… 239 Abs. 1 BAO kann die Rückzahlung von Guthaben (§ 215 Abs. 4) auf Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen erfolgen. Ist der Abgabepflichtige nach bürgerlichem Recht nicht rechtsfähig, so können Rückzahlungen mit Wirkung für ihn unbeschadet der Vorschrift des § 80 Abs. 2 nur an…
…gemäß § 217 Abs. 1 BAO in der derzeit gültigen Fassung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 beträgt der erste Säumniszuschlag 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages. Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind gemäß § 217 Abs. 7 BAO Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vom 9. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Mai 2006 betreffend Säumniszuschläge entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 9…
…wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dargetan hat (z.B. VwGH 11.11.1987, 86/13/0110) einem Abgabepflichtigen das Recht, die Gesetzmäßigkeit der Verrechnung auf dem Konto eines anderen anzuzweifeln, nicht zukommt. Die Gründe für diese Nichtdurchführung der Umbuchung sind daher nicht zu erforschen…
…Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …
…Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …
…er hat als abgabepflichtiger Einzelunternehmer im Amtsbereich des Finanzamtes Bregenz in den Jahren 2004 und 2006 fahrlässig unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend die Veranlagungsjahre 2002 bis 2004 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 13.497,46 (2002: € 1.664…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates I, Dr. Gerald Daniaux, in der Finanzstrafsache gegen ACCE, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 27. Oktober 2006 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1…
…Mittel nicht möglich gewesen sei, nicht als mildernd beurteilt worden sei. Eine Bestrafung wegen einer Finanzordnungswidrigkeit komme bei dem vorliegenden Sachverhalt nur für den Abgabepflichtigen selbst, nicht jedoch für den Vertreter in Frage. Der Berufung wurde eine Kopie eines mit 20. Dezember 2002 datierten Wiederaufnahmeantrages…
…Praxis ein Sicherstellungsauftrag nur dann zu erlassen sei, wenn aufgrund einer Betriebsprüfung mit erheblichen Abgabennachforderungen zu rechnen sei und die Einbringung dieser Forderungen aufgrund Insolvenzgefahr, Exekutionsführung von dritter Seite, Auswanderungsabsicht des Abgabepflichtigen, einer Vermögensverschiebung oder sonstiger wirtschaftlicher Umstände gefährdet oder wesentlich erschwert werde. Die Bw…
…wandte sich das Finanzamt mit einer Anfrage an den bundesweiten Fachbereich. Darin wird in der Sachverhaltsdarstellung ua. ausgeführt, dass der Abgabepflichtige von Seiten des Finanzamtes aufgefordert worden sei, sich für eine Berufung zu entscheiden. Das Finanzamt ersuchte den Fachbereich um Auskunft, ob es zulässig sei…
…es erst die Beträge zusammensuchen, sodann zusammenfassen muss, um schließlich aufgrund eigener Rechenoperationen eine andere Summe als der Abgabepflichtige zu errechnen. Der Bw hat die Werbungskosten für PC und Internet gänzlich dem Bereich Fortbildung zugeordnet. Es ist daher nicht schlüssig, wenn die Amtspartei die Fortbildungsmaßnahme…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des W. H. MSc, Y-Dorf, vom 24. August 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 27. Juli 2010 betreffend Zurückweisung eines Vorlageantrages (§ 276 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 12. Mai 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes NN vom 15. April 2011 betreffend Zurücknahmeerklärung einer Berufung hinsichtlich Wiederaufnahmeantrag betreffend FB-Verfahrens ab 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
… 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Der Berufungswerber ist seiner Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung durch den unabhängigen Finanzsenat…
…Nach § 138 Abs. 1 BAO haben die Abgabepflichtigen auf Verlangen der Abgabenbehörde in Erfüllung ihrer Offenlegungspflicht (§ 119) zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Anbringen zu erläutern und zu ergänzen sowie dessen Richtigkeit zu beweisen. Nach ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.3.2003, 98/13…
…Vorinstanz bei der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages nicht berücksichtigt und sind nicht Gegenstand dieses Finanzstrafverfahrens. Die Beschwerdeführerin ist bereits seit 1990 beim Finanzamt Innsbruck steuerlich erfasst. Unterlässt ein steuerlich erfasster Abgabepflichtiger die Abgabe der Erklärungen, so kommt es in der Praxis nicht zu einer Nichtfestsetzung…
…der Höhe nach im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung werden insbesondere die Höhe der allfälligen Steuernachforderung, der Verschuldensgrad und das bisherige Verhalten des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen sein. Neben dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, also der Vereinbarkeit des gewählten Mittels mit dem vorgegebenen Ziel, ist wesentlich…
…Finanzsenates - im Vergleich zu jener der Abgabenbehörde erster Instanz - zurück. Nur bei objektiven Bedenken an der materiellen Richtigkeit hat der Unabhängigen Finanzsenates im Interesse der Gleichbehandlung aller Abgabepflichtigen die materielle Wahrheit weiter zu erforschen. Ansonsten liegt die Beweisführungspflicht grundsätzlich bei den Rechtsmittelparteien. Im gegenständlichen Fall…
… Gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Zunächst ist…