…oder Werbungskosten sind. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs.1 Z. 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im…
…Erhaltung von Einnahmen. Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs.1 Z. 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z. 2 EStG 1988 ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im…
…demnach beispielsweise die Pflichtbeiträge nichtselbständiger Ärzte sowie im Ruhenstand befindlicher Ärzte an die Versorgungseinrichtungen der Ärztekammer. 3.) Hingegen stellen freiwillige Versicherungsbeiträge zur Kranken-, Unfall - oder Pensionsversicherung Sonderausgaben dar (§ 18 Abs.1 Z 2 EStG 1988). Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen gemäß …
…Funktion eines inländischen gesetzlichen Sozialversicherungsträgers zukommt. Keine Pflichtbeiträge sind gegeben, wenn sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhen. Dazu hat der VwGH in seinem Erkenntnis vom 26.6.1990, 89/14/0172 ausgeführt, es sei maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen…
…89/14/0172, wonach es maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen und freiwilligen Beiträgen ist, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen - insbesondere im Interesse seiner Zukunftssicherung - beruhen, der in der Außenwelt durch Abschluss eines Vertrages oder Stellung…
…und ihre Tochter B. betreffen. Selbst das BMF führe in seinen LStR unter der RZ 459 Folgendes aus: "Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen im Sinne des § 4 Abs. 4 Z 1 EStG 1988, § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen im…
…99/13/0066). Maßgebend für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 und freiwilligen Beiträgen gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 ist daher, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter haben oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss des Steuerpflichtigen beruhen…
…daher aufgrund eines freiwilligen Entschlusses im Interesse seiner Zukunftssicherung geleistet. Da es sich daher keinesfalls um Pflichtbeiträge handelt, ist ein Abzug als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 nicht zulässig (zur Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen mit "Zwangscharakter" und auf einem freiwilligen Entschluss des…
…für die Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen iS der §§ 4 Abs. 4 Z 1 EStG und 16 Abs. 1 Z 4 EStG und Freiwilligenbeiträgen iS des § 18 Abs. 1 Z 2 EStG grundsätzlich maßgebend sei, ob die Beitragsleistungen Zwangscharakter hätten oder ob sie auf einem freiwilligen Entschluss…
…um einen Pflichtbeitrag handelt, ist ein Abzug als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z. 4 EStG 1988 nicht zulässig (zur Abgrenzung zwischen Pflichtbeiträgen mit "Zwangscharakter" und auf einem "freiwilligen Entschluss" des Steuerpflichtigen beruhenden Zahlungen siehe VwGH v. 26.6.1990, 89/14/0172). Beiträge zu…
…20 EStG 1988 handelt. Wenn beruflich veranlasste Aufwendungen (Ausgaben) aber an den Bereich der privaten Lebensführung angrenzen und es im Einzelfall denkmöglich ist, dass sie durch die Lebensführung mitveranlasst sind, muss die Abgrenzung zwischen beruflicher und privater Veranlassung durch die Notwendigkeit erfolgen. Die Notwendigkeit bietet…
…dem Titel der prämierten Arbeit "XXX" dürfte der Zusammenhang zwischen seiner Aus- bzw. Fortbildung und seiner Arbeitstätigkeit klar hervorgehen. Die Ausgaben hinsichtlich Studienbeiträge dienten einerseits der Aus- bzw. Fortbildung im Rahmen der Geschäftsführungstätigkeit, andererseits würden diese Beiträge die Grundlage zum Abschluss des jeweiligen Studiums bilden…
…freiwillige Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e EStG 1988 ("Werbungskosten sind auch: ... Pflichtbeiträge zu Versorgungs- und Unterstützungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen, soweit diese Einrichtungen der Kranken-, Unfall-, Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung dienen; weiters Beiträge zu einer inländischen gesetzlichen Krankenversicherung sowie Beiträge…
…Bei periodenreiner Abgrenzung der nicht verbrauchten Mittel ergibt sich jedoch keine Bemessungsgrundlage für die KöSt. Im Schreiben vom 15.11.2007 wurde eingewendet: 3. Wir haben bereits im Zuge der Betriebsprüfung eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde X und dem V über die Erhöhung der Ortstaxenzahlungen…
…Vorhaltsbeantwortung vom 25. Juni 2012 stellte der Abgabepflichtige klar, er habe in den Jahren 2006 bis 2011 lediglich jährliche Aufwendungen in Höhe von 206,00 € als Pflichtbeitrag geleistet und keine Einkünfte erzielt. Das Finanzamt begründete die abweisende Berufungsvorentscheidung vom 3. Juli 2012 ua. damit…
…vorhanden ist, kann auch eine private Nutzung des hier streitgegenständlichen Gerätes nicht ausgeschlossen werden. Unter Beachtung der ständigen Rechtsprechung sowohl des VwGH als auch des UFS bewegt sich ein allenfalls zu schätzender Privatanteil zwischen 20% und 40% (siehe hierzu die Bescheidbegründung vom 4. April 2012…
…und erbrechtlich den obligatorischen Verpflichtungen gleichgestellt, soweit die Beiträge auf Basis eines Reglements geleistet werden. Oder einfacher gesagt: Der Arbeitnehmer kann auch im Bereich des Überobligatoriums der gesetzlich verankerten Zahlungsverpflichtung nicht entkommen. "Überobligatorisch" darf also nicht mit "freiwillig" gleich gesetzt werden. Die ausdrücklich als freiwillig…
…14 und 80 - 84 in diesem Artikel nicht erwähnt würden, habe seinen Grund darin, dass sich diese Artikel auf den gesetzlichen Mindeststandard, nicht auf weitergehende Leistungen bezögen. Die Ablehnung der überobligatorischen Beiträge als Pflichtbeiträge durch das Finanzamt beruhe auf einer falschen Auslegung des Begriffes "Überobligatorium…
…Altersgutschriften und freiwilligen Eintrittsleistungen inklusive Zinsen [zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die Berufungswerberin im Jahre 2005 einen weiteren (im Streitjahr nicht zu interessierenden) Einkauf in Höhe von 25.000,00 SFr getätigt hat]. Die Berufungswerberin zahlte im Streitjahr einen Teil jener Beiträge nach…
…ausgeformt und stellt kein Obligatorium dar. Die zweite Säule ist durch kollektivvertragliche bzw. rein freiwillige Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern geregelt. Die drei bekanntesten betrieblichen Vorsorgemodelle sind die Firmenpension, die Direktversicherung im Rahmen des § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG 1988 (Zukunftssicherung) und…