…5.629,70 € fest, weil hinsichtlich der einhebungsausgesetzten Einkommensteuer 1999 ein Zahlungsaufschub eingetreten sei. Die mit dem oben angeführten Vorlageantrag vom 4. 1. 2008 verbundene Berufung gegen die Ablaufverfügung und Zinsenfestsetzung vom 4. 12. 2007 wurde ausschließlich damit begründet, dass der Einkommensteuerbescheid 1999 im…
…somit das Berufungsverfahren betreffend Umsatzsteuer noch anhängig sei bzw. die Bewilligung der Aussetzung der Einhebung bis zur rechtskräftigen Berufungserledigung aufrecht bleibe, sei sowohl die Ablaufverfügung als auch die Festsetzung von Aussetzungszinsen unzulässig. Mit Berufungsvorentscheidungen vom 29. 1. 2009 gab das Finanzamt den Berufungen unter Hinweis…
…nach der zukünftigen Erledigung der Berufung "aufzuheben". 1.8. Mit Berufungsvorentscheidung vom 31. 1. 2006 gab das Finanzamt der Berufung gegen die Ablaufverfügung vom 24. 6. 2005 mit der Begründung keine Folge, dass das Vorliegen einer Berufung essenzielles Tatbestandsmerkmal für die Bewilligung einer Aussetzung der…
…genannten Berufung gegen einen Bescheid über den Ablauf einer Aussetzung der Einhebung gestellt. Von der Erledigung der Berufung gegen eine - ebenfalls bereits im Abgabeneinhebungsverfahren ergangene - Ablaufverfügung ist die Höhe einer Abgabe weder unmittelbar noch mittelbar abhängig. Da es somit bereits an einer wesentlichen Voraussetzung des …
…1997, 94/15/0167). Schließlich ist noch darauf hinzuweisen, dass die Festsetzung von AE-Zinsen für die Zeit zwischen Erledigung der maßgebenden Berufung und Ablaufverfügung auch dann nicht rechtswidrig ist, wenn (rechtswidrigerweise) der Ablauf erst über ein Jahr nach Berufungserledigung erfolgte (VwGH 11.9.1997…
…4. 2007 Folge gegeben hat. 1.3. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9. 3. 2007 wies das Finanzamt die Berufung gegen die Ablaufverfügung ab. Ausgeführt wurde, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1991 und 1992 gemäß § 212a Abs. 5 BAO zu verfügen gewesen sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 6. März 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 24. Februar 2006 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Ausgeführt wurde, dass der Ablauf der Aussetzung der Einhebung zu Recht verfügt worden sei, weil zum Zeitpunkt der Ablaufverfügung kein Rechtsgrund für eine Aussetzung mehr bestanden habe, seien doch keine die Einkommensteuer 1989 oder einen Feststellungsbescheid betreffende Rechtsmittel mehr anhängig gewesen, woraus sich Auswirkungen auf…
…der dabei Vorhaltscharakter zugekommen ist, bereits dargelegt, dass sich die strittige Ablaufverfügung für Zwangsstrafe 1995 sachverhaltsmäßig auf die für diese Abgabe am 2. November 2004 erlassene Berufungsentscheidung des UFS stützt. Gegenständlicher Berufungsentscheidung liegt der zum erstinstanzlichen Verfahren unveränderte und der Berufungswerberin damals aktenkundig bekannt gegebene…
…der dabei Vorhaltscharakter zugekommen ist, bereits dargelegt, dass sich die strittige Ablaufverfügung für Zwangsstrafe 1995 sachverhaltsmäßig auf die für diese Abgabe am 2. November 2004 erlassene Berufungsentscheidung des UFS stützt. Gegenständlicher Berufungsentscheidung liegt der zum erstinstanzlichen Verfahren unveränderte und der Berufungswerberin damals aktenkundig bekannt gegebene…
