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UFSL RV/0393-L/06Eingabe in Abgabensachen;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.06.2006

…Werte (Gewinn, Überschuss, Einkünfte, Einheitswerte). Betreffen Angelegenheiten Abgaben nur mittelbar, so handelt es sich um keine Abgabensachen im Sinne dieser Bestimmung (VwGH v. 16.11.1995, 94/16/0057). Die causa proxima für die Eingabe (Berufung) war das Ansuchen um Ausstellung des Ausweises gemäß § 29b…

UFSL RV/0345-L/12Formelle Voraussetzungen des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2012

…Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309,08 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…

UFSW RV/4675-W/02Ansuchen um Nachsicht einer Kanalbenützungsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2005

…außer an Zollbehörden in den Fällen der Z. 4 a, in Abgabensachen nicht der Eingabengebühr. Dieses gilt nicht für Ansuchen um Zahlungserleichterungen und um Erlass (Nachsicht, Entlassung aus der Gesamtschuld) von Abgaben, wenn die Höhe des vom Ansuchen erfassten Betrages insgesamt S 2.000,-- übersteigt…

UFSW RV/1172-W/06Rechtsmittel gegen Kostenersatz für die Entfernung und Aufbewahrung von Fahrzeugen ist eine gebührenpflichtige Eingabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2006

…Abs. 1 GebG von € 13,00 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete der Bw. ein, dass Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgabensachen ebenso wie Eingaben im Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 Z 4 und 7 GebG nicht der Eingabengebühr unterlägen. Es…

UFSI RV/0058-I/11Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2011

…Berufungswerbers (Bw.) im Betrag von insgesamt 55.636,51 € und erklärte diese für vollstreckbar. Dabei stützte sich das Finanzamt auf Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955…

UFSG RV/0224-G/04Direkte Zustellung an den Haftenden trotz Vorliegens einer Zustellvollmacht im Veranlagungsverfahren;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.09.2004

…sich um ein Gesamtverfahren handle. Eine derartige Fallkonstellation liegt aber im Berufungsverfahren nicht vor. Für den Bw. lag lediglich eine allgemeine Vollmacht in Abgabensachen beim Finanzamt F. zu seiner Steuernummer betreffend die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerveranlagung vor. Das vom Finanzamt G. eingeleitete Haftungsverfahren ist aber als…

UFSI RV/0523-I/08Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.02.2009

…Fachbereich Internationals Steuerrecht, gerichteten Schreiben vom 16.7.2007 übersandte die Oberfinanzdirektion Chemnitz unter Bezugnahme auf den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 ein Vollstreckungsersuchen samt Rückstandsanzeige des Finanzamtes Meißen vom 28.6.2007…

UFSL RV/0206-L/04Rechtshilfeverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Vollstreckungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…Abgabenschuldigkeiten des Bw. im Betrag von 35.746,25 € anerkannt und für vollstreckbar erklärt. Die Finanzlandesdirektion stützte sich dabei auf Art. 11 des Vertrages über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 11. Oktober 1954, BGBl. 1955/249. In der Berufung vom 29. Oktober 2003…

UFSW RV/1429-W/12Anerkennung und Vollstreckbarkeitserklärung einer deutschen Rückstandsanzeige sowie Pfändung einer Geldforderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2012

…12. 2011 In Entsprechung dieses Ersuchens erklärte das Finanzamt Wien 1/23 am 13. Jänner 2012 den genannten Abgabenbetrag gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBl…

UFSW RV/3627-W/11Rechtmäßigkeit der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2012

…wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 13. Jänner 2010 anerkannte das Finanzamt X gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955…

UFSW RV/3346-W/10Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…in Österreich zuständige Finanzamt. In Entsprechung dieses Ersuchens erklärte das Finanzamt Wien 4/5/10 am 30. Mai 2008 den genannten Abgabenbetrag gemäß Artikel 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954…

UFSW RV/2302-W/09Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer deutschen Rückstandsanzeige/Arrestanordnung zu Sicherungszwecken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.07.2009

…erklärte das Finanzamt Wien 1/23 am 8. April 2009 den in der Rückstandsanzeige genannten Abgabenbetrag von € 36.822.149,10 gemäß Artikel 12 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954…

UFSW RV/2128-W/09Vollstreckungsrechtshilfe zwischen Österreich und Deutschland, Anerkennung und Vollstreckbarkeitsbestätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.07.2009

…in Österreich zuständige Finanzamt. In Entsprechung dieses Ersuchens erklärte das Finanzamt Wien 6/7/15 am 9. Februar 2009 den genannten Abgabenbetrag gemäß Artikel 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954…

UFSI RV/0388-I/04Antrag auf Einstellung eines im Rechtshilfeverkehr mit der BRD eingeleiteten Vollstreckungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

…Berufungswerber (Bw.) ist beim Zentralfinanzamt München ein aufgrund mehrerer Vollstreckungsersuchen des Finanzamtes Reutte im Rechtshilfeverkehr mit der Bundesrepublik Deutschland eingeleitetes Vollstreckungsverfahren anhängig. Die Rechtsgrundlage hiefür bildet Artikel 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl…

UFSS RV/0775-S/11Berufung gegen Anerkennungs- und Vollstreckungsbescheid im Rechtshilfeverkehr mit der BRD, sowie Bescheid über Verfügungsverbot (Vollstreckungsbescheid)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2013

…Berufungswerberin (Bw) A bestehende Rückstand in Höhe von € 3.075,50 (lt. Rückstandanzeige vom 19. Juli 2011) gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954, BGBL. Nr…

UFSI RV/0405-I/10Anerkennung und Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Rückstandsanzeige
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2010

…von insgesamt 11.645,35 € und erklärte diese für vollstreckbar. Dabei stützte sich das Finanzamt auf Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr. 249/1955 (im Folgenden: Vertrag) i…

UFSG RV/0107-G/031.) Österreichische Erbschaftssteuerpflicht 2.) § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG 1955 für ausländisches Kapitalvermögen 3.) Begünstigter Steuersatz nach § 8 Abs. 3 lit. a ErbStG 1955 auch für deutschen gemeinnützigen Verein?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2007

…sind noch Ermittlungen über die tatsächliche Zusammensetzung des ausländischen Kapitalvermögens durchzuführen. 4.) Art. 2 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen in Hinsicht auf die Gewährung des begünstigten Steuersatzes von § 8 Abs. 3 lit…

UFSS RV/0412-S/03Rechtshilfe, ausländische Rückstandsanzeige, Vollstreckbarkeitserklärung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2004

…die Berufung wurde erwogen: Gemäß Art. 11 Abs. 1 des Vertrages vom 4.10.1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl 1955/249 ist dem Ersuchen um Vollstreckung von Verfügungen, die unanfechtbar und vollstreckbar geworden sind…

UFSW RV/0150-W/04Bestritten wird die Rechtmäßigkeit einer anerkannten und für vollstreckbar erklärten Forderung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.03.2004

…nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 10. November 2003 übersandte die Oberfinanzdirektion München unter Bezugnahme auf den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen vom 4. Oktober 1954 (Österreichisches Bundesgesetzblatt 1955 Nr…

UFSL RV/0146-L/02Auslandsverluste bei Doppelbesteuerungsabkommen mit Befreiungsmethode
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2003

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der Bescheid für die Einkommensteuer 1995 wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem…