…| | 1.345.659,00 | 401.273,00 | 686.353,00 | | | | | | Aufwand f. Ablöse Fruchtgenussrecht | Pkt. 1 BE | 550.000,00 | 550.000,00 | 550.000,00 | Abschreibung Gebbäudeadaptierung | Pkt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8430 Leibnitz, Marburger Str. 6,vom 27. Februar 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Leibnitzvom 3. Februar 2003 betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG…
…WM kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die Berufung wird daher diesbezüglich als unbegründet abgewiesen. 3. Abtretung Fruchtgenussrecht Der Begründung des Finanzamtes, es handle sich bei der Ablöse um eine Mietvorauszahlung, die sich durch bloße Multiplikation des (erhöhten) monatlichen Bestandzinses von 50.000 S mit der Restlaufzeit…
…wird auf Punkt 2 der Erwägungen der zur Geschäftszahl RV/0136-G/03 ergangenen Berufungsentscheidung verwiesen. 3. Abtretung Fruchtgenussrecht Die Berufung wird diesbezüglich als unbegründet abgewiesen. Zur Begründung der diesbezüglichen Abänderung des Kapitalertragsteuerbescheides 1-12/1997 wird auf Punkt 3 der Erwägungen der zur Geschäftszahl…
…in der die Bw. eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AfaA) in Höhe von 27.526,61 (Gebäude € 21.494,45 und Ablöse Fruchtgenussrecht € 6.032,16) geltend machten. Über Vorhalt zur Begründung für die AfaA gaben Sie unter Hinweis auf das Erkenntnis des…
…mit der Ablöse des "Fruchtgenussrechtes" nur hinsichtlich des über das fremdübliche Ausmaß hinausgehenden Teiles der Gegenleistung die Rechtsfolgen einer verdeckten Ausschüttung eintreten. Unter Zugrundelegung dieser Rechtsansicht war nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem vereinbarten "Ablösebetrag" und dem unter Berücksichtigung einer Wertanpassung auf die Laufzeit des "Fruchtgenussrechts"…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Dr. Rauschenberger Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8430 Leibnitz, Marburger Str. 6, vom 12. Februar 2003 gegen die Bescheide des Finanzamtes Leibnitz vom 6. Februar 2003 betreffend Körperschaftsteuer 1998 bis 2000 entschieden: Der Berufung…
…Erkenntnis zugrunde liegende Sachverhalt hat sich in einem Belastungs- und Veräußerungsverbot erschöpft; von der Ablöse eines Fruchtgenussrechtes ist im Erkenntnis nicht die Rede. Ablösezahlungen für ein Fruchtgenussrecht sind aber als Vermögensumschichtungen nicht einkommensteuerpflichtig. Das Finanzamt hat also den Sachverhalt verkannt und daher eine rechtswidrige Entscheidung…
…Folgendes ausgeführt: "Bei der Frau Bw im Jahr 2008 zugeflossenen Zahlung für die Ablöse ihres Wohnrechtes handelt es sich nicht um eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 EStG. Der Verwaltungsgerichtshof hat schon mehrfach entschieden, dass die Ablöse eines Fruchtgenussrechtes keine einkommensteuerpflichtige Leistung darstellt…
…Stimmrechtsvollmacht. Eine Einladung zu einer Sitzung des Stiftungsvorstands vom 12. April 2002 enthält als Tagesordnungspunkte den Bericht und die Beschlussfassung über die Ablöse des Fruchtgenussrechts sowie deren Finanzierung und die Besprechung eines Spaltungskonzepts der XY-GmbH. Dieses Konzept sieht eine Teilung des Vermögens der XY…
… 364c ABGB), der Verzicht stellt daher eine Leistung im Sinne des § 29 Z 3 dar. Keine Leistungen gemäß § 29 Z 3 EStG ist eine Ablöse für ein Fruchtgenussrecht, da eine Minderung der Vermögenssphäre vorliegt (16.9.1986, 83/14/0123, 1987, 324; E 10.2…
…klag- und schadlos zu halten. Nach Beendigung des Fruchtgenuß- und Wirtschaftsführungsrechtes durch Herrn Franz P. verbleiben die von diesem benützten Gebäude und Anlagen entschädigungslos und ohne Anspruch auf Ablöse, dem Übernehmer." In Ergänzung des Punkt "Erstens" des Übergabsvertrages vom 27. Jänner 1995 wurde in Punkt…
…und mit Schenkungsvertrag an sie weitergegeben worden. Da es aus wirtschaftlicher Sicht für Herrn Z. nicht mehr tragbar sei und sie die Ablöse nicht mehr tätigen könne, werde die Investition entfernt und die Imbissstube wieder seinem Ursprung (Gartenhäuschen) zurückgeführt. Zu einem weiteren Mietvertrag sei es…
…Erwerb an die Verkäuferin geleistet werden müsse, um die Liegenschaft zu erhalten. Die Übernahme eines bereits eingetragenen und ausgeübten Fruchtgenussrechtes sei demnach keine Gegenleistung, weil dabei an die Verkäuferin nichts geleistet werde und sich die Verkäuferin auch nichts vorbehalte. Das Grunderwerbsteuergesetz akzeptiere als Bemessungsgrundlage jenen…
…Liegenschaft EZ x GB T samt allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör zum Kaufpreis von 2,700.000 ATS (= 196.216,65 €) erworben. Auf der Kaufliegenschaft war im Erwerbszeitpunkt die Dienstbarkeit des lebenslangen, unentgeltlichen Fruchtgenussrechtes zu Gunsten der A.F., geb. 30. Oktober 1961…
…Die wesentlichen Vertragsbestandteile wurden ausreichend deutlich fixiert, der Beweis des Abschlusses und die Durchführung der Verträge ist eindeutig gegeben." Zahlung der Ablöse an den Sohn Laut Bescheidbegründung liegt dem Finanzamt (lt. Erhebungsdienst) eine Vereinbarung vom Jänner 1996 vor, daß im Hinblick auf die niedrige Miete…
…befindlichen Gebäude ohne Gegenleistung erhalten sollte. Dieser Vertrag wurde dem Finanzamt zur Anzeige gebracht. In Ergänzung zu diesem Vertrag wurde auch eine Zusatzvereinbarung getroffen, die dem Finanzamt nicht angezeigt wurde und die die Einräumung eines Fruchtgenussrechtes ab 25. Jänner 1999 enthält. Demnach sollten die Mieterlöse…
…Fruchtgenussrecht übernommen worden. Der Verkehrswert der übernommenen Liegenschaft ist für die Übernehmer in Höhe der Belastung der vorbehaltenen Rechte reduziert, d.h. bei einem angenommenen Weiterkauf wären erzielbarer Kaufpreis und der Wert des vorbehaltenen Rechtes genau der Verkehrswert. Da die Ablöse immer zum Verkehrswert geleistet…
…bis 2006 bei, die einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten für das Jahr 2006 verspricht. In Streit steht die Einkunftsquelleneigenschaft der von der Bw. an A unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes mit 1. Jänner 2001 geschenkte "Wohnung 1". Infolge des Schreibens vom 25. Februar 2004…
…als Ausgleichsbetrag für die Übernahme der Liegenschaft in Höhe von 146.021,06 €. Zehntens: Ob der gegenständlichen Liegenschaft sind nachstehende Auszugsrechte einverleibt, und zwar a) die Dienstbarkeit des Fruchtgenussrechtes hinsichtlich Grundstück 826 und die Reallast des Ausgedinges für Maria R, geboren 20.2.1917…