…Erwerbsgegenstandes und dessen Bewertung ist es ohne Einfluss, durch welche Leistung der durch die Geltendmachung entstandene Pflichtteilsanspruch erfüllt worden ist. Weiters führt der Verwaltungsgerichtshof aus: Trifft der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erben betreffend die Abgeltung seines Anspruches eine Zahlungsvereinbarung, so wird dadurch der ursprüngliche Inhalt des…
…Erwerbsgegenstandes und dessen Bewertung ist es ohne Einfluss, durch welche Leistung der durch die Geltendmachung entstandene Pflichtteilsanspruch erfüllt worden ist. Weiters führt der Verwaltungsgerichtshof aus: Trifft der Pflichtteilsberechtigte mit dem Erben betreffend die Abgeltung seines Anspruches eine Zahlungsvereinbarung, so wird dadurch der ursprüngliche Inhalt des…
…des Erwerbes einer Liegenschaft in Abgeltung des Pflichtteils vor, sondern erfolgte der Erwerb der Eigentumswohnung im Tausch gegen die bereits durch das angenommene Legat erworbenen beweglichen Nachlassgegenstände. Es ist der Bw. zwar beizupflichten, dass bei der Abgeltung von Pflichtteilsansprüchen mit Grundstücken sowohl nach der Judikatur…
…noch eine Eigentumswohnung in X, U-gasse für private Zwecke angemietet. Von der Bp wurden daher nachstehende Grundstücke dem Gewerbebetrieb zugeordnet und mit den Anschaffungskosten samt Nebenkosten in der Bilanz des Jahres 2000 (für Anschaffungen 1996 - 2000) sowie in den Folgejahren aufgenommen: | Ort…
…Bw. rund € 567.000,00 (brutto ohne Vorsteuerabzug) an den Vater bezahlt haben und - zusammen mit ihrem Lebensgefährten als jeweils Grundstückshälfteeigentümer - das Gebäude zum Buchwert von rund (siehe unten) € 179.000,00 (Herstellungskosten laut Afa-Tabelle des Vaters netto € 287.297,54…
…Pflichtteilsberechtigter ¼ des Reinnachlasses zu. Dass er mit Pflichtteilsübereinkommen vom 4 .Dezember 2006 zur Abgeltung seines Pflichtteils mit 1/4 der erblichen Bankguthaben abgefunden wurde, ist angemessen. Auch die Hingabe von je 1/8 der nachlassgegenständlichen Grundstücke zur Abgeltung seines Pflichtteils ist zulässig (vgl. VwGH…
…des Reinnachlasses zu. Dass er mit Pflichtteilsübereinkommen vom 4 .Dezember 2006 zur Abgeltung seines Pflichtteils mit ¼ der erblichen Bankguthaben abgefunden wurde, ist angemessen. Auch die Hingabe von je 1/8 der nachlassgegenständlichen Grundstücke (1/4 des unbeweglichen Nachlassvermögens) an Zahlung statt, ist im Lichte…
…des Reinnachlasses zu. Dass er mit Pflichtteilsübereinkommen vom 4 .Dezember 2006 zur Abgeltung seines Pflichtteils mit ¼ der erblichen Bankguthaben abgefunden wurde, ist angemessen. Auch die Hingabe von je 1/8 der nachlassgegenständlichen Grundstücke (1/4 des unbeweglichen Nachlassvermögens) an Zahlung statt, ist im Lichte…
…von Liegenschaftsanteilen abgegolten wurde, liegt ein todeswegiger Erwerb bei der Pflichtteilsberechtigten vor und der Erbe (hier: Berufungswerber) kann diesen von seinem Erwerb in Abzug bringen. Vom Erwerb sind Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten bzw. Abfindung dieser mit Grundstücken aus dem Nachlass gemäß § 20 Abs. 6 ErbStG lediglich…
…€ für das Jahr 2004. Das Finanzamt verweigerte in den angefochtenen Bescheiden die Berücksichtigung dieser Aufwendungen als Werbungskosten und Vorsteuer im wesentlichen mit der Begründung, auf Seiten des Klägers würden Grundstückswertminderungen auf Grund von Kontaminierungen geltend gemacht. Die geltend gemachten Aufwendungen stellten keine Werbungskosten dar…
