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UFSW RV/3234-W/10Inlandsentsendung eines ausländischen Dienstnehmers im Konzernverbund
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2012

…Einzelfall nur an einer dieser Bestimmungen, behält der Tätigkeitsstaat das ihm aufgrund des Arbeitsortprinzips zugewiesene Besteuerungsrecht. Schädlich aus der Sicht des Ansässigkeitsstaates sind im gegebenen Zusammenhang daher das Überschreiten der "183-Tage-Frist" oder sachverhaltsmäßige Feststellungen, dass der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat iSd Art. 4 Abs…

UFSW RV/1725-W/08Konzerninterne Entsendung nach Frankreich für 15 Monate (beweglicher 12-Monatszeitraum).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2009

…sechsmonatige Aufenthalte auf zwei Steuerjahre aufgeteilt und somit die 183-Tage-Frist in keinem der beiden Steuerjahre überschritten wird. Nach der Neuformulierung (wie sie auch im DBA Frankreich eingeführt wurde) muss nun der tatsächliche Aufenthalt von mehr als 183 Tagen in irgendeinen 12-Monatszeitraum fallen…

UFSG RV/0527-G/06Rückerstattung von Lohnsteuer nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Bulgarien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)15.01.2008

…hat ergeben, dass er sich demnach tatsächlich insgesamt länger als 183 Tage in Bulgarien aufgehalten hat, wobei es bei der Berechnung der 183-Tage-Frist auf die Tage der "physischen Anwesenheit" im betreffenden DBA-Partnerstaat ankommt und Teilanwesenheiten am Ankunfts- oder Abreisetag genügen (vgl. EAS…

UFSW RV/3263-W/02DBA Russische Föderation
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)04.05.2004

…Föderation) zu versteuern, da sich die Bw. länger als 183 Tage im Tätigkeitsstaat aufgehalten hat. (s Art 11 Z 1 leg cit). Noch dazu ist die 183 Tage Frist nicht auf das Kalenderjahr bezogen, sondern stellt auf die einheitliche Zeitperiode der Entsendung ab. (s E…

UFSW RV/0443-W/03Welchem Staat steht das Besteuerungsrecht für Bonuszahlungen zu?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.06.2010

…1991 bis zu seiner fristlosen Entlassung am 8. August 1991 wurden die Bezüge von Herrn Mag. H ordnungsgemäß unbeschränkt steuerpflichtig behandelt und die errechneten Lohnabgaben an das hierortige Finanzamt abgeführt. Zumal sich Herr Mag. H in L nicht länger als 183 Tage aufhielt hat in…

UFSL RV/0785-L/10Lohnsteuerabzug für Dienstnehmer eines ausländischen Arbeitgebers; Aufhebung der angefochtenen Bescheide und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.05.2011

…zugebrachten Tage sind den vorgelegten Akten nicht zu entnehmen. Den Angaben des am 20. August 2008 vom Finanzamt einvernommenen Arbeitnehmers, J., zufolge würden er sowie seine Kollegen seit ungefähr drei Wochen für die Bw. in Österreich arbeiten. Für einen über die 183-Tage-Frist hinausgehenden…

UFSL RV/0401-L/07Kassation eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 289 Abs. 1 BAO wegen fehlender Sachverhaltsermittlungen in Bezug auf Auslandsentsendungen (Montagetätigkeit) eines in Österreich ansässigen und bei einem deutschen Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmers.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid13.02.2008Teil 1/4

…nur an einer dieser Bedingungen, behält der Tätigkeitsstaat das ihm aufgrund des Arbeitsortprinzips zugewiesene Besteuerungsrecht. Schädlich aus Sicht des Ansässigkeitsstaates sind im gegebenen Zusammenhang daher das Überschreiten der 183-Tage-Frist oder sachverhaltsmäßige Feststellungen, dass der Arbeitgeber im Tätigkeitsstaat des Arbeitnehmers ansässig iSd. des Art…

UFSW RV/0427-W/05Besteuerungsrecht und -zeitpunkt von Stock-Options
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.06.2006Teil 1/2

…als 183 Tage in X. aufhältig gewesen. Dies insbesondere deshalb, weil der Bw. regelmäßig nur an den Wochenenden nach Österreich zurückgekehrt und daher an den meisten Wochentagen seiner Beschäftigung in X. nachgegangen sei. Dies umso mehr, als für die Berechnung der 183 Tage-Frist auch…

UFSW RV/2778-W/02Österreichischer Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH mit Tätigkeit in Drittstaaten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)31.03.2004

…1 dann nicht, wenn die natürliche Person 1. sich nur vorübergehend, zusammen nicht mehr als 183 Tage im Lauf eines Kalenderjahres, in dem anderen Staat aufhält und 2. für ihre Tätigkeit von einem Arbeitgeber entlohnt wird, der seinen Wohnsitz in dem gleichen Staate wie die…

UFSW RV/0565-W/06Inwieweit unterliegt der Lohn eines ungarischen Fernfahrers der österreichischen Steuerpflicht?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2007

…1 DBA-Ungarn steuerbefreit (sog. Freistellungsmethode mit Progressionsvorbehalt). Nach Auskunft des Arbeitgebers hat der Bw. im Jahr 2004 285 vertraglich vereinbarte, tatsächliche Arbeitstage geleistet, wovon er an 127 Tagen in Österreich tätig war. Es ergibt sich somit folgende Aufteilung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit: |…

