Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X-GmbH, vertreten durch Wirtschaftstreuhand Kufstein Steuerberatungsgesellschaft m. b. H., 6330 Kufstein, Oberer Stadtplatz 15, vom 11. Februar 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 12. Jänner 2009 betreffend Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages entschieden…
…dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Diese dem Vertreter aufgetragene…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn O.M., W., vertreten durch Rechtsanwälte W.W., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. März 2006 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid gemäß…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der K.T.GmbH, Adresse, vertreten durch Steuerberatungsgesellschaft, vom 17. Juli 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 16. Juni 2003 betreffend Festsetzung von Selbstbemessungsabgaben (Grunderwerbsteuer) gemäß § 201 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P, vertreten durch Dr. Herbert Grass, Rechtsanwalt, 8530 Deutschlandsberg, Hauptplatz 42/1, vom 12. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 12. November 2008 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…gemacht habe und durch die im Feld 14 der Zollanmeldung vorgenommene Codierung "E/ID" zum Ausdruck gebracht habe, dass es sich um eine indirekte Vertretung der Bf. handle. Da eine Abgabentilgung durch den Vertreter nicht erfolgte, sei die Bf. als Gesamtschuldner nach Art. 201 Abs…
…sei demnach, ob der Bw. bei oder nach Fälligkeit der Abgaben Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung gehabt habe und ob der Bw. für die Abgabentilgung Sorge getragen habe. Die Behörde behaupte im angefochtenen Bescheid, dass nach…
…F-GmbH die finanziell negative Entwicklung weder vorhersehen noch beeinflussen habe können und er mit gutem Gewissen sagen könne, dass ihm die Mittel zur Abgabentilgung einerseits aus nicht einbringlichen Rechnungen und andererseits aus der daraus resultierenden Haltung der Bank , welche die laufende Finanzierung eingestellt habe…
…Für das Haftungsverfahren wäre nach der Rechtsprechung nur entscheidend, ob der Vertreter bei oder nach Fälligkeit einer Abgabenverbindlichkeit Mittel zur Bezahlung zur Verfügung gehabt hätte und ob er für die (anteilige) Abgabentilgung Sorge getragen hätte oder nicht. Zu den abgabenrechtlichen Verpflichtungen würde nach Ansicht des…
…August 1999, Zahl: als unbegründet abgewiesen. Begründet wurde die Abweisung im Wesentlichen damit, dass eine Abgabentilgung durch die Kontoinhaberin (Spedition) nicht erfolgt sei. Es wurde auch darauf verwiesen, dass für Abgaben, die dem Zollamt geschuldet werden, eine Zahlung an den Spediteur nicht als Tilgung angesehen…
…weder den Charakter einer Verzinsung des seiner Vorschreibung zu Grunde liegenden Abgabenrückstandes noch denjenigen einer Schadenersatzregelung betreffend den Schaden des Abgabengläubigers aus der verspäteten Abgabenentrichtung. Der Zweck liegt darin, die pünktliche Abgabentilgung sicherzustellen. Der Säumniszuschlag ist keine Strafe, sondern ein Druckmittel für die rechtzeitige Abgabenentrichtung…
…die Anmelderin, sondern im selben Zeitpunkt auch für die Bf. als in der Anmeldung genannte, indirekt vertretene Warenempfängerin die Zollschuld entstanden. Nachdem bislang von der Erstgenannten keine Abgabentilgung erfolgt sei, wäre die Bf. als weitere Gesamtschuldnerin zur Zahlung heranzuziehen. Dies gelte auch dann, wenn Abgaben…
…der für den Zeitraum 1. November 2010 bis 31. März 2011 angestellten Berechnung errechne sich eine allgemeine Tilgungsquote von 73,76% und eine Abgabentilgungsquote von 65,60%. Die Berechnung wurde beigelegt. Mit Bescheid vom 18. Jänner 2012 wurde die Bw. als ehemalige Geschäftsführerin der A…
…2003 (€ 439,-- am 17. November 2003) gleichzeitig um Stundung bis 31. Dezember 2003. Mit dem Zahlungserleichterungsgesuch wurde auch ein Abgabentilgungsplan vorgelegt, der folgende jeweils am 15. des Monats zu entrichtenden Ratenzahlungen vorsah: Mai, Juni und Juli 2003 je € 150,--, August 2003 € 350,--…
…Zusammenhang besteht, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis…
…dann als erfüllt anzusehen, wenn der Vertreter bei oder nach Fälligkeit der Verbindlichkeiten Mittel für die Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht - wenn auch nur anteilig - für die Abgabentilgung Sorge getragen hat. Die dem Vertreter aufgetragene…
…gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung hatte und nicht, wenn auch nur anteilig, für die Abgabentilgung Sorge getragen hat (VwGH 28.10.2008, 2006/15/0248). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Sache des Geschäftsführers, die Gründe darzulegen…
…unterlassen, seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Der Bw. wiederholt zwar, dass eine sofortige bzw. rasche Abgabentilgung nicht möglich sei, es wird aber nicht einmal behauptet, dass die sofortige volle Entrichtung des Abgabenrückstandes eine erhebliche Härte darstellen würde, umso weniger wurde ein diesbezüglicher Nachweis erbracht. Der Bw…
…seine wirtschaftlichen Verhältnisse darzulegen. Der Bw. wiederholt zwar, dass eine sofortige bzw. rasche Abgabentilgung nicht möglich sei, es wird aber nicht einmal behauptet, dass die sofortige volle Entrichtung des Abgabenrückstandes eine erhebliche Härte darstellen würde, um so weniger wurde ein diesbezüglicher Nachweis erbracht. Der Bw…
…wäre demnach, ob er bei oder nach Fälligkeit der Abgaben Mittel zur Bezahlung - gegebenenfalls nach gleichmäßiger Aufteilung der Zahlungsmittel auf alle Verbindlichkeiten - zur Verfügung gehabt hätte und ob er für die (anteilige) Abgabentilgung Sorge getragen hätte. Zum Einen hätte es die Gesellschaft 2008 nicht mehr…