…nur im Zuge einer Nachforschung geklärt werden können, welche vom Absender in Auftrag gegeben werden könne. Die Nachforschungsfrist betrage 6 Monate ab Aufgabetag. Bezüglich der Sendung mit der Nummer RO***** lägen keine Informationen mehr vor. **** Am 14.2.2019 erging an die belangte Behörde folgendes…
…0251)." Das bedeutet, dass ein als E-Mail versendetes Rechtsmittel (hier Einspruch gegen die Strafverfügung zugestellt durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist 11. März 2014) auf Risiko der absendenden Partei unterwegs ist und erst das im vorliegenden Fall durch die bel. Beh. selbst zu klärende…
…2006 noch am 10. 6. 2006 zur Post gegebene Steuererklärungen eingelangt seien. Nach der Rechtsprechung treffe die Beweislast für das Einlangen von Schriftstücken bei der Behörde den Absender. Aus den der Berufung angeschlossenen Kopien zweier Rechnungen der Österreichischen Post AG vom 30. 3. und 10…
…auf die Einbringung des Schriftstückes bzw. das tatsächliche Einlangen desselben bei der Behörde an. Die Beförderung erfolge daher auf Gefahr des Absenders. Der Bw. stellte den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und führte aus, dass die Umsatzsteuererklärung für 2001…
…sei, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast, dass das Schriftstück bei der Behörde auch einlangte. Somit…
…Überrechnung); dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH gilt eine Eingabe nur dann als eingebracht, wenn sie der zuständigen Behörde tatsächlich zugekommen ist. Diesbezüglich ist der Absender beweispflichtig.(VwGH 7. November 1989, 88/14/0223, 8…
…die sofortige Abgabe der Steuererklärungen veranlasst und am 18. November 2011 durchgeführt. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 29. Mai 2012 stellte das Finanzamt (FA) den Akteninhalt dar und verwies auf das Versenderisiko des Absenders bei Postversand. Weiters wurde ausgeführt, dass die vorlegte Unterlage ungeeignet sei…
…Das FA wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 8. Oktober 2002 mit der Begründung ab, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH der Absender die Beweislast hinsichtlich des Einlangens des Schreibens bei der Behörde trage. Die Erfahrungstatsache, dass üblicherweise der Post übergebene Briefsendungen den Adressaten…
…dem Vorbringen und den übermittelten Unterlagen ersichtlich, stellt die Bf. den Absendevorgang der für die Fristenwahrung erforderlichen Unterlagen dar und versucht anhand des Kanzleiablaufes nachzuweisen, dass die Unterlagen rechtzeitig am 14.1.2013 an das FA abgesendet worden waren. Einen Beweis für das Einlangen der…
…das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und es trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19.9.1990…
…möglich ist. Die Beförderung des Beschwerdeschriftsatzes vom 7. September 2015 durch die Post erfolgte auf Gefahr des Absenders (vgl VwGH 7. November 1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht - wie im Beschwerdefall - der…
…jeweiligen Abgangslandes). Die Transportaufträge wurden von der BF erteilt. Nach Ansicht der Betriebsprüfung führt die Unterbrechung der Warenbewegung in Ort1, die nur zum Zweck der Neutralisierung der Waren durch Entfernung des Absenders auf der Verpackung erfolgt, nicht zum Vorliegen von zwei getrennten Warenbewegungen. Da die…
…respond (including our reference number) only to [E-Mail-Adresse] Der Austausch von Nachrichten via e-mail dient ausschließlich Informationszwecken. Es werden daher keine rechtsgeschäftlichen Erklärungen des Absenders via e-mail abgegeben. Die Information in dieser Nachricht ist vertraulich und ausschließlich für den Adressaten bestimmt…
…Monat. Bei schriftlichen Bescheiden beginnt die Frist am Tag von dessen Zustellung. Die Verlängerung der Beschwerdefrist setzt einen diesbezüglichen Antrag und das Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe voraus. Die Beweislast für das Einlangen des Fristverlängerungsantrages bei der Behörde trifft den Absender (vgl. VwGH 6.7.2011, 2008…
…Schreiben gilt. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender (siehe VwGH vom 6.7.2011, 2008/13/0149…
…nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19. 9…
…von einem Postamt gestempelter Aufgabeschein vermöge nicht den tatsächlichen Inhalt einer Sendung wiederzugegeben. Die Beförderung einer Sendung erfolge stets auf Gefahr des Absenders und es treffe diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dagegen erhoben die Bw. Berufung und führten…
…cancelled order from 24/05/01)". Der am 7. Juni 2001 von T1 S.a.r.l. ausgestellte CMR-Frachtbrief enthält unter "Absender" den Firmennamen der Bw., unter "Empfänger" die K3GB Ltd., Middlesex und unter "Ort der Übernahme des Gutes" die Angabe "Luxembourg". Am 12…
…Beförderungsvertrag in einem Frachtbrief festgehalten. Der Frachtbrief wird in drei Originalausfertigungen ausgestellt, die vom Absender und vom Frachtführer unterzeichnet werden (Artikel 5 CMR-Abkommen). Bei der im streitgegenständlichen Fall vorgelegten Kopie eines "CMR-Frachtbriefes" sind die dafür vorgesehenen Felder unausgefüllt. Sie weist weder in den…
…zusätzlichen (rechtzeitigen) Antrages an das Finanzamt-Graz lässt sich für die Bw. nichts gewinnen, da damit noch nicht das Einlangen dieses Antrages dokumentiert wäre. Nach der Judikatur trifft die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde den Absender (vgl. VwGH 8.6.1984…