…Erfüllung seiner gesetzlichen Verpflichtung, insbesondere den Abgabenbehörden gegenüber, unmöglich mache. In Zusammenhang mit der Höhe des Abgabenausfalles wurde auf die Stellungnahme des Masseverwalters hingewiesen, wonach mit einer maximalen Quote von 70-80 % zu rechnen sei, wenn alle angemeldeten Forderungen anzuerkennen seien. Ausgehend von einer haftungsrelevanten…
…29. September 2006 akzeptiere er die alleinige Verantwortung für diese GmbH. Der Bw. sei seinen abgabenrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, weshalb ein Abgabenausfall eingetreten sei. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der Bw. aus, dass die Insolvenz dadurch entstanden sei, dass der einzige Vertragspartner, ein…
…mehr verfügte. Dies bedeutet wiederum, dass die Bw. hinsichtlich der erst nach dem 7. 2. 2005 fällig gewordenen Vorauszahlungen an Mindestkörperschaftsteuer 2005 keine für den Abgabenausfall kausale schuldhafte Pflichtverletzung trifft, wenn keine Mittel zur Abgabenentrichtung mehr vorhanden waren (vgl. VwGH 26. 6. 1989, 88/15…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 27. Jänner 2004 über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 1. Bezirk, vertreten durch Hofrat Dr. Altenburger, betreffend Haftung nach in Wien - in Abwesenheit des Bw. - durchgeführter mündlicher Berufungsverhandlung entschieden: Der Berufung wird…
…2010 bis 11.05.2016 selbständig die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblegen sei. Schuldhafte Verletzungen abgabenrechtlicher Pflichten würden zur Haftungsinanspruchnahme berechtigen. Diese setze die Kausalität zwischen schuldhafter Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Zu den abgabenrechtlichen Pflichten gehörten vor allem die Abgabenentrichtung aus den Mitteln…
…die Abgaben der Gesellschaft aus den von ihm verwalteten Mitteln zu entrichten, schuldhaft verletzt habe, und dass diese Pflichtverletzung ursächlich für den Abgabenausfall gewesen sei. In diesem Fall hafte der Bw. für die uneinbringlichen Abgabenschulden in vollem Ausmaß. Wenn der Nachweis einer Gläubigergleichbehandlung nicht erbracht…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…VwGH 6. 8. 1996, 92/17/0186). Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid ergangen wäre, der zu einer Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote geführt hätte, sind…
…der Abgaben nicht möglich gewesen. Da der Bw. auch noch zum gegenwärtigen Zeitpunkt um eine Konsolidierung der finanziellen Lage der Gesellschaft bemüht sei, könne von einem Verschulden am Abgabenausfall keine Rede sein. Der Bw. beantrage daher die Aufhebung des Haftungsbescheides bzw. die Darlegung der Umstände…
…der Berufung gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Insolvenzverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Dies gilt im Besonderen im vorliegenden Fall, da das Insolvenzverfahren ohnehin bereits länger als vier Jahre andauert…
…gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Konkursverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Weiters werden durch die Aufhebung des Haftungsbescheides ineffiziente Doppelgleisigkeiten vermieden, weil andernfalls beide Instanzen der Abgabenbehörde den weiteren Verlauf…
…werden darf, welcher im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht einbringlich gemacht werden kann. Da es die fehlenden Ermittlungen bezüglich der endgültigen Höhe des Abgabenausfalles nicht ausgeschlossen erscheinen lassen, dass ein im Spruch anders lautender Haftungsbescheid (Verminderung der Haftungssumme in Höhe einer allfälligen Konkursquote) ergangen wäre, sind die…
…fristgerecht eingebracht wurden. Wären sie inhaltlich richtig sowie zu den gesetzlich vorgesehenen Fälligkeitszeitpunkten eingebracht und bezahlt worden, wäre es nicht zum Abgabenausfall bei der Primärschuldnerin gekommen. Die aliquote Haftung des Beschwerdeführers für die Umsatzsteuer 2013 schränkte die belangte Behörde auf 3/12 ein, da der…
…gegen den Haftungsbescheid nicht so lange zugewartet werden muss, bis das Konkursverfahren der Primärschuldnerin ein Stadium erreicht hat, in welchem die endgültige Höhe des Abgabenausfalles feststeht. Durch die Aufhebung des Haftungsbescheides werden darüber hinaus ineffiziente Doppelgleisigkeiten vermieden, weil andernfalls sowohl das Bundesfinanzgericht als auch die…
…bei Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes zu leistenden und der tatsächlich geleisteten Zahlung. Hinsichtlich der angeführten Abgaben liegt dem Berufungswerber somit eine schuldhafte Verletzung der abgabenrechtlichen Zahlungspflichten vor. Diese Pflichtverletzung war auch kausal für den Abgabenausfall. Hier kommt es nur auf den Vergleich mit einer Kausalkette im…
…werden konnte, habe der Geschäftsführer, der eine solche Gefährdung in Abrede gestellt habe, ein Verschulden am Abgabenausfall zu verantworten. Im Zahlungserleichterungsansuchen sei ausgeführt worden, dass die finanzielle Situation sich zukünftig entspannen werde, sodass der aushaftende Steuerrückstand zum beantragten Termin entrichtet werden könne bzw. in den…
…nach § 9 BAO begründe. Weiters sei der Behauptung, den Bw. treffe kein Verschulden am Abgabenausfall, entgegenzuhalten, dass im Jahr 1995 Säumniszuschläge im Gesamtbetrag von 44.709 S (3.249,13 €) festgesetzt worden seien, weil die Verpflichtung zur pünktlichen Abgabenentrichtung nicht eingehalten worden sei. Aus…
…nach ältesten Haftungsschulden zusätzlich in Abzug gebracht wird. Die Geltendmachung der Haftung stellt die letzte Möglichkeit der Durchsetzung des Abgabenanspruchs dar, wobei die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles ein zentrales Ermessenskriterium darstellt. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt…