…Abstandnahme nunmehr Mittel zur Entrichtung anderer Schuldigkeiten zur Verfügung gestellt werden. Im gegenständlichen Fall ergab die Summe der im Jahr 2000 vorangemeldeten monatlichen Zahllasten und Überschüsse ein Vorsoll von 4.622,94 € (Zahllast), welches bei einer gänzlichen Abstandnahme zur Gutschrift von bereits entrichteten Abgabenschuldigkeiten…
…Mit Entrichtungstag 31. August 2000 wurde die für August 2000 selbstberechnete Gesellschaftsteuer vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin entrichtet. Die IW GmbH & Co KEG beantragte mit dem Anbringen vom 8. September 2000 die Erlassung eines Abgabenbescheides über die Gesellschaftsteuer gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO). Begründet wurde…
…360 €. Mit Entrichtungstag 31. August 2000 wurde die für August 2000 selbstberechnete Gesellschaftsteuer vom steuerlichen Vertreter der Berufungswerberin entrichtet. Die IW GmbH beantragte mit dem Anbringen vom 8. September 2000 die Erlassung eines Abgabenbescheides über die Gesellschaftsteuer gemäß § 201 der Bundesabgabenordnung (BAO). Begründet wurde…
…nur im Vorhinein in Anspruch genommen werden, eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben komme nicht in Betracht. Daraus schließt das BFG, dass die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Erhebung der GrESt im Zeitpunkt der Selbstberechnung nicht erfüllt gewesen sei, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck…
…nur im Vorhinein in Anspruch genommen werden, eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben komme nicht in Betracht. Daraus schließt das BFG, dass die Voraussetzung für die Abstandnahme von der Erhebung der GrESt im Zeitpunkt der Selbstberechnung nicht erfüllt sei, da der vollständig ausgefüllte amtliche Vordruck weder…
…ist. Grundsätzlich ist die Inanspruchnahme der Begünstigungen nur im Vorhinein, also im Wege einer Vorwegfreistellung von Abgaben, Gebühren und Beiträgen durch Vorlage einer Selbsterklärung nach erfolgter Beratung möglich. Eine Erstattung bereits entrichteter Abgaben, Gebühren und Beiträge kommt nur in der Übergangsphase bis zur Auflage eines…
…der Bf. den Antrag den festgesetzten Säumniszuschlag gemäß § 236 BAO nachzusehen. Der am 17.02.2017 fällige Säumniszuschlag wurde am 22.10.2013 schließlich entrichtet. Im Übrigen bestehen am Abgabenkonto des Bf. derzeit keine Rückstände. Diese Feststellungen stützen sich auf den vorgelegten Finanzamtsakt, den elektronischen…
…und Anschrift sowie die Höhe des Nachlasses bekannt gegeben werden. 6. Gemäß § 236 Absatz 2 BAO können grundsätzlich auch bereits entrichtete Abgaben nachgesehen werden. Davon sind Teile der Einkommensteuer 2003 und 2004 sowie der Kraftfahrzeugsteuer 1 - 12/2004 betroffen. Diesbezüglich wäre der Nachweis zu erbringen…
…und deren Tilgung zu den Tilgungsquoten der Abgaben zu erfolgen. Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes liege aber auch dann vor, wenn bei Feststellung einer Zahlungsunfähigkeit neben dem Gebot der Gläubigergleichbehandlung neue Schulden aufgenommen würden (zB neue Sachgüter bar bezahlt oder Ausgaben für Miete bar entrichtet würden)…
…des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, wonach gemäß Abs. 1 dieser Verordnung die Verpflichtung zur Einreichung der Voranmeldung entfallen ist, wenn die Vorauszahlung zur Gänze am Fälligkeitstag entrichtet wurde oder sich für den…
…entfiel gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, für den Fall, dass die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben…
…Umsatzsteuersonderprüfung nicht vorgelegt. In subjektiver Hinsicht ist zu berücksichtigen, dass der Bf. als Unternehmer über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist. Der Bf. hat nach eigenen Angaben Barzahlungen an Lieferanten geleistet, weil diese…
…NormverbrauchabgabeG BGBl 1991/695 die für die genannten Zeiträume entstandenen Normverbrauchsabgabeschulden bis zum 15. des zweitfolgenden Monats weder angemeldet noch entrichtet hat, sowie 2. unter Verletzung seiner Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner 2001 bis Februar 2005…
…entfiel gemäß der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II 1998/206, für den Fall, dass die errechnete Vorauszahlung zur Gänze spätestens am Fälligkeitstag entrichtet worden war oder sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergeben…
…HP, Pensionist, geb. 19XX, whft. in B, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 3. April 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck…
…am Fälligkeitstag entrichtet wird oder wenn sich für den Voranmeldungszeitraum keine Vorauszahlung ergibt (§ 1 der VO BGBl. II 1998/206 idgF ab 2003 iVm. § 21 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994). Gemäß §§ 33 Abs. 1 iVm. 13 FinStrG macht sich jemand einer (versuchten) Abgaben-hinterziehung…
…Jahr 2004 die Erwerb-steuer für den in der BRD erworbenen PKW BMW X 5 nicht entrichtet, in der Folge in der eingereichten Umsatzsteuererklärung den daraus erwachsenden Umsatz nicht angeführt und dadurch unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer 2004 iHv…
…Für den (Voranmeldungs-)Zeitraum 12/2006 wurde zur genannten StNr. weder eine Vorauszahlung entrichtet, noch eine Voranmeldung eingereicht. Nach Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung erfolgte am 7. Mai 2007 eine, unangefochten in Rechtskraft erwachsene abgabenbehördliche Schätzung der Bemessungsgrundlagen (§ 184 BAO) und eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuer 2006 mit…
…für die die og. Umsatzgrenze überschreitende umsatzsteuerpflichtige Unternehmer eine generelle Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. Darüber hinaus hatte aber auch der die Grenze nicht überschreitende (umsatzsteuerpflichtige) Unternehmer für den Fall, dass eine sich ergebende Vorauszahlung nicht bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin (vollständig) entrichtet wurde, eine (zutreffende…
…die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) sehr gut informiert ist. Der Bf. ist seit 1984 Gastwirt und steuerlich vertreten. Aus den vorliegenden Aktenunterlagen ergibt sich, dass der Bf. durchaus über die abgabenrechtlichen Pflichten Bescheid weiß…