…der dabei Vorhaltscharakter zugekommen ist, bereits dargelegt, dass sich die strittige Ablaufverfügung für Zwangsstrafe 1995 sachverhaltsmäßig auf die für diese Abgabe am 3. November 2004 erlassene Berufungsentscheidung des UFS stützt. Gegenständlicher Berufungsentscheidung liegt der zum erstinstanzlichen Verfahren unveränderte und der Berufungswerberin damals aktenkundig bekannt gegebene…
…der dabei Vorhaltscharakter zugekommen ist, bereits dargelegt, dass sich die strittige Ablaufverfügung für Zwangsstrafe 1995 sachverhaltsmäßig auf die für diese Abgabe am 3. November 2004 erlassene Berufungsentscheidung des UFS stützt. Gegenständlicher Berufungsentscheidung liegt der zum erstinstanzlichen Verfahren unveränderte und der Berufungswerberin damals aktenkundig bekannt gegebene…
…auch nichts gegen eine rückwirkende Ablaufverfügung. Der Ablauf der Aussetzung der Einhebung war daher im Hinblick auf die Änderungsbefugnis des § 289 Abs. 2 BAO rückwirkend mit der Bekanntgabe des Gegenstandsloserklärungsbescheides an die B GmbH zu verfügen, zumal eine gesetzeskonforme Ablaufverfügung von erheblicher Bedeutung für die…
…4.1994 bis zum 23.2.2009 Aussetzungszinsen in Höhe von 9.274,39 € fest. Ausgeführt wurde, dass die Einkommensteuer 1988 bereits entrichtet worden sei. Der Ablaufverfügung liege die Erledigung der Berufung der R-KG i. L. zugrunde. Aussetzungszinsen seien für jene Abgabenschuldigkeiten vorzuschreiben…
…1994 in Höhe von 93.665,11 € (entspricht 1.288.860 S). Dies mit der Begründung, dass die Aussetzung der Einhebung infolge Berufungserledigung abgelaufen sei. Bei der für die Ablaufverfügung maßgeblichen Berufungserledigung handelt es sich um die Berufungsentscheidung des UFS vom 26. 4. 2004…
…eingeräumt wurde. Nur diesfalls hat es nach Willen des Gesetzgebers für den konkreten Abgabenbetrag vorrangig zu einem Zahlungsaufschub auf Grund § 212a BAO und damit bis zur Beendigung dieses Zahlungsaufschubes durch Ablaufverfügung oder Widerruf der Aussetzung darauf basierend zur Vorschreibung von Aussetzungszinsen zu kommen. (vgl. Elliinger…
…dem Verwaltungsgerichtshof derzeit befindet, ist zwar nicht aktenkundig, aber ohne rechtliche Bedeutung. Entgegen der Ansicht der Bw. ist die Ablaufverfügung vom 6.5.2013 zu Recht ergangen. Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht aufgrund des klaren Wortlautes des § 212a Abs. 5 dritter Satz…
…nicht gefolgt werden. 2.6. Es mag sein, dass die Begründung der Ablaufverfügung vom 4.7.2011, der Ablauf der Aussetzung der Einhebung der Einkommensteuer 1988 sei aufgrund der Erledigung der Berufung der R-KG (mit Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes X. vom 21.2.2011) verfügt…
…2004 als unbegründet abgewiesen wurde. 1.2. Einen gleichzeitig mit der obigen Berufung gegen die Ablaufverfügung vom 26.5.2004 gestellten Aussetzungsantrag betreffend Einkommensteuer 1993 und 1994 wies das Finanzamt mit Bescheid vom 11.4.2006 ab. Der mit der Berufung vom 8.5.2006…
…RV/0368-I/09, erledigt.) Im Vorlageantrag vom 8.9.2004 gegen die Berufungsvorentscheidung vom 6.8.2004, mit welcher die Berufung vom 28.6.2004 gegen die Ablaufverfügung vom 26.5.2004 abgewiesen wurde, beantragte der Bw. neuerlich die Aussetzung der Einhebung der eingangs…