…1 anzuwenden. Nach § 49 Abs. 1 KO sind aus dem Erlös einer zur Sondermasse gehörigen Sache von den Absonderungsgläubigern die Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung und Verteilung der Sondermasse zu berichtigen. Die beim exekutiven Verkauf einer Liegenschaft für deren bewegliches Inventar zu entrichtende, im Meistbot…
…der Konkursmasse geworden ist. Gemäß § 149 Abs. 1 erster Satz KO werden die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger durch den Ausgleich nicht berührt. Nach 156 Abs. 1 KO wird der Gemeinschuldner durch den rechtskräftig bestätigten Ausgleich von der Verbindlichkeit befreit, seinen Gläubigern den Ausfall…
…Gemäß Abs. 3 ist die Veräußerung und die Verteilung des Erlöses unter die Absonderungsgläubiger durch das Exekutionsgericht vorzunehmen. Aus den Nutzungen sowie aus dem Erlös einer zur Sondermasse gehörigen Sache sind gemäß § 49 Abs. 1 KO vor den Absonderungsgläubigern die Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung…
…GmbH) um einen Kaufpreis von 600.000 € verkauft, wobei der Kaufpreis zur Abdeckung der Bank.X als Absonderungsgläubigerin diente und der Rest dem allgemeinen Massekonto zufloss. Mit der einvernehmlich vereinbarten Aufhebung wollten die Vertragsparteien keineswegs eine echte Rückgängigmachung der aufgehobenen Kauf- und Wohnungseigentumsverträge unter…
…ihm akzeptierten Wechsel sonstige Schuldurkunden im Original auszufolgen. 4. Die Ansprüche der Aussonderungsberechtigten und der Absonderungsgläubiger und der besicherten Banken werden durch den Ausgleich nicht berührt und werden nach den ihnen gesetzlich zustehenden Rechten befriedigt. 5. Bei Wechselforderungen erfolgt die Auszahlung 20 %igen Ausgleichsquote gegen…
…angefochten. Hier bleibe völlig unberücksichtigt, dass Zahlungen an die Masse bzw. Absonderungsgläubiger bzw. wegen persönlicher Haftungen geleistet worden seien. Letztlich wird beantragt, der Berufung Folge zu geben und den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben. In einem nächsten Schritt hat das Finanzamt am 29.1.2009 ua…
…Forderungen, über die ein Rechtsstreit anhängig ist, hat die Anmeldung auch die Angabe des Prozeßgerichtes und des Aktenzeichens zu enthalten. Abs. 3: Absonderungsgläubiger, die ihre Forderungen auch als Konkursgläubiger geltend machen, haben den Sachverhalt unter genauer Angabe des Gegenstandes der Absonderung darzulegen und anzugeben, bis…
…Verhältnis ihrer Beträge zu befriedigen sind." Hieraus ergibt sich, dass die Massegläubiger der allgemeinen Masse, wozu auch die hier relevanten Begräbniskosten zählen, erst nach Befriedigung der Absonderungsgläubiger zu berücksichtigen sind (vgl. Bachmann, Befriedigung der Masseforderungen, Wien 1993, 46). Angesichts des Umfangs der pfandrechtlich besicherten Forderungen…
…Krediterhöhungszusage vom 15. April 2003 ergebe sich, dass der Absonderungsgläubiger im Umfang der erfolgten Zuweisung bevorrangt zu befriedigen wäre, sodass insofern keinesfalls von einer Gläubigerbegünstigung in diesem Zusammenhang ausgegangen werde könne. Der Schuldenstand der Primärschuldnerin lasse sich dem vorgelegten Anmeldungsverzeichnis detailliert entnehmen und habe sich…
…Gemäß Abs. 3 sind die Veräußerung und die Verteilung des Erlöses unter die Absonderungsgläubiger durch das Exekutionsgericht vorzunehmen. Aus den Nutzungen sowie aus dem Erlös einer zur Sondermasse gehörigen Sache sind gemäß § 49 Abs. 1 KO vor den Absonderungsgläubigern die Kosten der besonderen Verwaltung, Verwertung…
…Die Rechte von Absonderungsgläubigern werden durch eine Konkurseröffnung oder durch einen (Zwangs-) Ausgleich nicht berührt (vgl. § 11 bzw. § 149 KO). Demnach hat eine Konkurseröffnung bzw. die Durchführung eines Zwangsausgleiches keinerlei Einfluss auf die Höhe der Forderung des Absonderungsgläubigers und auf dessen Rechte aus dem bestellten…
…Konkursaufhebung, erhalten, und die Quotenausschüttungen durch den Masseverwalter erfolgen sollten (Pkt. 1). Masseforderungen wären ungeachtet dessen voll zu befriedigen (Pkt.2). Ansprüche von Aussonderungsberechtigten und Absonderungsgläubigern sollten hierdurch ebenso unberührt bleiben (Pkt. 3). Der Nachlass und die sonstigen Begünstigungen, die der Zahlungsplan gewähre, würde für…