…sondern vorzeitig abgebrochen hat, sind die Anspruchsvoraussetzungen auch für den Bezug der Familienbeihilfe im Sinne des § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 ab dem Abbruch der Schulausbildung im Juli 2011 nicht erfüllt (vgl VwGH vom 21.01.2004, 2003/13/0157). Gemäß § 33 Abs…
…dass, nach Abbruch der Ausbildung, eine gewisse Zeitspanne bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu überbrücken gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass das FLAG einen Beihilfenanspruch nur während "Überbrückungszeiten" in § 2 Abs 1 lit d für drei Monate nach dem Abschluss (nicht jedoch Abbruch…
…2011 in Berufsausbildung. Durch die am 11. Mai 2011 erfolgte Abmeldung von der Berufsschule wurde diese Berufsausbildung abgebrochen. Mit dem Abbruch der Berufsausbildung endet der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ab Juni 2011 bestand daher kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge. Der Berufung war…
…schuldlos, abbrechen musste, besteht ab März 2011 kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Der Bw. stellte - ohne weitere Ausführungen - einen Vorlageantrag. Die Berufungsbehörde bat den Bw. um Bekanntgabe, ob seine Tochter nunmehr zu einem anderen Studium gewechselt habe bzw. welche Tätigkeit sie nach Abbruch des Studiums bzw…
…Bezug von Wochengeld. Ab klm wurde Kinderbetreuungsgeld und ab 9/2010 Arbeitslosengeld bezogen. Als Grund für den Abbruch der Lehrausbildung wird im Vorlageantrag wörtlich Folgendes angegeben: "Durch die Geburt ihres Kindes war jedoch die Wiederaufnahme der Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht möglich, da sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, bei Berufungserhebung vertreten durch Wth-Gesellschaft1, Z, nunmehr vertreten durch Wth-Gesellschaft2, vom 7. November 2008 gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2006 des Finanzamtes X vom 6. Oktober 2008, und…
Objektiv weggefallen ist diese Ungewissheit insoweit, als durch die Übertragung der vermieterischen Betätigung vom Bw auf seine Ehegattin am 28. Jänner 2008 klar geworden ist, dass die vermieterische Betätigung beim Bw keinen positiven Gesamtüberschuss erbracht hat. Da der Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 bereits ca. zwölf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,G-Straße, vom 21. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. November 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2007 bis September 2008 entschieden: Der…
…1. September 2002 begann sie eine Lehre, die sie mit 28. Februar 2003 abbrach. Anspruch Familienbeihilfe besteht für Zeiten der Berufsausbildung. Für Zeiträume in denen keine Berufsausbildung absolviert wird und auch eine Vormerkung beim Arbeitsmarkt als Arbeitsuchende nicht vorliegt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Besonders…
…Die 2. Variante zu wählen, war nicht einfach, da niemand gerne nach 4,5 Jahren Ausbildung knapp vor der Matura die Schule abbricht. Schon allein deswegen ist Ihre Begründung den 1. Antrag von mir abzuweisen nicht realitätsnah.... Nach Ihrer Version hat meine Tochter am 16…
…Dem vom Finanzamt erstellten Versicherungsdatenauszug ist zu entnehmen, dass der Sohn des Bw. im strittigen Zeitraum nach dem Abbruch seiner Lehrlingsausbildung vom 7.6.2000 bis 5.9.2000 als Arbeiter bei der Fa. D. beschäftigt war, vom 8.9.2000 bis 25.10.2000…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. , vom 10. November 2006, gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 6. November 2006, betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für die Tochter, für den Zeitraum vom 1. September 2004 bis 31. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. Silvia S., X, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2007 bis 31. August 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn N.K.. in XY., vom 6. Oktober 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. September 2004 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen im Beisein der Schriftführerin Eberhardt Anita entschieden: Die Berufung wird…
…Verkehrsflächen ungenügend. 5. Im Eingangsbereich fehlende Wärmeisolierung mangels Vorraum. Aus den dargelegten Gründen sei der Abbruch des wirtschaftlich untragbaren Gebäudes notwendig gewesen. § 5 Abs. 1 EStG 1988 verweise eindeutig auf die handelsrechtlichen GOB, die weit mehr als das Erfordernis der Teilwertabschreibung und der Rückstellungsbildung beinhalten…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch betreffend Rückforderung von zu Unrecht bezogenen Beträgen an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum vom 1. Feber bis 30. November 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Arbeitnehmerveranlagung wurden die unter den außergewöhnlichen Belastungen geltend gemachten obigen Positionen ohne nähere Begründung nicht anerkannt. Die Berufung wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung mit der Begründung, die entstandenen Abbruch- und Rechtsanwaltskosten seien keine Kosten einer Sanierung; ein Abriss könne wohl keinesfalls als Sanierung angesehen werden…
…Berufungswerberin mit, dass die Wohnobjekte H-Straße 7 und 9 im Jahr 2003 abgebrochen worden seien. Die baubehördliche Bewilligung des Abbruches sei im Jänner 2002 erteilt worden. Die gänzliche Bestandfreimachung (= Übersiedlung der Mieter in Ersatzwohnungen) sei ebenfalls bereits im Jahre 2002 erfolgt. Die Berufungswerberin…
…Berufungswerberin mit, dass die Wohnobjekte H-Straße 7 und 9 im Jahr 2003 abgebrochen worden seien. Die baubehördliche Bewilligung des Abbruches sei im Jänner 2002 erteilt worden. Die gänzliche Bestandfreimachung (= Übersiedlung der Mieter in Ersatzwohnungen) sei ebenfalls bereits im Jahre 2002 erfolgt. Die Berufungswerberin…
…aufgenommen. In den im wieder aufgenommenen Verfahren ergangenen Feststellungsbescheiden und im Feststellungsbescheid für das Jahr 2001 wurde der Restbuchwert in Höhe von S 3,544.000,00 als Werbungskosten im Jahr des Abbruches behandelt und in den einzelnen Streitjahren nicht zum Abzug zugelassen. Die Bw…