…handelt. Beim Verkauf der einzelnen Parzellen hat der Bw. die anteiligen Aufschließungskosten berechnet und im Zuge der Bilanzierung aufsummiert und gleichzeitig mit den Grundstücken aus dem Anlagenverzeichnis als Buchwertabgang ausgebucht. Diese Vorgehensweise ist für den unabhängigen Finanzsenat insbesondere aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erklärbar und nachvollziehbar, da…
…untersucht worden. In Beantwortung eines detaillierten Fragenschemas des Prüfungsorganes hatte der Bw. im Juli 1990 durch seinen steuerlichen Vertreter schriftlich Stellung genommen und zum "Status 1.1.1986" sein iranisches Grundvermögen mit zwei Grundstücken im Ausmaß von ca. 7.500 m² bzw. von ca. 1…
…abzuweisen. Mit Eingabe vom 26. Juli 2010 stellte der Bw. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Ergänzend wurde zu den Ausführungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung wie folgt Stellung genommen: "Carport": Gegenstand des Mietvertrages seien die Grundstücke mit GrSt…
…16/0327; VwGH 13.11.2005; 2005/16/0214). Werden mittels einheitlichen Rechtsgeschäftes mit den Grundstücken auch bewegliche Sachen übertragen, dann muss die für den gesamten Vermögensübergang in Betracht kommende Gegenleistung nach dem Verhältnis der Werte der unbeweglichen Sachen und beweglichen Sachen aufgeteilt werden, um…
…gleichzeitig mit dieser Vereinbarung eine grundbuchsfähige Löschungsbewilligung hinsichtlich dieses Vorkaufsrechtes zu unterfertigen. (.....)" Am selben Tag veräußerte Dr. JM - wie bereits in der vorgenannten Vereinbarung angeführt - die Grundstücke 98/6 und 98/7 der EZ 213 (Gesamtausmaß der Kaufgrundstücke: 3.123 m²) an die S-GmbH…
…Vielmehr entstand für diesen Erwerb sowohl zum Stichtag gemäß § 12 Abs.Abs.1 Z 1 lit.b die Erbschaftssteuerschuld im Ausmaß des dreifachen Einheitswertes des zur Abgeltung des angemessenen Pflichtteilsanspruches dienenden Grundstücksanteils, als auch, mit Unterzeichnung des Pflichtteilsübereinkommens (§ 8 Abs.1 GrEStG) die Grunderwerbsteuerschuld im…
…der Gegenleistung" übermittelt. Aus dem, mit dem Vermerk "bezahlt" versehenen Auszug des Übereinkommens vom 18. November 2004 geht hervor, dass Gegenstand dieses Übereinkommens eine Grundeinlösung von Teilflächen der, der Verkäuferin gehörigen Grundstücke 1/8 und 9 KG C. im Ausmaß von 640 m2 für den…
…eingeräumt hat. Dies jedoch mit der Einschränkung, dass das Recht erlischt, wenn die Bw. die Liegenschaft dauerhaft verlässt. Entgegen der Beurkundung war zwischen den Vertragsparteien niemals beabsichtigt, ein unentgeltliches Servitut zu begründen, sondern war dieses stets darauf gerichtet, als Abgeltung der Pflegeleistungen der Bw. zu…
…8.7.1992 werde mitgeteilt, dass im Zusammenhang mit den Grundstücken 302/3, 287/7, 1863, 1335, 1319 Entschädigungen für die Abwertung der nicht enteigneten Restflächen gemeint gewesen seien, wenn auch der Begriff "Bewirtschaftungserschwernisse" verwendet worden sei. (8) Mit Berichtigung gem. 293 b BAO vom…
…in der Steuererklärung 2001 angeführten Einnahmen als Entgelte für die Abgeltung der Einschränkung der Nutzbarkeit bzw. Entwertung der Grundstücke zu sehen seien. Mit dieser bloßen und im Übrigen unbewiesenen Behauptung vermag die Bw. den vom Finanzamt pauschal ermittelte Ertragsausfall (Wirtschaftserschwernisse) mit 30 % des jeweiligen Gesamtentgeltes…