…dass sich diese steuerlich begünstigte Art der Alkoholherstellung auf die Erzeugung von althergebrachten regionalen Erzeugnissen beschränkt (vgl. den 16. Erwägungsgrund der Struktur-Richtlinie). Zu solchen in Österreich unter Abfindung hergestellten traditionellen regionalen Erzeugnissen zählen beispielsweise solche aus Zwetschken, Marillen, Himbeeren, aber auch Vogel- oder Wacholderbeeren…
…was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Insofern bestünde somit grundsätzlich sowohl für den Erwerb des erbl. Kraftfahrzeuges als auch hinsichtlich der Abfindung für das Wohnrecht im erbl…
…des § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG begünstigtes Vermögen handelt. Das FAG hat jedoch den Erben die Befreiung nur insoweit gewährt, als das Guthaben den Abfindungsbetrag von € 80.000,00 übersteigt. Wie dem FAG aber bereits vorgehalten, waren Frau K. und Frau A. nicht…
…allerdings verfahrensrechtlich ins Leere gegangen. Herr Dir. M konnte alleine schon aufgrund seiner Funktion und Stellung als Vorstandsdirektor und dem einstimmigen Beschluss des Sparkassenrates rechtlich und wirtschaftlich über den Abfindungsbetrag seiner Berufsunfähigkeitspension verfügen. Das zögerliche Verhalten einer im Einzelfall auch überforderten Lohnverrechnungsabteilung kann nicht dazu…
…Alkoholsteuergesetz verstoßen zu haben. Der Bf. führte aus, er habe die Alkoholika von R in xx unter Abfindung ca. in der Zeit 1994 - 1999 aus Äpfeln und Zwetschken brennen lassen. Da er in Österreich keinen Platz zur Lagerung des Alkohols hatte, brachte er diese Waren…
…denn gemäß §2 Abs.2 Z 4 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von Dritter Seite gewährt wird. Der Bw hat den Pflichtteil aber nicht…
…belangte Behörde bestreitet zwar nicht die botanische Einordnung als Beere, vertritt jedoch die Ansicht, maßgeblich für die Beurteilung der Frage, ob aus Kürbissen Alkohol unter Abfindung hergestellt werden darf, sei nicht die botanische Zugehörigkeit, sondern die traditionelle bzw. umgangssprachliche Bezeichnung. Der fünfbändige Brockhaus (Ausgabe 1971…
…Aus der mit dem Bf aufgenommen Niederschrift vom 28. November 2006 seien Verstöße gegen die Verkehrsbeschränkungen des § 57 AlkStG, weil der Bf den unter Abfindung hergestellten Alkohol entgegen den Bedingungen des § 57 AlkStG an andere Personen als Gast- und Schankgewerbetreibende bzw. Letztverbraucher abgegeben habe, ersichtlich…
…erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 ErbStG gilt als Schenkung im Sinne des Gesetzes, was als Abfindung für einen Erbverzicht gewährt wird. Diese Regelung gilt sinngemäß auch für den Pflichtteilsverzicht. Der Bw hat mit Notariatsakt, unter Punkt Viertens des Übergabsvertrages vom 18. November 2002…
…gemachten Pflichtteilsanspruches. Gemäß § 2 Abs 2 Z 4 ErbStG gilt auch als vom Erblasser zugewendet was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Gemäß § 12 Abs 1 Z1 lit…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte als ergänzende Begründung vor, dass sie nach Geltendmachung ihres Pflichtteilsanspruches gegen Zahlung eines Betrages von 2.200,00 € auf den Pflichtteil verzichtet hätte. Der Abfindungsbetrag sei gemäß § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG erbschaftssteuerpflichtig und zwar im Verhältnis…
… 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG auch, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Nach § 12 Abs. 1 Z 1 lit b ErbStG entsteht die Steuerschuld für den…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte als ergänzende Begründung vor, dass er nach Geltendmachung seines Pflichtteilsanspruches gegen Zahlung eines Betrages von 2.200,00 € auf den Pflichtteil verzichtet hätte. Der Abfindungsbetrag sei gemäß § 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG erbschaftssteuerpflichtig und zwar im Verhältnis…
…geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Nach Abs. 2 Z 4 dieser Gesetzesstelle gilt als vom Erblasser zugewendet auch, was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung…
…000 betrug. Mit Schreiben vom 24. November 1999 teilte der BFF dem Bw. mit, dass die freiwillige Abfindung der Altersbeihilfe in Höhe von 49.000 S brutto im Rahmen der Novemberabrechnung zur Überweisung gelangen werde. Über die Berufung wurde erwogen: Gem. § 67 Abs. 8 lit…
…könne, dass gemäß den Kontrollorganen so ein Formalfehler als Schwarzbrennen gilt. Er werde in Zukunft die Abfindungsanmeldung brieflich machen. Der Bf hat in der Berufungsschrift für diesen Fall um Nachsicht ersucht. Über die Berufung hat das Zollamt Klagenfurt Villach mit Berufungsvorentscheidung vom 28. Oktober 2011…
…Sinne des § 25 EStG handelt. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die abgegoltenen Aufwendungen vom Arbeitnehmer gegebenenfalls als Werbungskosten abziehbar sind. Zu den Abfindungen für Bürgermeister wurde vom VwGH nachstehendes ausgeführt: Gemäß § 67 Abs. 3 EStG 1988 wird die Lohnsteuer von Abfertigungen, deren Höhe…
…wies das Zollamt Salzburg die Berufungen als unbegründet ab und führte aus, dass nach dem Ermittlungsstand mehr als die einbekannten 470 Liter "Schnaps" ohne Abgabe einer Abfindungsanmeldung und Entrichtung der Alkoholsteuer hergestellt worden seien und damit Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Bf. vorliegen würden…
…festgehalten, dass diese "bzw. die diese betreffenden Rechtsverhältnisse ... in der nunmehr allseits unterfertigten Abfindungsvereinbarung vom 27.6./8.7.2005 einvernehmlich geregelt worden" sind. Der Erblasser solle zwar gegenüber seiner Lebensgefährtin erklärt haben, ein Testament errichten zu wollen, in welchem er sie für ihre langjährigen…
…dass die laufenden Zahlungen aus der Wohlfahrtseinrichtung per Dezember 2004 eingestellt worden seien und es sich bei dem Betrag von 1.825 € um eine Abfindungszahlung aus der Wohlfahrtseinrichtung handle. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wird der Entscheidung zu Grunde gelegt: In den…