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UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 1/2

…schuldig gesprochen worden, weil er im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich [als Einzelunternehmer] betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai bis November 2007 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 51.633,20 nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet und hiedurch Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs…

UFSS FSRV/0010-S/10Nicht erweisliche vorsätzliche Nichtentrichtung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer bis jeweils zum 5. Tag nach Fälligkeit, veranlasst durch eine angeblich zu Unrecht erfolgte Anwendung eines Reverse Charge iSd § 19 Abs.1a UStG 1994; nicht erweisliche bzw. lediglich geringfügige vorsätzliche Nichtentrichtung von Lohnabgaben bis zum 5. Tag nach Fälligkeit; Einstellung der Verfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.01.2012Teil 2/2

…hinzuweisen. Der Umstand, dass der Beschuldigte keine diesbezügliche schriftliche Bestätigung von der A-AG hatte und sich trotzdem mit einer Umsatzsteuer-Nettoverrechnung einverstanden erklärte, sei ein weiteres Indiz dafür, dass ihm die Möglichkeit der Verwirklichung eines deliktischen Sachverhaltes als nahe liegend erschien. D) ATU-Nummer…

UFSK FSRV/0016-K/06Starrköpfiger verarmter freischaffender Publizist, wegen Nichtabgabe von Steuererklärungen in ein Finanzstrafverfahren gezogen; Verwarnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.03.2007

…Sein Einkommen wäre in weiterer Folge von der Behörde total überhöht eingeschätzt worden. Nunmehr werde versucht, ihn nochmals zu bestrafen, obwohl die Behörde über seine Einkommensverhältnisse Bescheid wisse. Von der Teilnahme an der Berufungsverhandlung hat sich B am Tag der Verhandlung fernmündlich aus Krankheitsgründen entschuldigt…

UFSL FSRV/0049-L/04Fehlende Voraussetzung für ein Absehen von einer Bestrafung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.10.2004

…1998, 98/16/0199) keine unbedeutende Folgen von Finanzstraftaten darstellen (Beispiele entnommen der zitierten Rechtssprechung zu § 25 Abs.1 FinStrG in Reger/Hacker/Kneidinger, Kommentar, Das Finanzstrafgesetz³ II). Ein Absehen von einer Bestrafung der Beschuldigten kommt daher nicht in Betracht. Zur Strafausmessung ist auszuführen: Nach …

UFSL FSRV/0009-L/05Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Betriebseröffnung durch einen Wirtschaftstreuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…Finanzordnungswidrigkeit zu verantworten, wobei aber noch zu klären ist, ob nicht etwa deren Strafbarkeit infolge der Bestrafung von in der Folge begangenen weiteren Verfehlungen konsumiert ist. Was mit der Kontrollmitteilung der B GmbH eigentlich passiert ist, kann den vorgelegten Akten nicht entnommen werden. Möglicherweise ist…

UFSS FSRV/0006-S/11Fahrlässige Abgabenverkürzung durch Zigarrenkauf bei einem Internetshop; Absehen von der Strafe nach § 25 FinStrG (strafbestimmenden Wertbetrag € 47,00); keine bescheidmäßige Verwarnung, da Wohlverhalten seit der Tatbegehung im Jahr 2005
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.07.2011

…zahllose Anbieter von Tabakwaren im Internet gäbe. Im übrigen habe die Austria Tabak weder im Internet noch auf Plakaten vor Bestellungen gewarnt. Das Zollamt hätte auf Grund der geringen Höhe der nichtentrichteten Zollabgabe von € 47,00 von einer Bestrafung nach § 25 FinStrG absehen müssen…

UFSL FSRV/0051-L/10Ausspruch einer Verwarnung wegen vorsätzlicher Nichtabgabe einer abverlangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.08.2011

… 25 Abs. 1 FinStrG (Absehen von der Strafe/Ausspruch einer Verwarnung) bzw. der ob des festgestellten Sachverhaltes (zu Recht) angenommenen Geringfügigkeit des Verschuldens und den wohl von der Erstbehörde auch bejahten unbedeutenden Folgen der Tat wird festgestellt, dass zwar einerseits die Konsequenzen des Nichttätigwerdens des…

UFSW FSRV/0131-W/08Fahrlässige Umsatzsteuerverkürzung durch Geltendmachung eines zu hohen Vorsteuerabzuges von den anteiligen betrieblichen Aufwendungen eines Gebäudes. Subjektive Tatseite der angeschuldigten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Kapitalertragsteuer auf Grund einer verdeckten Gewinnausschüttung (jährlich starker Anstieg des Gesellschafterverrechnungskontos wegen hoher Privatentnahmen) nicht erweisbar.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)23.06.2009

…mit einer Strafneubemessung hinsichtlich der festgestellten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004 vorzugehen. Ein Absehen von der Bestrafung wegen Geringfügigkeit war im gegenständlichen Fall schon deswegen nicht möglich, weil bei einer Umsatzsteuerverkürzung von € 2.239,85 nicht von unbedeutenden Folgen im Sinne des …

UFSL FSRV/0012-L/08Unaufmerksamer Zahnarzt, welcher bei Anwendung eines steuersparenden Mehrkontenmodells und verrechneter Zinsvorauszahlungen die teilweise Unüblichkeit letzterer (infolge angewandter niedrigerer Zinssätze bei deren Stornierung) nicht erkennt und deswegen eine fahrlässige Verkürzung von Einkommensteuer zu verantworten hat; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…weshalb der Ausgangswert in gesamthafter Betrachtung auf € 2.000,00 verringert werden kann. Ein Absehen von einer Bestrafung oder eine weitere Verringerung der Geldstrafe kommt aus präventiven Gründen - trotz den laut den vorgelegten Akten gegebenen Milderungsgründen und trotz der Abschwächung des spezialpräventiven Aspektes durch…

