…begonnen habe, obwohl der Unterricht an der ***Schule XY*** bereits Anfang Juli 2024 geendet habe, vermögen die objektiv festgestellten Umstände, die in ihrer Gesamtheit für einen bereits im Juli 2024 erfolgten Abbruch der Schulausbildung sprechen, nicht zu entkräften. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Lisa Pucher in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf Adr***, über die Beschwerde vom 23. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. Juli 2023 betreffend die Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den…
…sei gegenüber zu stellen, dass er gerade wegen seiner gesundheitlichen Symptomatik keine Ausbildung mehr habe machen können. Er habe die Zimmerer-Lehre deshalb im Jänner 2021 sowie ein Jahr später den Zivildienst abbrechen müssen. Lt. SMS-Gutachten bestehe eine Einschränkung von 50 %, die länger als…
…sei auch schriftlich mit 06.12.2022 per Einschreiben mitgeteilt worden. Mit Vorhalt vom 30.03.2023 ersuchte das FA um Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung des Schuljahres 2022/23 mit genauem Datum des Abbruchs (wie lange von - bis der Schulbesuch im Schuljahr 2022/23 gedauert habe)…
…zu klären haben, ob die Angaben ihres Vaters zutreffend sind, sie also tatsächlich das Studium nicht abbrechen, sondern fortsetzen wollte und nur infolge ihres damaligen psychischen Zustands dazu nicht in der Lage war. Sollte hierdurch der entscheidungsrelevante Sachverhalt nicht hinlänglich geklärt sein, wird das Finanzamt…
…davon ab, ob ***6*** tatsachlich das Studium fortsetzen, und nicht abbrechen wollte und nur aufgrund ihres damaligen psychischen Zustandes dazu nicht in der Lage war. Aufgrund dieses Beschlusses wurde das Ermittlungsverfahren fortgesetzt und ***6*** niederschriftlich am 11.7.2014 dazu befragt. ***6*** führte aus, dass…
…11.1993, 90/14/0108). Von einer bloßen Unterbrechung des tatsächlichen Ausbildungsvorganges kann aber nicht mehr gesprochen werden, wenn die Ausbildung nach ihrem Abbruch nicht wieder aufgenommen wird. Die Zeiten ab Beendigung der entsprechenden Tätigkeit können nicht mehr als Zeiten einer Berufsausbildung angesehen werden. Das…
…Universität Wien mit dem Bachelorstudium Sprachwissenschaften (A033 667). Am 24.11.2017 gab die Bf dem Finanzamt (FA) auf Grund des Abbruches des Studiums den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe bekannt. Das Studium wurde am 15.11.2017 abgebrochen. Im Zuge der Erledigung verlangte das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch [Rechtsanwälte], über die Beschwerde vom 09.11.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 06.10.2015, über die Rückforderung zu Unrecht bezogener Beträge Familienbeihilfe…
…die Lehre abgebrochen hätte (Bescheid über zu Unrecht bezogene Beträge vom 21.9.2016). Am 4.10.2016 erhob die Bf Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid und erklärte, ihre Tochter wäre nach Abbruch der Lehre im Dezember 2013 sofort zum AMS gegangen, um dies zu melden…
… 2 Abs. 1 lit. b vorgesehenen Studiendauer. Beim Abbruch eines Studiums, wie er vom Sohn der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Studienrichtung der Erdwissenschaften (F 033 615) an der Technischen Universität Graz vollzogen wurde, handelt es sich weder um den Abschluss einer Schulausbildung noch um die Beendigung…
…sondern vorzeitig abgebrochen hat, sind die Anspruchsvoraussetzungen auch für den Bezug der Familienbeihilfe im Sinne des § 2 Abs 1 lit d FLAG 1967 ab dem Abbruch der Schulausbildung im Juli 2011 nicht erfüllt (vgl VwGH vom 21.01.2004, 2003/13/0157). Gemäß § 33 Abs…
…dass, nach Abbruch der Ausbildung, eine gewisse Zeitspanne bis zur Aufnahme einer neuen Berufsausbildung zu überbrücken gewesen wäre, ist darauf zu verweisen, dass das FLAG einen Beihilfenanspruch nur während "Überbrückungszeiten" in § 2 Abs 1 lit d für drei Monate nach dem Abschluss (nicht jedoch Abbruch…
…2011 in Berufsausbildung. Durch die am 11. Mai 2011 erfolgte Abmeldung von der Berufsschule wurde diese Berufsausbildung abgebrochen. Mit dem Abbruch der Berufsausbildung endet der Anspruch auf Familienbeihilfe. Ab Juni 2011 bestand daher kein Anspruch auf Gewährung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge. Der Berufung war…
…schuldlos, abbrechen musste, besteht ab März 2011 kein Anspruch auf Familienbeihilfe." Der Bw. stellte - ohne weitere Ausführungen - einen Vorlageantrag. Die Berufungsbehörde bat den Bw. um Bekanntgabe, ob seine Tochter nunmehr zu einem anderen Studium gewechselt habe bzw. welche Tätigkeit sie nach Abbruch des Studiums bzw…
…Bezug von Wochengeld. Ab klm wurde Kinderbetreuungsgeld und ab 9/2010 Arbeitslosengeld bezogen. Als Grund für den Abbruch der Lehrausbildung wird im Vorlageantrag wörtlich Folgendes angegeben: "Durch die Geburt ihres Kindes war jedoch die Wiederaufnahme der Ausbildung nach Ende des Mutterschutzes nicht möglich, da sie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw, bei Berufungserhebung vertreten durch Wth-Gesellschaft1, Z, nunmehr vertreten durch Wth-Gesellschaft2, vom 7. November 2008 gegen die Umsatzsteuer- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1999 bis 2006 des Finanzamtes X vom 6. Oktober 2008, und…
Objektiv weggefallen ist diese Ungewissheit insoweit, als durch die Übertragung der vermieterischen Betätigung vom Bw auf seine Ehegattin am 28. Jänner 2008 klar geworden ist, dass die vermieterische Betätigung beim Bw keinen positiven Gesamtüberschuss erbracht hat. Da der Beobachtungszeitraum im Jahr 2008 bereits ca. zwölf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., W.,G-Straße, vom 21. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 21. November 2008 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2007 bis September 2008 entschieden: Der…
…1. September 2002 begann sie eine Lehre, die sie mit 28. Februar 2003 abbrach. Anspruch Familienbeihilfe besteht für Zeiten der Berufsausbildung. Für Zeiträume in denen keine Berufsausbildung absolviert wird und auch eine Vormerkung beim Arbeitsmarkt als Arbeitsuchende nicht vorliegt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Besonders…