder für die er zur Haftung herangezogen werden kann, den Abgaben- oder Monopolvorschriften entsprechend entrichtet werden. Werden für die Entrichtung Zahlungserleichterungen gewährt, so darf der Zahlungsaufschub "zwei Jahre" nicht überschreiten; diese Frist beginnt bei selbst zu berechnenden Abgaben (§§ 201…
…UStG 1994 iVm. § 1 der Verordnung BGBl. II 1998/206 idgF.) entrichtet hat. Ebenso wurde hinsichtlich des Voranmeldungszeitraumes August 2002, für den (gemeinsam mit September 2002) vor Beginn der von der Abgabenbehörde im Oktober 2002 beim Bf. durchgeführten USt-Sonderprüfung, ABNr. 456, von dessen Vertreter…
…702,45 €) laut Betriebsprüfung sowie aus den Anspruchszinsen 2000 bis 2004 (59.772,85 €). Er ist fällig und in Vollstreckung (Rückstandsaufgliederung vom 6.7.2010 wurde ausgedruckt). Der streitgegenständliche Nachforderungsbetrag umfasst somit keine bereits entrichteten Abgabenbeträge. Abzüglich Anspruchszinsen, über die gesondert abzusprechen ist…
…solche erscheint insbesondere gegeben, wenn der notwendige Lebensunterhalt des Abgabepflichtigen und der von ihm zu erhaltenden Angehörigen gefährdet ist (VwGH 12.11.1985, 85/14/0075). Die Voraussetzungen für eine Abstandnahme von der Nachversteuerung und die Gewährung einer Nachsicht sind nicht ident. Während im ersten…