UFSF FSRV/0013-F/08Ein Bankangestellter verheimlicht hohe Einkünfte aus Kiesabbau und reicht lediglich eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt ein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.04.2009

…wäre dem Begehren des Beschuldigten auf Absehen von einer Bestrafung kein Erfolg zu bescheiden. Es ist betreff der zweiten rechtserheblichen Tatsache vorerst auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen: Das Verhalten des Beschuldigten hat nämlich nicht "keine oder nur unbedeutende Tatfolgen" nach sich gezogen…

UFSK FSRV/0012-K/05Verletzung der Verschlusssicherheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)03.10.2006

…2. von einer Bestrafung gemäß § 25 FinStrG in Verbindung mit § 21 VStG absehen; in eventu 2.3. der Behörde erster Instanz nach Aufhebung des angefochtenen Finanzstraferkenntnisses die Beseitigung der gerügten Mängel und die neuerliche Entscheidung auftragen; in eventu 2.4. hinsichtlich des angesprochenen Finanzvergehens von…

UFSS FSRV/0003-S/11Irrtümliche Wiederholung eines nicht in die Wiederaufnahme gezogenen Spruchteiles einer Strafverfügung im wiederaufgenommenen Finanzstrafverfahren; Umfang der Wiederaufnahme
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012

…aber ein Absehen von einer Bestrafung des G begehrt, ist ihrem Antrag nur insoweit zu entsprechen, als die im wiederaufgenommenen Verfahren auszusprechende Strafe abzumildern ist: Gemäß dem zitierten § 25 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde von der weiteren Durchführung eines Finanzstrafverfahrens und von der Verhängung…

UFSF FSRV/0003-F/06Vorsätzlich vorschriftswidriges Verbringen eines Schweizer KFZ in das Zollgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.11.2007

…des E nicht geringfügig ist und seine Tat bei daraus anfallenden Eingangsabgaben in Höhe von € 3.382,86 auch nicht nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat, sodass auch die Voraussetzungen für ein Absehen von einer Bestrafung oder der Erteilung einer bloßen Verwarnung nach …

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…wäre dem Begehren des Beschuldigten auf Absehen von einer Bestrafung kein Erfolg beschieden gewesen: Es wird betreff der zweiten rechtserheblichen Tatsache vorerst auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes verwiesen: Das Verhalten des Beschuldigten hat nämlich nicht "keine oder nur unbedeutende Tatfolgen" nach sich gezogen. Laut…

UFSS FSRV/0032-S/03Berufung eines Steuerberaters, der für seinen Klienten ohne Vorliegen einer Rechnung Vorsteuern geltend gemacht hatte, gegen seine Bestrafung nach § 33 Abs.1 FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…unrichtigen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1992 [am 8. September 1993] Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen waren, und zwar Umsatzsteuer in der Höhe von € 5.813,83 (S 80.000,--) verkürzt zu haben [Bescheid vom 21. September 1993, zugestellt am 24. September]. Er habe hiemit das…

UFSL FSRV/0001-L/08Nicht erforderliche Bestrafung einer ehemaligen Gastwirtin wegen lang zurückliegender, geringfügiger Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.09.2012

…wegen des Verdachtes, sie habe als Abgabenpflichtige im Amtsbereich des genannten Finanzamtes unter Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht 2001 fahrlässig betreffend das Veranlagungsjahr 2000 durch unrechtmäßige Geltendmachung von Vorsteuern aus einem Bestandsvertrag und durch die Nichtangabe eines Zuschusses des Bierlieferanten Umsatzsteuern verkürzt, anhängige Finanzstrafverfahren…

UFSG FSRV/0021-G/12Kein Verfolgungsermessen bezüglich eines belangten Verbandes nach bereits durchgeführtem Finanzstrafverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.12.2012

…durchgeführter mündlicher Verhandlung vor dem Spruchsenat, Beratung und Fällung eines - im Übrigen in der Folge rechtskräftig werdenden - Schuldspruches durch den Spruchsenat lediglich noch die Verkündung der Verbandsgeldbuße (statt eines Absehens von einer Verhängung) ausständig ist, weshalb zum Verfahrensabschluss eine derartige verfahrensökonomische Entscheidung zugunsten des Verbandes…

UFSL FSRV/0049-L/08Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen eines vielbeschäftigten Transportunternehmers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)05.10.2009

…auf insgesamt 2.200,00 €, de. annähernd 9,3 % des ursprünglichen Höchstausmaßes, reduziert werden. Eine weitere Reduzierung bzw. ein gänzliches Absehen von der Strafe (vgl. § 25 Abs. 1 FinStrG) ist im vorliegenden Fall jedoch nicht möglich. Ähnliches gilt auch für die gemäß § 20 Abs…

UFSW FSRV/0034-W/06Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen, Schätzung der Jahresumsatzsteuer, Jahreserklärung nachgereicht, Krankheit, finanzielle Schwierigkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)25.06.2007

…wäre von der Einleitung abzusehen gewesen. Bei Schätzung von Besteuerungsgrundlagen sei das Parteiengehör zu wahren, dies habe die Abgabenbehörde verabsäumt und somit das Recht des Bf. auf Parteiengehör verletzt. Es werde daher der Antrag auf Einstellung des Finanzstrafverfahrens in eventu auf Absehen von einer weiteren…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 2/2

…09 % (!) des Rahmens. Für ein gänzliches Absehen von der Vorschreibung eines Wertersatzes besteht aber - wie oben zur Ausmessung der Geldstrafe ausgeführt - zumal aus generalpräventiven Gründen kein Raum. Wäre nicht mit einem Abschlag von rund der Hälfte aufgrund der schlechten Finanzlage des Beschuldigten vorgegangen worden, hätte…