…a BAO). Gemäß § 4 ZustG ist die Abgabestelle der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer…
…auch in P über einen Büroarbeitsplatz. Von diesen Standorten (Arbeitsplätzen) aus betreute er sowohl regionale als auch überregionale Projekte. Im April 2001 hat der Berufungswerber mit dem Aufbau einzelner Bürostandorte und Teams seines Arbeitgebers in den Gauen des Bundeslandes Salzburg (Pinzgau, Pongau und Tennengau) begonnen…
…ziemlich allgemein umschrieben (Organisation, Mitarbeit, ...). Zur Entscheidungsfindung ist es allerdings notwendig, eine genaue Arbeitsplatzbeschreibung zu haben. Gibt es seitens des Arbeitgebers eine solche Arbeitsplatzbeschreibung? Wenn ja, ersuche ich diese zu übermitteln. Mitarbeit bei Projekten: Bekanntgabe bei welchen Projekten. Mitarbeit bei wiss. Studien: Bekanntgabe welcher Studien…
…die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde für die Zustellung in einem laufenden Verfahren angegebener Ort. Eine Wohnung, die ein Wochenpendler nur zum Wochenende benützt, ist eine Abgabestelle…
…wurde erwogen: Gemäß § 2 Z. 4 ZustellG gilt als "Abgabestelle": die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde…
…eingebracht wurde. § 4 Zustellgesetz: Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung…
…dem Bundesgesetz BGBl. I 10/2004 ist Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle…
…beim Finanzamt geltend zu machen. Abgabestelle im Sinne des Zustellgesetzes ist gemäß § 4 ZustG der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers…
…Fassung des BGBl. I Nr.10/2004 bedeutet "Zustelladresse" ua. eine Abgabestelle. Nach § 2 Z 5 leg. cit. idF BGBl. I Nr. 10/2004 ist "Abgabestelle" die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers…
…Organe der Gemeinden zuzustellen. Abgabestelle im Sinne des ZustellG ist gemäß § 4 leg.cit. der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers…
…ergänzende Bescheidbegründung zu diesen Berufungsvorentscheidungen. Davon zu trennen ist die Frage, an welcher Abgabestelle diesem Vertreter der KEG zugestellt werden durfte. Als Abgabestelle kommt gemäß § 2 ZustellG neben der Wohnung auch die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers in Betracht. Die Wohnung des Mag. Dr…
…in der Fassung vor dem 1.3.2004) ist Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers…
…Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. § 17 ZustellG normiert für die Zustellung durch Hinterlegung folgendes: (1) Kann die Sendung an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, dass…
…Bemerkt wird, dass gemäß § 2 Z 1 ZustellG als Abgabestelle "die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort, oder ein vom Empfänger der Behörde…
…wird auf die Verpflichtung des Bw, der Behörde während eines laufenden Verfahrens wie des vorliegenden die Änderung der Abgabestelle bekannt zu geben, verwiesen (s § 8 ZustellG). Im ggstdl Fall musste der UFS am Arbeitsplatz des Bw zustellen, nachdem die bisher bekannte Abgabestelle X-Gasse in…
…Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anläßlich einer Amtshandlung auch deren Ort. § 17 ZustellG normiert für die Zustellung durch Hinterlegung folgendes: (1) Kann die Sendung an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, dass…
…die Sendung dem Empfänger an der Abgabestelle zuzustellen. Gemäß § 4 ZustellG ist die Abgabestelle jener Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers…
…Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort. § 17 ZustellG normiert für die Zustellung durch Hinterlegung folgendes: (1) Kann die Sendung an der Abgabestelle nicht zugestellt werden und hat der Zusteller Grund zur Annahme, dass…
…die Berufung wurde erwogen: Ad 1) Erste Säumniszuschläge Gemäß § 2 Z 4 Zustellgesetz ist eine Abgabestelle die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder auch der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle einer Zustellung anlässlich einer Amtshandlung auch deren Ort…
…dem Bundesgesetz BGBl. I 10/2004 ist Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgesetzes der Ort, an dem die Sendung dem Empfänger zugestellt werden darf; das ist die Wohnung oder sonstige Unterkunft, die Betriebsstätte, der Sitz, der Geschäftsraum, die Kanzlei oder der Arbeitsplatz des Empfängers, im Falle…