…von Februar 2007 bis Dezember 2007 kein Einkommen bezogen habe. Daher sei der Berufung stattzugeben sei. In der abweislichen Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass der Sohn der Bw. laut Bestätigung des AMS in der Zeit vom 1. Februar bis 8. März 2007, vom 30…
…2 Z 1 ASVG außer Betracht. Die von der Bw. dem Finanzamt übermittelte Bestätigung des AMS führt demnach dazu, dass die Voraussetzungen für einen Beihilfenbezug für den Monat Juni 2009 vorlagen. Dies fand im Übrigen in der von der Abgabenbehörde erster Instanz erlassenen Berufungsvorentscheidung vom…
…ein Nachteil gegenüber Menschen entstehe, die passiv warteten, was denn so komme- oder auch nicht. Die Missverständnisse zwischen AMS und Finanzamt (ein Amt verlange eine Bestätigung "arbeitssuchend ohne Arbeitslosengeldbezüge", das andere Amt aber verweigere eine Aufnahme der Daten für den Fall, dass sich der junge…
…bis 22.7.2009, von 16.9.2009 bis 19.9.2009 und von 20.11.2009 bis 24.1.2010 als arbeitssuchend vorgemerkt (laut vorgelegter Bestätigung) gewesen. Für die Monate August 2009 und Oktober 2009 liege keine Bestätigung des AMS vor. Ab Dezember 2009…
…18,50) geleistet wurde. In der Zeit vom 8. Dezember 2007 bis zum Zeitpunkt der Ausstellung der AMS-Bestätigung am 1 Juli 2008 sei die Tochter wiederum als "Arbeit suchend" ohne Leistungsansprüche vorgemerkt gewesen. Handschriftlich vermerkt wurde auf dieser Bestätigung, dass die Tochter seit 10…
…eine Bezugsbestätigung des AMS (für den Zeitraum 11.1.2010 bis 25.6.2010; 2.11.2010 bis 31.12.2010; 1.1.2011 bis 19.1.2011; 25.1.2011 bis 25.2.2011), eine AMS-Bestätigung der Vormerkung zur Arbeitssuche (unter anderem für…
…beim AMS W. als Arbeit suchend vorgemerkt gewesen, ohne eine Leistung nach dem ALVG oder eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts zu erhalten. Sie habe daher Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Monate August und September 2008. Der Berufung war eine AMS-Bestätigung beigelegt…
…weiterer Folge dem Finanzamt, wodurch die, dem UFS übermittelte AMS-Bestätigung an die Abgabenbehörde I. Instanz zur weiteren Veranlassung weiterzuleiten war. Dem anhängigen Verfahren liegt - für den nunmehr vom UFS zu beurteilenden Zeitraum - folgender Sachverhalt zu Grunde: Der gegenständliche Sohn der Bw. maturierte im Juni…
…wegen der schlechten Wirtschaftslage letztlich nicht gelang, jedoch nicht behauptet, dass er beim AMS als Arbeit suchend gemeldet war und auch keine entsprechende AMS-Bestätigung eingereicht. Insofern kommt für den im Streitzeitraum noch nicht 21-jährigen Sohn des Berufungswerbers (geb. 21.11.1988) auch die…
…f FLAG 1967 zu überprüfen: 10/07: Laut nachgereichter AMS-Bestätigung war K von 13.9.2007 bis 15.11.2007 ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosengesetz 1977 oder auf eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend…
…durch die Abgabenbehörde II. Instanz ein, die keine weiteren Erläuterungen enthielt. Beigelegt war neuerlich eine AMS - Bestätigung, wonach R in nachstehenden Zeiträumen als Arbeit suchend vorgemerkt gewesen sei, ohne einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 gehabt zu haben bzw. ohne eine Beihilfe…
…erfahren, weshalb die Rückforderung für den Monat Jänner 2006 gerechtfertigt sei. Die AMS-Bestätigung für den Zeitraum ab Februar 2006 sei vorgelegt worden. Laut beigelegten Abrechnungskopien der Firma HA habe M in drei Monaten von Mitte Februar bis Mitte Mai 2006 jeweils € 256,98…
…dem Berufungsbegehren teilweise statt, in dem es auf Grund der vorgelegten AMS-Bestätigung (als arbeitsuchend vorgemerkt) von der Rückforderung der Beihilfe einschließlich Kinderabsetzbetrag für die Monate Juli und August 2006 Abstand nahm. Mit Eingabe vom 18.12.2007 beantragte die Bw. eine Entscheidung durch die…
…kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitze. Der Bw. beziehe nur unpfändbare Notstandshilfe, wie aus der AMS-Bestätigung vom 16. November 2006 ersichtlich sei. Die Wohnungseinrichtungsgegenstände in seiner Mietwohnung stünden schon seit 1989 im Eigentum des WF. Sie seien schon einmal vom Finanzamt gepfändet worden (Pfändungsprotokoll…
…um Nachzahlung der Familienbeihilfe. Sie befinde sich im zweiten Studienabschnitt und müsse ab September 2004 das Praktikum an einer Schule in V absolvieren. Weiters übersende er die AMS-Bestätigung seiner Tochter C, welche seit Oktober 2003 arbeitssuchend sei und ab 8. September 2004 in W…
…jedoch Abbruch der Lehre mit August 2007), AMS-Bestätigungen jeweils vom 14. Jänner 2008, 1 Lehrabschluss-Einberufung und 1 ärztliche Bestätigung angeführt. Laut Bescheid der Wirtschaftskammer o vom 2. Oktober 2007 wurde dem Sohn der Bw die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im dort genannten Lehrberuf…
…was darauf hinweise, dass es für ihn nicht möglich gewesen sei, entsprechend verlässliche Chauffeure zu finden. Dies sei durch Vorlage einer AMS-Bestätigung nachweisbar. Der Bw. habe zwar drei Taxis gemeldet gehabt, jedoch habe das Taxi mit dem Kennzeichen 3 TX nur als Ersatztaxi bei…
…kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitze. Der Dw. beziehe nur unpfändbare Notstandshilfe, wie aus der AMS-Bestätigung vom 16. November 2006 ersichtlich sei. Die Wohnungseinrichtungsgegenstände in seiner Mietwohnung stünden schon seit 1989 im Eigentum des WF . Sie seien schon einmal vom Finanzamt gepfändet worden (Pfändungsprotokoll…
…beim AMS nicht als "Arbeit suchend" vorgemerkt war. Für die Entstehung des Familienbeihilfenanspruches nach der Bestimmung des § 2 Abs. 1 lit. f FLAG 1967 ist ausschließlich der Nachweis der Vormerkung beim Arbeitsmarktservice als Arbeit suchend maßgeblich. Aus dem Umstand, dass die Vormerkung durch eine Bestätigung…
…folgendermaßen begründet wurde: "Mein Sohn Sa.S. war im fraglichen Zeitraum beim AMS als arbeitssuchend gemeldet. Die Rückforderung entbehrt jedweder rechtlichen Grundlage. Hinzu kommt, dass ich zur Vorlage einer entsprechenden Bestätigung (AMS) vom Finanzamt selbst aufgefordert wurde. Somit hat das Finanzamt in gröblichster Weise den…