…März 2012 wohl eine Berufsausbildung begonnen hat, jedoch - wie oben dargelegt - ihre Schulausbildung nicht abgeschlossen, sondern vorzeitig abgebrochen hat, sind die Anspruchsvoraussetzungen auch für den Bezug der Familienbeihilfe im Sinne des § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 ab dem Abbruch der Schulausbildung im Juli…
…leisten. Im vorliegenden Fall ist unbestritten, dass der volljährige Sohn der Berufungswerberin im Schuljahr 2004/2005 zunächst noch eine Fachschule besucht hat, jedoch im März 2005 von dieser Schule abgemeldet wurde und damit seine schulische Berufsausbildung vorzeitig abgebrochen hat. Die Berufungswerberin führt gegen die Rückforderung…
…Juli 2010 eine Anmeldung zur Ablegung der Externistenprüfung erfolgte. Aufgrund dieser Tatsache liege beim Sohn der Bw. lediglich ein Schulwechsel vor, der bereits vor Ende des Schuljahres im Juni 2009 eingeleitet worden sei. Von einem Abbruch der Berufsausbildung beim gegebenen Sachverhalt auszugehen sei daher verfehlt…
…FLAG (Familienlastenausgleichsgesetz). Nach den Ausführungen des Finanzamtes wären mit Abbruch der Ausbildung durch die Tochter der Bw. die Voraussetzungen für eine Gewährung der Beihilfe nicht mehr vorgelegen und folglich die Rückforderung zu veranlassen gewesen. Dagegen richtet sich die Berufung der Bw. vom 19.6.2009…
…bei. Das Finanzamt erließ eine abweisende Berufungsvorentscheidung, die im Wesentlichen damit begründet wurde, dass die Tochter die Krankenpflegeschule mit 31.8.2009 abgebrochen habe und das Studienjahr 2009/2010 im Oktober 2009 begann, weshalb die Tochter im September 2009 nicht in Berufsausbildung stand. Im Vorlageantrag…
…d FLAG 1967 kann zu einem Familienbeihilfenanspruch für eine an den Abschluss (nicht Abbruch) einer Berufsausbildung folgende Übergangszeit führen. Gerade aber deswegen, weil der Gesetzgeber hier nur bestimmte "Wartezeiten" als anspruchsbegründend anführt, wird klar, dass für andere "Übergangszeiten" (wenn nicht einer der sonstigen Tatbestände des…
…beendet, so können die Zeiten ab Beendigung der entsprechenden Tätigkeit nicht mehr als Zeiten einer Berufsausbildung angesehen werden (vgl. z.B. VwGH 14.12.1995, 93/15/0133). In diesem Sinn stand die Tochter des Berufungswerbers jedenfalls ab Abbruch ihres Lehrverhältnisses nicht mehr in Berufsausbildung…
…die Berufsausbildung für die Ablegung der Berufsreifeprüfung abgebrochen hat; die Bw. ist den diesbezüglichen Feststellungen in der Berufungsvorentscheidung, der nach Einbringung des Vorlageantrages die Wirkung eines Vorhaltes zukommt, nicht entgegen getreten. Erst im September hat die Tochter der Bw. ein Gymnasium besucht und damit eine…
…herausgearbeiteten Begriff "Berufsausbildung" und hielt fest, dass bei dem nach Abbruch der Schulausbildung besuchten Sprachkurs weder ein geregeltes Ausbildungsverfahren noch die Ablegung von Prüfungen vorgesehen ist. Die Teilnahme am Sprachkurs wäre auch keine notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung…
…bloßen Anmelden zu Prüfungen ist im Gegensatz dazu noch keine zielstrebige Ausbildung zu erkennen (vgl nochmals VwGH 28.1.2003, 2000/14/0093). Entscheidend für das Vorliegen einer "Berufsausbildung" ist somit, dass ein Kind die vorgesehenen Unterrichtsstunden besucht und - so der Verwaltungsgerichtshof wörtlich - "im Wesentlichen"…
…Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen bzw in Berufsausbildung stehende erheblich behinderte Kinder. Im vorliegenden Fall steht nach den unwidersprochenen Ausführungen des Finanzamtes fest, dass der Sohn des Berufungswerbers nach dem (zweiten) vorzeitigen Abbruch einer Lehre nicht mehr in Berufsausbildung gestanden ist. Der…
…einer Berufsausbildung voraussetzt, wovon aber beim Abbruch einer Berufsausbildung nicht gesprochen werden kann (vgl. VwGH 21.1.2004, 2003/13/0157, mit Hinweis auf das Erkenntnis vom 21.10.1999, 97/15/0111). Der Berufungswerber konnte daher für die genannten beiden Monate tatsächlich nur einen…
…somit die Berufsausbildung am 6. November 2003 abgebrochen und nach der Krankheit nicht mehr fortgesetzt. Mit Eingabe vom 27. Jänner 2005 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt und wiederholt ausgeführt, dass von einem endgültigen Abbruch der Schulausbildung…
…Dies ist konform mit der entsprechenden Rechtsnorm. Ad 2.) Sie argumentieren, dass meine Tochter Katharina ab 15.11.2005 nicht mehr ernsthaft und zielstrebig bemüht war, eine Berufsausbildung zu absolvieren und zitieren § 2 Abs. 1 lit b FLAG 1967. Dazu stelle ich folgendes fest: a…
…Abbruch der Lehre im November 2005 und der Aufnahme des Lehrabschlussprüfungskurses im April 2006 sowie in den Zeiten zwischen den theoretischen Teilen des Kursbesuches Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag bestanden hat. Nach § 2 Abs 1 lit b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen…
…Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge. K. machte - nach Abbruch einer Berufsbildenden Höheren Schule in der 2. Klasse - laut Lehrvertrag vom 15. Februar 2011 vom 13. Dezember 2010 bis 12. Dezember 2011 in der Vollzugsdirektion in 1070 Wien eine Ausbildung zur Verwaltungsassistentin. Die Lehrzeit für diesen Beruf dauert…
…zwischen Beendigung der Berufsausbildung und der Aufnahme einer Beschäftigung überbrücken helfen, da typischerweise ein bestimmter Zeitraum zur Arbeitssuche erforderlich ist. Hier kann es keinen Unterschied machen, ob mit einer Arbeitssuche nach dem erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung oder nach dem vorzeitigen Abbruch einer Berufsausbildung begonnen wird…
…in (universitärer) Berufsausbildung, es war jedenfalls für das Sommersemester 1991 auch noch zur Fortsetzung gemeldet. Es kann als höchst wahrscheinlich angenommen werden, dass der Abbruch der universitären Ausbildung in der fortschreitenden Erkrankung des Kindes seine Ursache fand. Aber auch der krankheitsbedingte Abbruch einer universitären Ausbildung…
…einem krankheitsbedingten Abbruch oder einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Berufsausbildung (des Lehrverhältnisses) an. Hiezu gelten folgende Grundsätze: nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Unterbrechungen der Berufsausbildung (zB in Folge einer Krankheit) an sich keine Beendigung der Berufsausbildung dar. Wird aber die Tätigkeit, durch die die Berufsausbildung…
…einem krankheitsbedingten Abbruch oder einer krankheitsbedingten Unterbrechung der Berufsausbildung (des Lehrverhältnisses) an. Hiezu gelten folgende Grundsätze: nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellen Unterbrechungen der Berufsausbildung (zB in Folge einer Krankheit) an sich keine Beendigung der Berufsausbildung dar. Wird aber die Tätigkeit, durch die die Berufsausbildung…