UFSW RV/3704-W/02Entsendung eines Dienstnehmers ins Ausland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.10.2003

…als Flugzeugwart beschäftigt und in dieser Funktion in verschiedenen europäischen Städten - darunter auch in B - tätig. Die Dauer der Entsendungen überschritt in drei Fällen ein Monat niemals jedoch 183 Tage. Sämtliche Vergütungen wurden von der inländischen Betriebsstätte getragen. Im Rahmen seiner Tätigkeit war der Bw…

UFSL RV/0583-L/09DBA-rechtliche Bedeutung des Kausalitätsprinzips
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…der Besteuerung freistellt, die in Großbritannien keiner Besteuerung unterzogen werden können (vgl. EAS 659, die auszugsweise sinngemäß wiedergegeben wird). EAS 659; GB Großbritannien und Nordirland; 1500 Unselbständige Arbeit Werden von einer österreichischen GmbH österreichische Hotels gepachtet, wobei das Hotelpersonal jeweils kurzfristig (unter 183 Tagen) von…

UFSL RV/1304-L/07Steuerbefreiung für Auslandstätigkeiten im Anlagenbau.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2008

…und - die Sanierung, Neukonzeptionierung und maschinelle Erneuerung einer Baufirma umfasst. Da die Einkünfte im Tätigkeitsstaat nur dann besteuert werden könnten, wenn er sich dort länger als 183 Tage aufhalte, würden die Bezüge in Österreich versteuert. Die Steuerfreiheit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988…

UFSF RV/0306-F/02Besteuerungsrecht von in Tschechien erzielten Einkünften eines technischen Beraters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)18.11.2003

…sagen, dass von Seiten des Bw. weder konkret dargelegt noch entsprechend glaubhaft gemacht wurde, dass er sich in Tschechien länger als 183 Tage (volle Anwesenheitstage) während des betreffenden Kalenderjahres aufgehalten hat. Da der Bw. nach Ansicht des Senates als selbständiger Unternehmer bzw. Gewerbetreibender anzusehen ist…

UFSW RV/0798-W/111. Steuerpflicht einer in Deutschland ausbezahlten Abfindung 2. Begünstigung der Abfindung nach § 67 Abs. 6 EStG 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.09.2012

…wenn die Tätigkeit dort ausgeübt wird (Tätigkeitsstaat). Der Text des DBA enthält allerdings weder das Wort "nur" noch das Wort "auch". Es folgt daraus (abgesehen von der 183-Tage-Klausel in Abs. 2): Keine Besteuerung im Ansässigkeitsstaat, wenn Tätigkeit im anderen Vertragsstaat. Zwar sieht Artikel…

UFSW RV/1272-W/051. Einkünfte aus einer geschäftsführenden Tätigkeit in der Schweiz 2. Reisekosten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.01.2009

…Tätigkeitsstaat besteuert. Nach Z. 2 verbleibt das Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat, wenn sich der Empfänger in dem anderen Vertragsstaat insgesamt nicht länger als 183 Tage während des betreffenden Steuerjahres aufhält, die Vergütungen von einem Arbeitgeber oder für einen Arbeitgeber gezahlt werden, der nicht in dem anderen…

UFSL RV/1667-L/02Vorliegen eines Wohnsitzes als Voraussetzung für die unbeschränkte Steuerpflicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.02.2005

…Juli 1998 bis 27. Oktober 2000 bis auf wenige Tage ununterbrochen in den USA aufgehalten habe. Im Veranlagungsjahr habe sie sich mehr als 183 Tage in den USA befunden, die ihr zugeflossenen Einkünfte würden lediglich solche aus nicht selbständiger Tätigkeit betreffen und würden von ihrem…

UFSW RV/3591-W/11Arbeitgebereigenschaft bei konzerninterner Kurzentsendung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.04.2012

…an den Lohneinkünften sei die 183-Tage-Regel und nach dieser stehe eben Österreich für die gesamten Einkünfte im Jahr 2009 das Besteuerungsrecht zu. Nach mehreren Firstverlängerungsansuchen, weil noch auf Unterlagen aus Kroatien zu warten sei, stellte die Bw. fristgerecht mit Eingaben vom 7.9…

UFSW RV/1768-W/04Die tatsächliche Tragung von Nächtigungskosten muss für ihre Anerkennung feststehen bzw. zumindest glaubhaft sein.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.05.2005

…innerhalb von 6 Monaten neuerlich an seinen seinerzeitigen Arbeitsort zurück, kann unter Einrechnung der dort bereits verbrachten Arbeitszeiten nur die restliche auf die Sechsmonatsfrist entfallende Zeitspanne als Dienstreise gewertet werden (tageweise Berechnung, bis 183 Tage erreicht sind)." Mein Wohnort, Arbeitsort, Familienwohnsitz ist Wien, der Einsatzort…

UFSK RV/0005-K/10Höhe der abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten - Nachweis?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.05.2010

…das dritte und vierte Quartal 2003 in Höhe von € 487,56 innerhalb der genannten Frist entstanden. Weiters konnten noch die aliquot auf den Todestag entfallenden Beiträge im geschätzten und gerundeten Ausmaß von € 3,00 (€ 487,56 dividiert durch 183 Tage) Berücksichtigung finden…