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43 541 Treffer329 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/0709-W/02Keine Wiederaufnahme des Verfahrens und keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen von grobem Verschulden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2005

…und Einkommensteuer für das Jahr 1985 nicht fristgerecht einreichte, forderte das Finanzamt diesen mit Schreiben bzw. Rückscheinbrief vom 11. August 1987 unter Androhung einer Zwangsstrafe in Höhe von ATS 3.000,-- auf, die Einreichung dieser Erklärungen bis spätestens 26. August 1987 nachzuholen. Da der Bw…

UFSG RV/0014-G/02Keine Wiederaufnahme nach § 303 Abs.1 lit.b BAO wegen groben Verschuldens und mangels anderslautenden Bescheidspruches; Fristenlauf nach § 303 Abs.2 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.09.2003

…am 22. Jänner 1999 nach. Danach war die Wohnung in der F.-Gasse ab 1. Oktober 1998 auf 3 Jahre an einen Fremdmieter vermietet worden. Der mit 18.9.1998 bzw. 10.1.1999 datierte Vertrag enthält in seinem § 12 eine Zusatzvereinbarung, nach welcher der…

UFSL RV/1490-L/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einen Nichtbescheid im Feststellungsverfahren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

… 101 Abs. 4 BAO versehen, der im ersten Bescheid nicht enthalten war. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt…

UFSL RV/1449-L/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einen Nichtbescheid im Feststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.05.2012

… 101 Abs. 4 BAO versehen, der im ersten Bescheid nicht enthalten war. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt…

UFSL RV/1261-L/08Abweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend einen Nichtbescheid im Feststellungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2011

… 101 Abs. 4 BAO versehen, der im ersten Bescheid nicht enthalten war. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt…

UFSW RV/2626-W/06Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.03.2010

…der aber, wie ausgeführt, weder vorliege noch vorliegen könne, infolge der 3-Monatsfrist über die Kenntnis zwischen Strafurteil und Antrag als verspätet gelten sollte. Im Hinblick auf den Mängelbehebungsauftrag wies die Bw. darauf hin, dass die Eingabe vom 10. April 2000 die Steuernummer 055/2109…

UFSW RV/2574-W/08Antrag auf § 295 Abs 1 BAO zur Rückgängigmachung der vorherigen Änderung gemäß § 295 Abs 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.09.2008

…verfügen gewesen, weil die Berufung gegen den Feststellungsbescheid bereits erledigt worden sei. Betreffend Einkommensteuer 1994 sei ein rechtzeitiger Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens (3-Monatsfrist) nicht gestellt worden. Absolute Verjährung sei bereits eingetreten. Darauf reagierte die steuerliche Vertretung des Bw mit Schreiben vom 18. September…

UFSW RV/0438-W/10Rechtzeitigkeit eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.11.2010

…der dem Bw. selbst (bzw. seinem Berater) schon spätestens im Dezember 2002 bekannt und bewusst gewesen ist. Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung: 1) Zum Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens: a) Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf Wiederaufnahme…

UFSW RV/3710-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…Mai 2008 nur einen Mangel bestätigte, der dem Berufungswerber selbst (bzw. dessen Berater) schon spätestens im Dezember 2002 bekannt und bewusst gewesen ist. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf…

UFSW RV/0808-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens nach Zurückweisung einer Beschwerde gegen den nicht wirksam gewordenen Grundlagenbescheid durch den VwGH sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…September 2008 nur einen Mangel bestätigte, der dem Berufungswerber selbst (bzw. dessen Berater) schon spätestens im Dezember 2002 bekannt und bewusst gewesen ist. 2 Rechtsgrundlagen und rechtliche Würdigung 2.1 Rechtzeitigkeit im Hinblick auf die 3-Monatsfrist des § 303 Abs. 2 BAO Der Antrag auf…

UFSS RV/0477-S/06Verhängung eines Sicherheitszuschlages sowie Versagung des Verlustabzuges wegen nicht ordnungsmäßiger Buchführung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2008

…Rekonstruktion zu handeln. Die in Rede stehenden Räumlichkeiten seien nicht betrieblich genutzt worden. Im Übrigen seien alle Tatsachen spätestens zum Zeitpunkt der Betriebsprüfung bekannt gewesen, sodass die 3-Monatsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO nicht zum Tragen kommen könne. Gegen die Bescheide, mit welchen der…

UFSW RV/2248-W/02Wiederaufnahmeantrag nach rechtskräftigen Schätzungsbescheiden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2003

