…daher nicht zeitgerecht im Sinne des § 218 Abs. 5 BAO. Nach Zurückweisung des Aussetzungsantrages vom 15. Juli 1998 wäre dem Bw. daher keine weitere Nachfrist mehr zur Verfügung gestanden, sodass eine Vollstreckungshemmung nach § 230 Abs. 2 BAO nicht eingetreten wäre. Nach § 68 Abs. 1 AbgEO…
…abgabengesetzliche Fälligkeit der Kapitalertragsteuer nicht berührt, weil ein durch das Gesetz vorgegebener Fälligkeitszeitpunkt durch eine davon abweichende Fälligkeitsangabe in einer Buchungsmitteilung keine Änderung erfährt. Der von der Bw. implizit vertretene gegenteilige Standpunkt wäre mit dem sich aus Art. 18 Abs. 1 B-VG ergebenden Erfordernis…
…gegenständliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung der bekämpften Abgaben nicht rechtzeitig bis zum Fälligkeitstag, dem 1. Juli 2002, sondern erst am 14. August 2002 eingebracht wurde, stand ihm nach der mit Bescheid vom 11. September 2002 erfolgten Zurückweisung des Aussetzungsantrages zur Entrichtung keine Nachfrist gemäß …
…aus einer gesetzlichen Vorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 224, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, Orac 1996, § 210, Tz 4 Pkt. 3.2, Tz 19 u. 26; § 224, Tz. 4 und 7). Der Säumniszuschlag ist daher nicht…
…hingegen die Fälligkeit - wie im Streitfall - aus einer Abgabenvorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Nachfrist von einem Monat aus § 224 Abs. 1 zweiter Satz BAO oder (wie das Finanzamt meint) aus einer analogen Anwendung des …
…aus einer gesetzlichen Vorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 224, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, Orac 1996, § 210, Tz 4 Pkt. 3.2, Tz 19 u. 26; § 224, Tz. 4 und 7). Der Säumniszuschlag ist daher nicht…
…Frau GIM eingeworfen. Ist das richtig?" Kann ich mich nicht mehr erinnern. Und weiter: "Das Schriftstück soll anschließend in das ausschließlich für den Postzusteller vorgesehene Rückgabefach eingeworfen worden sein. Ist das richtig?" Keine Ahnung. "Möchten Sie sonst noch Anmerkungen zum Zustellvorgang machen?" Nein, ich habe…
…yyyy) mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlt und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte. Dieser Ausspruch des Finanzamtes wurde nicht näher begründet. Nach Ansicht des Bw. stellt diese Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…und keine Berufungsentscheidung. Wird eine Berufung trotz Unzulässigkeit oder Verspätung nicht zurückgewiesen, sondern über sie meritorisch (in der Sache) abgesprochen, so belastet dies die Sachentscheidung (Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung) mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde. Aus dem Terminus "die Abgabenbehörde" im § 273 Abs. 1 BAO…
…als solcher auch nicht einer (in Österreich und von österreichischen Finanzbehörden bescheidmäßig aufzutragenden) Mängelbehebung zugänglich. Der Papierantrag ist hinsichtlich der rechtlichen Qualität einem Urgenzschreiben vergleichbar; dieses ist ebenso kein Anbringen iSd § 85 Abs. 1 BAO und löst weder eine Entscheidungspflicht noch eine Mängelbehebungspflicht aus (vgl…
…alle abgabenrechtlichen Bestimmungen - buchstabengetreu befolgt habe und ihm daher kein schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt werden könne, weshalb eine Haftung als Vertreter gemäß §§ 9 Abs. 1 und § 80 Abs. 1 BAO für die aushaftendenden Abgabenschuldigkeiten der Firma S-GmbH schon dem Grunde nach nicht vorliege…
…Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt (Abs. 1). Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses…
…war, könne im Übrigen anhand von Tickets und Hotelrechnungen nachgewiesen werden. Den in der Begründung des angefochtenen Bescheides getroffenen Ausführungen, wonach es nicht nachvollziehbar erscheine, dass mit der Abfertigung der Berufung und des Aussetzungsantrages bis zum letzten Tag der Berufungsfrist zugewartet werde, hielt der Bw…
…wurde, jedoch wurden hierüber keine Lohnzettel ausgestellt und auch nicht an das Finanzamt übermittelt. Seit Bestehen der Jausenstation wurden Verluste erwirtschaftet, teilweise war der verbuchte Wareneinkauf annähernd so hoch wie der erzielte Umsatz. Gern. § 1 Abs. 1 Liebhabereiverordnung liegen Einkünfte vor bei einer Betätigung, die…
…Grund des Aussetzungsantrages gemäß § 212a BAO keine Verpflichtung zur Abgabenentrichtung gegeben) und führt zur Ermessensfrage im Wesentlichen aus, dass 1.) die Bestätigung des erstinstanzlichen Haftungsbescheides in Höhe von € 797.250,65 seine Existenz auf Jahrzehnte hinaus vernichten würde. Aufgrund eines dadurch ausgelösten Insolvenzverfahrens wäre…
…Vorteil der Partei auswirken würde, ist nicht maßgebend (Ritz, BAO², § 308). In den Änderungen durch das 2. AbgÄG 1987 wurde in § 308 (1) BAO der zweite Satz angefügt "Dass der Partei ein Verschulden an der Versäumung zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht…
…Einhebung nicht mehr in Betracht (so z.B. VwGH 3.10.1996, 96/16/0200). Über die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Berufung wurde mit der gegenständlichen Entscheidung (Spruchteil 1) bereits abgesprochen, sodass auch aus diesem Grund für eine (weitere) Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung kein…
…1 FinStrG bzw. § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monats nach Rechtskraft der Entscheidung fällig, wobei die Rechtskraft wiederum nach damaliger Rechtslage (von den hier nicht relevanten Fällen einer Zurücknahme des Rechtsmittels bzw. eines Rechtsmittelverzichtes abgesehen) ein Monat nach Zustellung der schriftlichen Ausfertigung eingetreten…
…iSd § 308 Abs. 1 BAO ist. Dabei teilt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der belangten Behörde nicht, dass durch das späte "Freigeben" des Berufungsentwurfes an den Beschwerdevertreter das Vergessen der Sekretärin aus diesem Grund kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis wäre. Zu bemerken ist in diesem Zusammenhang…
…Abs. 1 lit. a BAO durch Bescheid zurückzuweisen. Die in der Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid ins Treffen geführte Verletzung des Parteiengehörs dadurch, dass das Finanzamt der Bw. vor Erlassung des Zurückweisungsbescheides den Umstand der Verspätung nicht mitgeteilt habe, bewirkt keine Rechtswidrigkeit aus diesem Umstande heraus…