…vor. Der Berufungssenat hat daher insoweit von der rechtlichen Beurteilung des Spruchsenates auszugehen, wonach die vorgeworfenen nicht rechtzeitigen Entrichtungen der Umsatzsteuervorauszahlungen als bloße Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs.1 lit.a FinStrG zu qualifizieren sind. Die Summe der strafrelevant nicht bis zum fünften Tag nach Fälligkeit…
…dass ein Absehen von der Strafe oder die Erteilung einer Verwarnung nach dieser Bestimmung nur dann in Frage kommt, wenn die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des gegenständlichen Verkürzungsbetrages von S 152.575,00 (€ 11…
…Straftat nach § 36 FinStrG vor. Somit finde auch § 25 Abs. 1 FinStrG keine Anwendung. Er beantrage daher die Einstellung des Verfahrens. Nach dem sich aufgrund der zollstrafrechtlichen Ermittlungen ergebenden Inhalt des Zollstrafaktes steht für den Unabhängigen Finanzsenat nachfolgender Sachverhalt fest: Im Jänner 2009 wurde von…
…und von der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Sie hat jedoch dem Täter mit Bescheid eine Verwarnung zu erteilen, wenn dies geboten ist, um ihn von weiteren…
…1998, 98/16/0199) keine unbedeutende Folgen von Finanzstraftaten darstellen (Beispiele entnommen der zitierten Rechtssprechung zu § 25 Abs.1 FinStrG in Reger/Hacker/Kneidinger, Kommentar, Das Finanzstrafgesetz³ II). Ein Absehen von einer Bestrafung der Beschuldigten kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafausmessung ist auszuführen: Nach …
…sondern aus der gängigen Spruchpraxis der Finanzstrafbehörden ergebende (fiktive) Verhältniszahl zwischen Geld- und Ersatzfreiheitstrafen, ein (gegenüber dem Ersterkenntnis unverändert zu belassendes) Strafausmaß in der Dauer von drei Tagen angemessen bzw. zweckdienlich erschien. Die geänderte Kostenbestimmung ergibt sich aus der dazu zitierten Norm. Es war daher…
…dies geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. Im Zusammenhang mit der anhand des nunmehrigen Erhebungsstandes vorzunehmenden Überprüfung bzw. Gewichtung der (gesetzlichen) Voraussetzungen für ein Absehen von der Verhängung einer (Geld- bzw. Ersatzfreiheits-)Strafe ist lediglich der Vollständigkeit halber darauf hinzuweisen, dass selbst ein…
…den typischen Fällen der Deliktsverwirklichung geringfügige Schuld vor. Ein Absehen von der Verhängung einer Strafe (§ 25 Abs. 1 FinStrG) kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafbemessung ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. Gemäß …
… 25 Abs. 1 FinStrG (Absehen von der Strafe/Ausspruch einer Verwarnung) bzw. der ob des festgestellten Sachverhaltes (zu Recht) angenommenen Geringfügigkeit des Verschuldens und den wohl von der Erstbehörde auch bejahten unbedeutenden Folgen der Tat wird festgestellt, dass zwar einerseits die Konsequenzen des Nichttätigwerdens des…
…verfolgt worden ist]. In Bezug auf einen Betriebsprüfungsbericht betreffend die C-GmbH vom 6. Juli 2011 ist daher bloß der Umsatzsteuervoranmeldungszeitraum Jänner 2011 von strafrechtlicher Relevanz verblieben. Die weitere Prüfung des Abgabenkontos der B-KG brachte zu Tage, dass die Umsatzsteuervoranmeldungen für die Zeiträume Mai…
…angenommen habe, dass überhaupt keine Leistungen von der L-KG erbracht wurden. Dies sei wirklichkeitsfremd und aktenwidrig. In den Jahren 1987 und 1988 seien bereits Leistungen erbracht und auch entsprechend verrechnet worden. Die Verrechnung als solche und der Vorsteuerabzug könnten daher nicht strafbar sein, wenn…
…auf insgesamt 2.200,00 €, de. annähernd 9,3 % des ursprünglichen Höchstausmaßes, reduziert werden. Eine weitere Reduzierung bzw. ein gänzliches Absehen von der Strafe (vgl. § 25 Abs. 1 FinStrG) ist im vorliegenden Fall jedoch nicht möglich. Ähnliches gilt auch für die gemäß § 20 Abs…
…Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG pauschal mit € 120,00 bestimmt. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz führt dazu aus, dass am 7. Februar 2007 eine Kontrolle der KIAB in der Pizzeria in B. stattgefunden habe. Dort sei A.W. beim Verspachteln von…
…geboten ist, um ihn von weiteren Finanzvergehen abzuhalten. In Ansehung der Konjunktion "und" setzt das Absehen von der Strafe also das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist den Finanzstrafbehörden ein Absehen von der Strafe verwehrt (Fellner, Kommentar…
…wenn das Verhalten des Täters erheblich hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten üblichen Unrechts- und Schuldgehalt zurückbleibt. Bei Fehlen einer dieser beiden Voraussetzungen ist der Finanzstrafbehörde ein Absehen von der Strafe verwehrt. Für ein hinter dem üblichen Unrechts- und Schuldgehalt erheblich zurückbleibendes Verhalten des…
…Wahrscheinlichkeit des Vorliegens von bestimmten Umständen rechtfertigen. Verdacht ist mehr als eine bloße Vermutung. Der Unabhängige Finanzsenat war im Hinblick auf die geringe Menge an bestellten Zigaretten verhalten, sich auch mit § 25 FinStrG zu beschäftigen. Danach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier…
…Tatbestand. Der Einwand, die Finanzstrafbehörde hätte von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen mangelnder Strafwürdigkeit abzusehen gehabt, ist zunächst aus dem Blickwinkel der kopulativen Konjunktion "und" in § 25 FinStrG zu betrachten. Danach setzt das Absehen von der Strafe das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Beim Fehlen…
…Verletzung von wesentlichen Verfahrensvorschriften angefochten. 1.1. Zur Rechtswidrigkeit des Bescheides infolge Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften: Die Behörde erster Instanz hat nicht ihrer gemäß den § 82 Abs 3 lit b bzw. § 25 FinStrG zukommenden Verpflichtung zur Einstellung des Finanzstrafverfahrens und einem Absehen von der Strafe entsprochen…
…in diesen Abgabenbescheiden wurde von der Bf. nicht vorgebracht und kann auch vom Unabhängigen Finanzsenat nicht erkannt werden. Der Unabhängige Finanzsenat verweist in weiterer Folge hinsichtlich der Höhe der Verkürzung von Abgaben auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes: Ein Absehen von der Strafe oder eine Verwarnung…
…der Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages zu beurteilen. Ein Absehen von der Strafe oder eine Verwarnung kommt nach § 25 Abs.1 FinStrG nur dann in Frage, wenn die Tat keine oder unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Davon kann jedoch angesichts des Verkürzungsbetrages von S 73…