…abgewiesen. In dem daraufhin eingebrachten Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde nichts Neues vorgebracht. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Fall, in welchem Ausmaß der Abschlag für technische Abnützung vorzunehmen ist. Die Gebäudebewertung gemäß § 53 Abs…
…mit seinem vollen Neuherstellungswert anzusetzen, was bedeutet, dass hier die 33 % voll verbleiben. Beim ursprünglichen Gebäude sind auf Grund des Alters 70 % als Abschlag für technische Abnützung abzuziehen, so dass für diesen Teil nur mehr 30 % verbleiben. Damit wäre schon erklärt, dass bei gleicher Ausstattung…
…der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnutzung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das Gebäude benützungsfertig wurde, bis zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Der Abschlag beträgt nach lit.a jährlich 1,3 Prozent…
…der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnutzung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres, in dem das Gebäude benützungsfertig wurde, bis zum Hauptfeststellungszeitpunkt. Der Abschlag beträgt nach lit.a jährlich 1,3 Prozent…
…Berechnung des umbauten Raum zu widerlegen. Abschlag für technische Abnützung Gemäß § 53 Abs. 6 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen…
…cit. ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. § 53a BewG regelt die Durchschnittspreise. Demnach sind die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß…
… 10 Abs. 2 BewG bzw. als "tatsächlichen Zustand des Grundbesitzes vom Fortschreibungszeitpunkt" im Sinne des § 23 BewG hinsichtlich eines Abschlages für technische Abnutzung berücksichtigt wissen bzw. seien die "Wertfortschreibungsgrenzen gemäß § 21 (1) b BewG wesentlich überschritten." Der Bw legt aber nicht dar, wie er zu…
…Bodenwertes um mindestens 30% zur Herstellung der Gleichbehandlung für erforderlich betrachtet werde. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 10. Jänner 2005 ab und führte im Wesentlichen unter Hinweis auf § 53 Abs. 6 begründend aus, dass ein Abschlag für Abnutzung nicht berücksichtigt werden könne…
…cit. ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. § 53a BewG regelt die Durchschnittspreise. Demnach sind die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß…
…6 BewG ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des…
…einnimmt. ... (6) Bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des…
…Fläche nicht einzubeziehen. Gemäß Abs. 6 ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Gemäß Abs. 7 ist zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Ertragsfähigkeit…
…6, bei der Ermittlung des Gebäudewertes ist der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres…
…6 ist bei der Ermittlung des Gebäudewertes der Neuherstellungswert (Abs. 3 bis 5) entsprechend dem Alter der Gebäude oder der Gebäudeteile im Hauptfeststellungszeitpunkt durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. Als Alter des Gebäudes oder des Gebäudeteiles gilt der Zeitraum vom Beginn des Kalenderjahres…
…durch einen Abschlag für technische Abnützung zu ermäßigen. § 53a BewG regelt die Durchschnittspreise. Demnach sind die bei der Ermittlung des Gebäudewertes gemäß § 53 Abs. 3 bis 5 zu unterstellenden Durchschnittspreise in der Anlage festgesetzt. Die Anlage ist ein Bestandteil dieses Bundesgesetzes. Die "Merkmale für die…
…Werbungskosten für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzungen Abschreibungen zulässig sind (§ 16 Abs. 1 Z 8 iVm § 8 Abs. 4 EStG 1988). Nach Lehre und Schrifttum sind darunter auch Fälle zu verstehen, die extern bedingt sind, wie etwa beim Bau einer Autobahn durch ein Erholungsgebiet. Für…
…Bauwert: Der Bauwert wird aus dem Neubauwert (Herstellungswert = fiktive Herstellungskosten) mit einem Abschlag für die technische und wirtschaftliche Abnutzung während der bisherigen Bestanddauer ermittelt. Die technische Wertminderung wird aufgrund des Baualters und auf Grundlage der Lebensdauer - wie nachstehend angeführt - berücksichtigt. Sonstige Wertänderungen und wertbeeinflussende…
…Vereinbarung einer Zahlung für die laufende technische und wirtschaftliche Abnutzung, für die "normale Abnutzung" zu erblicken. Nach Ansicht des Senates geht dies aus dem Vertrag in keiner Weise hervor. Den § 520 ABGB als Grundlage für laufende, nicht zu retournierenden Zahlungen für gewöhnliche Abnutzung heranzuziehen widerspricht…
…und somit auch einer Ertragsminderung nicht ausgegangen werden kann. Ein Abschlag für Bebauung ist daher nicht gerechtferigt. Aufgrund dieser Tatsache ist der Grundwert mit dem valorisierten Wert in Höhe von € 148,00 je m 2 anzusetzen. Das ergibt einen Bodenwert von € 367.336…
…dem vom Prüfer ermittelten Wert im letztgenannten Gutachten zutreffend als im Rahmen einer Schätzung liegend (und daher als tolerierbar) angesehen. Der Abschlag für technisch-wirtschaftliche Wertminderung, berechnet nach der Formel von Ross-Brachmann-Holzner beträgt daher - unter Zugrundelegung eines Alters von 16 Jahren und einer…