…wiederholten Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG [Fakten Pkt. I.1.a.)], der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs.1 lit.a FinStrG [Fakten Pkt. 1.1.b.)] begangen, weshalb über S gemäß §§ 33 Abs.5 iVm § 21 Abs.1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe…
…Wirtschaftstreuhand GmbH, 4644 Scharnstein, Mühldorf 58, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Juli 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, vertreten…
…Wirtschaftstreuhand GmbH, 4644 Scharnstein, Mühldorf 58, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 14. Juli 2008 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck, vertreten…
…Ing. Anton Eberl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A, ehem. Gastwirt, geb. ttmmjj, whft. XXX, vertreten durch Mag. Robert Peisser, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Templstraße 5b, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 5…
…noch er hätten eine Rechnung erhalten. Sodann wurde ihm vom befragenden Organ eine Rechnung Repräsentation über den Betrag ATS 16.325,00 vorgelegt, worauf er antwortete, diese Berechnung sei ihm völlig unbekannt und scheine auch in seiner Buchhaltung (er war damals selbständiger Gastwirt) nicht auf…
…des Finanzamtes (Körperschaftsteuerakt, Strafakt, Arbeitsbogen und Abgabenkonto) der H GmbH und dem Ergebnis der beim Unabhängigen Finanzsenat durchgeführten mündlichen Verhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschuldigte ist österreichischer Staatsbürger und übt den Beruf eines Gastwirtes aus. Er ist seit 1988 selbständig erwerbstätig. Er ist seit…
…der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, 4) der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG und § 34 Abs. 4 FinStrG, unter Bedachtnahme auf § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG, wird über den Bw. deswegen eine Geldstrafe…
…möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen, weshalb über ihn gemäß § 33 Abs. 5 iVm § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,00 (in Worten: Euro viertausend) und gemäß …
…wenn besondere Gründe vorliegen. Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen der Verkürzungsbeträge geahndet. Gemäß § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe bis zur Summe dieser Strafdrohungen auszusprechen. Der…
…der von der MK OEG betriebenen Gastwirtschaft zu niedrig angegeben hat, [wodurch die genannten bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuern zu niedrig festgesetzt worden sind,] wobei es ihm darauf angekommen sei, sich durch die wiederholte Begehung [der Verfehlungen] eine fortlaufenden Einnahme zu verschaffen, und hiedurch gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach …
…4623 Gunskirchen, Welser Straße 64, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1, 2 lit. a und b des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 3. September 2009 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 FinStrG des…
…Die Strafbarkeit der von EK begangenen Abgabenhinterziehung ist daher nicht durch Verjährung eingeschränkt. Das Handeln des EK war aber auch gewerbsmäßig, weil sein Tatplan - siehe oben - darauf gerichtet war, mittels der organisierten beständigen Schwarzlieferungen an Bier, welches in der Gastwirtschaft an die Gäste verkauft werden…
…sohin hiedurch Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG begangen. Über die Beschuldigte wurde aus diesem Grund gemäß § 33 Abs.5 [ergänze: iVm § 21 Abs.1 und 2] FinStrG eine Geldstrafe von € 2.000,-- und für den Fall der Uneinbringlichkeit der…
…und für den Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen verhängt wurden. Überdies wurden der Beschuldigten pauschale Verfahrenskosten nach § 185 FinStrG in Höhe von € 363,00 auferlegt. Seiner Entscheidung legte der Erstsenat zugrunde, dass die am 8. Dezember 1977 geborene Beschuldigte als Gastwirt tätig [gewesen…
…Unternehmen des Beschuldigten. Im Rahmen des Untersuchungsverfahrens habe sich L anlässlich der Einvernahme durch den Amtsbeauftragten als nicht schuldig bekannt, wobei er sämtliche Vorwürfe einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung bestritten habe. Dabei habe er sich im Zusammenhang mit der verfahrensgegenständlichen Versicherungsentschädigung auf angebliche Erläuterungen seines Versicherungsvertreters berufen…
…verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen vorsätzlich begangen habe, sondern der Grund sei reine Arbeitsüberlastung. Es sei bei einer Belegsammlung geblieben. Im Jahr 1998 sei die Gastwirtschaft eröffnet worden, die vorher vom Beschuldigten selbst ausgebaut und mit Fremdkapital finanziert worden sei. Ab dem Zeitpunkt der Eröffnung bis…
…abgeschlossene Betriebsprüfung für die Jahre 1998 bis 2000. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass seitens des Bf., welcher eine Gastwirtschaft, einen pauschalierten Weinbaubetrieb und eine Trafik betreibt, in den Prüfungsjahren kein Eigenverbrauch für Zigaretten, Getränke und Speisen und keine Privatanteile für das Betriebs- und Wohngebäude angesetzt…
…1994 entsprechenden Voranmeldungen durch Abgabe von unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung der Zahllasten betreffend die Monate Jänner bis Juli 2003, eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in noch zu bestimmender Höhe bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, und solcherart Abgabenhinterziehungen nach …
…eine Abfrage aus dem Finanzstrafregister betreffend den Beschuldigten, ebenfalls vom 14. Mai 2008, zur Einsicht zur Verfügung. Daraus ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschuldigte H erlernte den Beruf des Kellners und übte diesen Beruf 13 Jahre lang unselbständig aus. Danach machte er sich als Gastwirt…
…gehalten. Sie hat hiedurch die Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG [Faktum a.)] bzw. nach § 33 Abs.2 lit. a FinStrG [Faktum b.)] begangen, weshalb über sie gemäß §§ 33 Abs. 5 iVm. § 21 Abs.1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe von € 8…