…29. September 2006 akzeptiere er die alleinige Verantwortung für diese GmbH. Der Bw. sei seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, weshalb ein Abgabenausfall eingetreten sei. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass die Insolvenz dadurch entstanden sei, dass der einzige Vertragspartner, ein…
…mehr verfügte. Dies bedeutet wiederum, dass die Bw. hinsichtlich der erst nach dem 7. 2. 2005 fällig gewordenen Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer 2005 keine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Pflichtverletzung trifft, wenn keine Mittel zur Abgabenentrichtung mehr vorhanden waren (vgl. VwGH 26. 6. 1989, 88/15…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 27. Jänner 2004 über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk, vertreten durch Hofrat Dr. Altenburger, betreffend Haftung nach in Wien - in Abwesenheit des Bw. - durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird…
…die Abgaben der Gesellschaft aus den von ihm verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt habe, und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall gewesen sei. In diesem Fall hafte der Bw. für die uneinbringlichen Abgabenschulden in vollem Ausmaß. Wenn der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…der Abgaben nicht möglich gewesen. Da der Bw. auch noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt um eine Konsolidierung der finanziellen Lage der Gesellschaft bemüht sei, könne von einem Verschulden am Abgabenausfall keine Rede sein. Der Bw. beantrage daher die Aufhebung des Haftungsbescheides bzw. die Darlegung der Umstände…
…der Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Dies gilt im Besonderen im vorliegenden Fall, da das Insolvenzverfahren ohnehin bereits länger als vier Jahre andauert…
…gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Konkursverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Weiters werden durch die Aufhebung des Haftungsbescheides ineffiziente Doppelgleisigkeiten vermieden, weil andernfalls beide Instanzen der Abgabenbehörde den weiteren Verlauf…
…werden darf, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann. Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid (Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote) ergangen wäre, sind die…
…bei Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes zu leistenden und der tatsächlich geleisteten Zahlung. Hinsichtlich der angeführten Abgaben liegt dem Berufungswerber somit eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten vor. Diese Pflichtverletzung war auch kausal für den Abgabenausfall. Hier kommt es nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im…
…nach § 9 BAO begründe. Weiters sei der Behauptung, den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, entgegenzuhalten, dass im Jahr 1995 Säumniszuschläge im Gesamtbetrag von 44.709 S (3.249,13 €) festgesetzt worden seien, weil die Verpflichtung zur pünktlichen Abgabenentrichtung nicht eingehalten worden sei. Aus…
…nach ältesten Haftungsschulden zusätzlich in Abzug gebracht wird. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit der Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein zentrales Ermessenskriterium darstellt. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt…
…nach § 9 BAO begründe. Weiters sei der Behauptung, den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, entgegenzuhalten, dass im Jahr 1995 Säumniszuschläge im Gesamtbetrag von 44.709 S (3.249,13 €) festgesetzt worden seien, weil die Verpflichtung zur pünktlichen Abgabenentrichtung nicht eingehalten worden sei. Aus…
…nach ältesten Haftungsschulden zusätzlich in Abzug gebracht wird. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit der Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein zentrales Ermessenskriterium darstellt. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt…
…aufrechten Bestehens der Vertreterfunktion, der mit dem Zeitpunkt der wirksamen Vertreterbestellung beginnt und mit dem Erlöschen dieser Funktion endet. Treten Abgabenausfälle nach Ablauf der Funktionsperiode des Geschäftsführers einer GmbH ein, so kann dies dann zu nachträglichen Haftungsfolgen für den ausgeschiedenen Vertreter führen, wenn die Uneinbringlichkeit…
…nicht denkbar. Die Haftungsinanspruchnahme setzt jedoch nicht voraus, dass die Abgabe dem Primärschuldner gegenüber geltend gemacht wurde. Die Haftungsinanspruchnahme setzt eine Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Nach ständiger Rechtssprechung hat der Vertreter darzutun, aus welchen Gründen ihm die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten unmöglich…
…November 2005 wurde der Bw. daher auch über das Erfordernis der Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall informiert. Zum Zeitpunkt der Fälligkeit des mit dem angefochten Bescheid in Haftung gezogenen Säumniszuschlages in Höhe von 1.400,93 € - dem 19.07.2004 - standen der Primärschuldnerin…
…auch, dafür zu sorgen, dass die gesetzlich vorgesehenen Abgabenerklärungen rechtzeitig und richtig eingereicht werden. Somit liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor. Zudem spricht bei schuldhafter Pflichtverletzung die Vermutung für eine Kausalität zwischen der Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall. Das Vorbringen, dass kein "Regelbesteuerungsantrag" (Antrag gemäß § 6 Abs…
…einem Zeitpunkt verletzt worden, in dem der Gesellschaft noch Mittel zur Verfügung stehen hätten müssen. Bei richtiger und rechtzeitiger Bekanntgabe wäre es daher vermutlich zu keinem Abgabenausfall gekommen. Im Übrigen sei die Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes in keiner Weise dargestellt und nachgewiesen worden. Zur haftungsgegenständlichen Lohnsteuer…
…in der Dispositonsfreiheit des Geschäftsführers liegt, die Geschäfte der Gesellschaft so zu führen, dass nicht durch eine schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten ein Abgabenausfall eintritt. Mit Wirksamkeit des Haftungsbescheides für Abgabenschulden der Gesellschaft wird der Geschäftsführer zum Gesamtschuldner dieser Abgaben. Die Bezahlung von Abgaben durch einen…