…infolge der Bestrafung von in der Folge begangenen weiteren Verfehlungen konsumiert ist. Was mit der Kontrollmitteilung der B GmbH eigentlich passiert ist, kann den vorgelegten Akten nicht entnommen werden. Möglicherweise ist sie nicht beim Wohnsitzfinanzamt betreffend Dr. SCH eingelangt. Das für die Erhebung der Einkommensteuer…
…der Tätigkeit anderer Verbände entgegenzuwirken oder wegen eines sonstigen besonderen öffentlichen Interesses. Gemäß den Materialien zu Art 11 Z 4 des Abgabenänderungsgesetzes 2005, BGBl I 2005/161, soll für die Verfolgung von Verbänden entsprechend dem § 18 VbVG Verfolgungsermessen gelten, wobei die Gründe für das Absehen…
…Gesamthöhe von € 2.239,85. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung hinsichtlich der festgestellten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004 vorzugehen. Ein Absehen von der Bestrafung wegen Geringfügigkeit war im gegenständlichen Fall schon deswegen nicht möglich, weil bei einer Umsatzsteuerverkürzung von…
…die Beseitigung der gerügten Mängel und die neuerliche Entscheidung auftragen; in eventu 2.4. hinsichtlich des angesprochenen Finanzvergehens von der Bestrafung absehen und eine Ermahnung mittels Bescheid aussprechen." Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 48 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich der Verletzung der Verschlussicherheit…
… 25 FinStrG von einer Strafe abzusehen, in eventu gemäß § 26 FinStrG eine bedingte Strafe zu verhängen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf hinzuweisen, dass der Beschuldigte gänzlich unbescholten sei. Im Falle einer neuerlichen Verurteilung ohne Absehen von der Bestrafung oder dem Ausspruch einer bedingten Strafnachsicht…
…Fahrlässigkeit entstanden. Selbst wenn der Berufungssenat aus diesem Grund zum Schluss gekommen wäre, dass hier ein geringfügiges Verschulden des Beschuldigten vorliegen würde, wäre dem Begehren des Beschuldigten auf Absehen von einer Bestrafung kein Erfolg zu bescheiden. Es ist betreff der zweiten rechtserheblichen Tatsache vorerst auf…
…besonderer Umstände ein Absehen von der Festsetzung einer Zwangsstrafe möglich. Die vom Bw in der Berufungsschrift vorgebrachte zeitweise berufliche Tätigkeit in Ausland stellt keinen solchen besonderen Umstand dar. Vielmehr wären die sechs Monate vom Ende des Besteuerungszeitraumes 2003 bis zum Ende der gesetzlichen Erklärungsfrist sowie…
…Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Die genannten Voraussetzungen für ein Absehen von der Strafe haben kumulativ vorzuliegen. Bei einem nacherhobenen Eingangsabgabenbetrag von €…
…II). Ein Absehen von einer Bestrafung der Beschuldigten kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafausmessung ist auszuführen: Nach § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Nach Abs. 2 und 3 dieser Bestimmung sind bei Bemessung der Strafe dabei die…
…wäre also eine Geldstrafe von (gerundet) etwa € 13.500,-- zu verhängen gewesen. Die zu beachtende Generalprävention fordert - siehe oben - an sich eine strenge Bestrafung der Täter. Als erschwerend zu bedenken ist die Vielzahl der deliktischen Angriffe über einen Zeitraum von etwa eineinviertel Jahre hinweg…
…€ 7.500,00 (Ersatzfreiheitsstrafe 4 Wochen) verurteilt. Bei der Ausmessung der Geldstrafe war auf diese Bestrafung Bedacht zu nehmen und daher eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese bemisst sich dergestalt, dass von einer für sämtliche Delikte zu verhängenden Geldstrafe die bereits ausgesprochene Erststrafe abzuziehen ist…
…daraus anfallenden Eingangsabgaben in Höhe von € 3.382,86 auch nicht nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, sodass auch die Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder der Erteilung einer bloßen Verwarnung nach § 25 FinStrG nicht vorliegen. Der vom Gesetzgeber für den…
…weiters zu Vertragsabschlüssen in erheblichem Ausmaß mit Kunden und Lieferanten. Die Bauvorhaben seien tatsächlich ausgeführt und den Kunden die Verfügungsmacht verschafft worden. Von der genannten AG sei ein umfangreicher Zahlungsverkehr abzuwickeln gewesen. Die genannten Handlungen hätten zwangsläufig eine gewisse Organisation gefordert, sodass davon auszugehen sei…
…Sie haben jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Soweit der Beschuldigte eingewendet hat, dass ihm ein Herr CW unbekannt sei, steht dies im Einklang mit einer diesbezüglichen Äußerung des Amtsbeauftragten HR Dr…
…also keine Verkürzung von Umsatzsteuer erfolgte. Die einseitige Betrachtung des Abgabenpflichtigen L bezüglich des Vorsteuerabzuges könne deswegen nicht greifen, da es sich - wie die Prüferin E ausgeführt habe - bei dem Unternehmen des L und der L-KG um verbundene Unternehmen gehandelt habe und daher diese…
…Der Steuerberater sei seinen Pflichten nicht nachgekommen. Die Aufforderungen seien alle an ihn weitergeleitet worden. Sein Einkommen wäre in weiterer Folge von der Behörde total überhöht eingeschätzt worden. Nunmehr werde versucht, ihn nochmals zu bestrafen, obwohl die Behörde über seine Einkommensverhältnisse Bescheid wisse. Von der…
…zahllose Anbieter von Tabakwaren im Internet gäbe. Im übrigen habe die Austria Tabak weder im Internet noch auf Plakaten vor Bestellungen gewarnt. Das Zollamt hätte auf Grund der geringen Höhe der nichtentrichteten Zollabgabe von € 47,00 von einer Bestrafung nach § 25 FinStrG absehen müssen…
…das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung. Gemäß § 13 Abs. 1 FinStrG gelten die Strafdrohungen für vorsätzliche Finanzvergehen (z. B. gemäß § 33 Abs. 5) nicht nur für die vollendete Tat, sondern auch für jeden Versuch und für jede Beteiligung an einem Versuch. Eine Bestrafung wegen Versuch setzt…
… 25 Abs. 1 FinStrG (Absehen von der Strafe/Ausspruch einer Verwarnung) bzw. der ob des festgestellten Sachverhaltes (zu Recht) angenommenen Geringfügigkeit des Verschuldens und den wohl von der Erstbehörde auch bejahten unbedeutenden Folgen der Tat wird festgestellt, dass zwar einerseits die Konsequenzen des Nichttätigwerdens des…
…wäre von der Einleitung abzusehen gewesen. Bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen sei das Parteiengehör zu wahren, dies habe die Abgabenbehörde verabsäumt und somit das Recht des Bf. auf Parteiengehör verletzt. Es werde daher der Antrag auf Einstellung des Finanzstrafverfahrens in eventu auf Absehen von einer weiteren…