…2006 noch am 10. 6. 2006 zur Post gegebene Steuererklärungen eingelangt seien. Nach der Rechtsprechung treffe die Beweislast für das Einlangen von Schriftstücken bei der Behörde den Absender. Aus den der Berufung angeschlossenen Kopien zweier Rechnungen der Österreichischen Post AG vom 30. 3. und 10…
…auf die Einbringung des Schriftstückes bzw. das tatsächliche Einlangen desselben bei der Behörde an. Die Beförderung erfolge daher auf Gefahr des Absenders. Der Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus, dass die Umsatzsteuererklärung für 2001…
…sei, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast, dass das Schriftstück bei der Behörde auch einlangte. Somit…
…Überrechnung); dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH gilt eine Eingabe nur dann als eingebracht, wenn sie der zuständigen Behörde tatsächlich zugekommen ist. Diesbezüglich ist der Absender beweispflichtig.(VwGH 7. November 1989, 88/14/0223, 8…
…die sofortige Abgabe der Steuererklärungen veranlasst und am 18. November 2011 durchgeführt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2012 stellte das Finanzamt (FA) den Akteninhalt dar und verwies auf das Versenderisiko des Absenders bei Postversand. Weiters wurde ausgeführt, dass die vorlegte Unterlage ungeeignet sei…
…Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Oktober 2002 mit der Begründung ab, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Absender die Beweislast hinsichtlich des Einlangens des Schreibens bei der Behörde trage. Die Erfahrungstatsache, dass üblicherweise der Post übergebene Briefsendungen den Adressaten…
…das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und es trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19.9.1990…
…Schreiben gilt. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender (siehe VwGH vom 6.7.2011, 2008/13/0149…
…nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9…
…von einem Postamt gestempelter Aufgabeschein vermöge nicht den tatsächlichen Inhalt einer Sendung wiederzugegeben. Die Beförderung einer Sendung erfolge stets auf Gefahr des Absenders und es treffe diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dagegen erhoben die Bw. Berufung und führten…
…cancelled order from 24/05/01)". Der am 7. Juni 2001 von T1 S.a.r.l. ausgestellte CMR-Frachtbrief enthält unter "Absender" den Firmennamen der Bw., unter "Empfänger" die K3GB Ltd., Middlesex und unter "Ort der Übernahme des Gutes" die Angabe "Luxembourg". Am 12…
…Beförderungsvertrag in einem Frachtbrief festgehalten. Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden (Artikel 5 CMR-Abkommen). Bei der im streitgegenständlichen Fall vorgelegten Kopie eines "CMR-Frachtbriefes" sind die dafür vorgesehenen Felder unausgefüllt. Sie weist weder in den…
…zusätzlichen (rechtzeitigen) Antrages an das Finanzamt-Graz lässt sich für die Bw. nichts gewinnen, da damit noch nicht das Einlangen dieses Antrages dokumentiert wäre. Nach der Judikatur trifft die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde den Absender (vgl. VwGH 8.6.1984…
…liegt lediglich die Behauptung vor, der Widerruf der Verzichtserklärung sei am 15. Mai 2000 an das Finanzamt Reutte gesandt worden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trägt aber der Absender die Beweislast hinsichtlich des Einlangens eines Schreibens bei der Behörde. Die Erfahrungstatsache, dass üblicherweise der Post…
…die Gefahr des Verlustes einer übersandten Eingabe den Einschreiter (VwGH, 28.6.2011, 2000/16/0645). Bei Briefsendungen erfolgt die Beförderung auf Gefahr des Absenders und kommt es darauf an, ob ein Schriftstück tatsächlich bei der Behörde einlangt (VwGH, 19.9.1990, 89/13/0276…
…eine Unterschrift der Berufungswerberin fehlt auf dieser Eingabe. Als Fax-Nummer des Absendegerätes wird folgende Nummer ausgewiesen: 000. Am 7.7.2009 langte beim Finanzamt um 11:52 Uhr ein weiteres Telefax vom selben Faxgerät des Senders ein, mit dem ein mit 5.7.2009…
…bis Dezember 2001 nicht einzureichen. Für die Sachverhaltsfeststellung durch freie Beweiswürdigung gemäß § 167 Abs 2 BAO ist im ggstdl Fall die Judikatur, wonach der Absender die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde trage, wofür der Beweis der Postaufgabe nicht ausreiche (Ritz, BAO2, …
…konkreten Berufung bezeugen könne. Selbst wenn die Postaufgabe jedoch nachgewiesen werden könnte, wäre damit noch nicht das Einlangen des Schriftstückes beim Finanzamt bewiesen, weil die Beförderung der Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt (vgl. VwGH vom 28. April 2005, 2004/16/0238…
…2002 erzielte Einkommen gemäß § 23 Kinderbetreuungsgesetz bekannt zu geben. Dieses Schreiben wurde mit den Vermerken "Unbekannt" und "Verzogen" von der Post an den Absender retourniert. Nach neuerlicher Zustellung langte das in Rede stehende Formular vom späteren Berufungswerber unterzeichnet am 3. November 2008 an das Finanzamt…
…in dem die Berufung enthalten war, findet sich lediglich der Abdruck einer Absender-Freistempelmaschine (F00000) der Firma M mit Datum 18.2.2008. Die Berufung langte erst am 3.3.2008 beim Finanzamt ein. Mit Bescheid vom 27.3.2008 wies das Finanzamt die Berufung…