…Wiederaufnahmeantrag kein neuhervorgekommenes Sachverhaltselement, an das die in "§ 303 Abs 1 Z 2 BAO" normierte 3-Monatsfrist anknüpfe. Spätestens im September 2000 habe der Bw laut eigenen Angaben durch die von ihm erwähnte Buchungsmitteilung von der Höhe des aushaftenden Rückstandes Kenntnis erlangt. Seine Angaben würden…

UFSW RV/2067-W/04Verzicht auf die Umsatzsteuerpauschalierung in der Land- und Forstwirtschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)08.08.2006

…gegeben. Eindeutig wird für nichtbuchführungspflichtige Landwirte die pauschale Umsatzbesteuerung festgelegt. Nur unter den in § 22 Abs 6 UStG genannten Voraussetzungen kann darauf verzichtet werden. Nun wurde während der 3-Monatsfrist von den Bw. ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO gestellt…

UFSS RV/0130-S/09Verspäteter Wiederaufnahmeantrag.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2013

…gewesen. Der Antrag auf Wiederaufnahme sei sohin erst mehr als fünf Jahre nach der nachweislichen Kenntniserlangung der dafür behaupteten Gründe gestellt worden, weshalb dieses Anbringen jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Die absolute Verjährungsfrist begrenze auch die Frist des § 304 lit. a…

UFSL RV/0301-L/09Zurückweisung einer Berufung gegen eine nicht adressierte Mitteilung mangels Vorliegen eines Bescheides wegen Fehlens eines normativen Aktes und eines Bescheidadressaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid18.03.2009

…tätig sei. Die Bestätigung des Arbeitgebers stelle eine neue Tatsache gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO dar und würde zu einem anders lautenden Spruch der Bescheide führen. Der Wiederaufnahmeantrag sei rechtzeitig innerhalb der 3-Monatsfrist gemäß § 303 Abs. 2 BAO iVm § 303 a Abs…

UFSW RV/1647-W/05Dauer eines Bestandvertrages/Ermessensübung bei der Inanspruchname eines Gesamtschuldners
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.09.2007

…gehe eindeutig hervor, dass der Vertrag vorerst für 3 Monate gelte. Bei Bedarf hätte der Vertrag verlängert werden können und wäre dann erst gültig gewesen bis auf Widerruf. Diese Vertragsverlängerung sei jedoch nicht zustande gekommen, da der Mietvertrag innerhalb der festgelegten 3-Monatsfrist, nämlich am…

UFSZ3K ZRV/0127-Z3K/05Aufhebung wegen Unzuständigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)17.07.2007

…durch die ABZ festgelegten Zolltarifnummern überein. Aus diesem Grund haben wir 9 verbindliche Zolltarifauskünfte beantragt. Diese Zolltarifauskünfte wurden aufgrund der noch laufenden 3 Monatsfrist noch nicht beantwortet. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass unser Unternehmen den Nachweis erbringen wird, dass die von uns importierten AA…

UFSW RV/0419-W/05Wahrnehmung eines Terminverlustes, Rückstandsausweis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2005

…Vollstreckbarkeit hinausgeschoben gewesen sei. Mit Eintritt des Terminverlustes und Ausstellung des Rückstandsausweises und des Vollstreckungsauftrages vom 20. Jänner 2004 sei schließlich Vollstreckbarkeit eingetreten, sodass die 3-Monatsfrist bis zum 20. April 2004 gelaufen sei. Mit Entrichtung der letzten Rate am 15. April 2004 im Rahmen…

UFSL FSRV/0052-L/12Zurückweisung einer Wiederaufnahme wegen mangelnder Angaben zur Rechtzeitigkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.08.2013

…und damit als Beweismittel verwendbar geworden seien, sodass offen bleibe, ob die Frist des § 165 Abs. 4 FinStrG (3-Monatsfrist ab nachweislicher Kenntniserlangung des Wiederaufnahmegrundes) eingehalten worden sei. Gegen diesen Bescheid richtet sich die, fälschlicherweise als Einspruch bezeichnete, tatsächlich aber iSd §§ 151 f FinStrG als …

UFSS RV/0221-S/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.05.2013

…Verfahrens datiert mit 7. August 2009 mehr als fünf Jahre nach der nachweislichen Kenntniserlangung der dafür behaupteten Gründe gestellt worden sei, womit dieses Anbringen aus Sicht des Neuerungstatbestandes jedenfalls außerhalb der 3-Monatsfrist und damit verspätet sei. Auch sei die Fünfjahresfrist des § 304 lit b…