…vertreten durch Werner Brandner, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten betreffend Einkommensteuer und Festsetzung des einheitlichen Gewerbesteuermessbetrages 1991 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Die Einkommensteuerschuld beträgt € 36.026,69, der einheitliche Gewerbesteuermessbetrag € 4.236,32. Rechtsbelehrung…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs"- im Folgenden…
…773 fest und führte dazu begründend aus, dass der erklärte Gewinn in Österreich voll zu versteuern sei, da weder in Argentinien noch in Ägypten Steuern entrichtet worden seien. Außerdem sei anlässlich der Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung eine Resolution General DGI 3497 vorgelegt worden, aus der hervorgehe…
…August 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe betragen: Einkommensteuer 2006 | | 2006 | Gesamtbetrag der Einkünfte | 52.292,22 € | a.g.Belastungen (ausw…
…Februar, Juli, August, November und Dezember 2009 und in ihrem Ausspruch über Strafe und Kosten dahingehend abgeändert, dass sie zu lauten hat: F ist schuldig, er hat im Amtsbereich des Finanzamtes Graz-Umgebung als Abgabepflichtiger vorsätzlich unter Verletzung seiner Verpflichtung zur § 21 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994…
…Mai 2004 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblattblättern (in Euro) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
…entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 6. Dezember 2007 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Zeitraum Juli 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am Standort in B., befand sich die R.GmbH, ein Recycling- und Aufbereitungsunternehmen…
…April 2003 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2000 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) NN betreibt…
die ARGE oder andere Mieter das Haus ohne Bettwäsche und Handtücher vermietet worden sei, lassen sich nicht entnehmen. Bettwäsche und Handtücher wurden - wie auch den seinerzeit vom Finanzamt geprüften Anlageverzeichnissen zu entnehmen - stets den Mietern zur Verfügung gestellt. Da Bettwäsche und Handtücher somit auch Gegenstand…
…der WH-ARGE, vom 21. Mai 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 9. Mai 2008 zu StNr. 000/0000, mit dem von der Umsatzsteuer 02/2008 ein Säumniszuschlag in Höhe von 450,40 € festgesetzt wurde, entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Maria Belinda Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE Ausbau F-Gasse 63, K. & F. OHG & Mitgesellschafter, W.…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE L 105, K. & F. OHG & Mitgesellschafter, H-Gasse, vertreten…
…hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE_L , K & F OHG & Mitgesellschafter, W, vertreten durch Dr. Thomas Keppert WP GmbH…
Diese Überlegungen sind im gegenständlichen Fall grundsätzlich anwendbar. Die Erbringung der Bauleistungen an die Eigentümer durch die ARGE ist gem § 3 Abs 4 UStG eine steuerpflichtige Werklieferung. S Ruppe, § 12, Tz 80: "Bei der Errichtung von Gebäuden im Wohnungseigentum gehen Judikatur und Praxis davon aus…
…zu wollen." Mit Berufungsvorentscheidung vom 13. September 2011 reduzierte das Finanzamt auf Grund der Rechtsanwaltskosten die Bemessungsgrundlage um € 16.210,21 und damit die Steuer auf € 171.979,- Im Übrigen aber wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen. Hiezu führte das Finanzamt aus: "Die…
…von der Fa. C mit Sitz in Lübeck bezogen. Der Tabak mit argentinischem Ursprung wurde von dieser Firma ordnungsgemäß verzollt. Ausweislich der erstellten Frachtpapiere und BVD wurde der in Lübeck verladene Tabakfeinschnitt über Zollämter in Griechenland und Slowenien in das südosteuropäische Drittlandsgebiet, namentlich in den…
…H. B.. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte wurde nur der Pauschbetrag für Sonderausgaben in Höhe von € 60.00 abgezogen. Begründend wurde ausgeführt, da die Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung trotz Erinnerung bis dato weder elektronisch über FinanzOnline noch in Papierform (Formular L1) beim Finanzamt eingegangen sei, sei…
…zweckmäßig, dass diese Ermittlungen von der Abgabenbehörde erster Instanz nachgeholt würden, zumal umfangreiche Ermittlungen durch die GroßBp Wien und die PAST begonnen, aber noch nicht abgeschlossen worden seien. Der Umsatzsteuerbescheid sei rechtlich haltlos, weil er auf mit erheblichen Verfahrensmängeln behaftete Erhebungen der GroßBp gestützt werde…
…Finanzsenat hat über die Berufungen der S-GmbH, Wien, vertreten durch Dkfm. Erik Pencik, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, 1040 Wien, Argentinierstraße 19/4, 1. vom 17. Februar 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 I.) vom 13. Jänner 2006 über die Festsetzung von Stundungszinsen…