…daher nicht zeitgerecht im Sinne des § 218 Abs. 5 BAO. Nach Zurückweisung des Aussetzungsantrages vom 15. Juli 1998 wäre dem Bw. daher keine weitere Nachfrist mehr zur Verfügung gestanden, sodass eine Vollstreckungshemmung nach § 230 Abs. 2 BAO nicht eingetreten wäre. Nach § 68 Abs. 1 AbgEO…
…dem Beschwerdebegehren nicht Rechnung trägt, weshalb die Beschwerde dem § 253 BAO zufolge nunmehr auch als gegen den gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Bescheid gerichtet gilt. Der Abgabepflichtige stellt anlässlich der gegen den Feststellungsbescheid gerichteten Beschwerde einen weiteren Aussetzungsantrag für die sich aus dem gemäß…
…abgabengesetzliche Fälligkeit der Kapitalertragsteuer nicht berührt, weil ein durch das Gesetz vorgegebener Fälligkeitszeitpunkt durch eine davon abweichende Fälligkeitsangabe in einer Buchungsmitteilung keine Änderung erfährt. Der von der Bw. implizit vertretene gegenteilige Standpunkt wäre mit dem sich aus Art. 18 Abs. 1 B-VG ergebenden Erfordernis…
…diesfalls spätestens am Fälligkeitstag, dem 1.3.2019) eingebracht wird. Da der Antrag auf Gewährung der Zahlungserleichterung jedoch erst am 2.3.2019 eingebracht wurde, war dieser nicht mehr zeitgerecht und konnte daher keine säumniszuschlagsverhindernde Wirkung entfalten. Dem Vorbringen des BF, wonach die Fälligkeit durch…
…soll, dass zwischen Mitte März und Ende Juni 2020 keine Stundungszinsen festzusetzen sind, diese jedoch grundsätzlich anfallen und eine entsprechende Festsetzung erst ab 1.7.2020 wieder möglich wäre, würde der Gesetzeszweck nicht erreicht werden. Schließlich geht aus den Erläuterungen zur Regierungsvorlage noch hervor, dass…
…gegenständliche Antrag auf Aussetzung der Einhebung der bekämpften Abgaben nicht rechtzeitig bis zum Fälligkeitstag, dem 1. Juli 2002, sondern erst am 14. August 2002 eingebracht wurde, stand ihm nach der mit Bescheid vom 11. September 2002 erfolgten Zurückweisung des Aussetzungsantrages zur Entrichtung keine Nachfrist gemäß …
…aus einer gesetzlichen Vorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 224, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, Orac 1996, § 210, Tz 4 Pkt. 3.2, Tz 19 u. 26; § 224, Tz. 4 und 7). Der Säumniszuschlag ist daher nicht…
…hingegen die Fälligkeit - wie im Streitfall - aus einer Abgabenvorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus. Dabei kann dahingestellt bleiben, ob sich die Nachfrist von einem Monat aus § 224 Abs. 1 zweiter Satz BAO oder (wie das Finanzamt meint) aus einer analogen Anwendung des …
…aus einer gesetzlichen Vorschrift, so löst der Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 224, Tz 9; Ellinger/Bibus/Ottinger, Abgabeneinhebung, Orac 1996, § 210, Tz 4 Pkt. 3.2, Tz 19 u. 26; § 224, Tz. 4 und 7). Der Säumniszuschlag ist daher nicht…
…durch die nicht zeitgerechte Entrichtung einer Abgabe eingetreten sind, rückgängig gemacht werden sollten. Auch wenn ein im Sinne obiger Ausführungen nicht zeitgerecht gestellter Aussetzungsantrag zur Hemmung der Einbringung führt, bedeutet dies nicht, dass der durch Bescheid bereits festgesetzte Säumniszuschlag durch einen später gestellten Aussetzungsantrag beseitigt…
…Vorschrift, so löste der (später ergehende) Haftungsbescheid keine neue Fälligkeit aus (vgl. Ritz, aaO, § 224, Tz 9). Zur Umsatzsteuer: Beim hier dazu ergangenen Stammabgabenbescheid vom 22.5.2018 (Neufestsetzung der Jahresumsatzsteuer 2015 im wiederaufgenommenen Veranlagungsverfahren unter Berücksichtigung der Prüfungsfeststellungen) handelt es um nichts anderes, als…
…nicht geeignet, die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsantrages darzutun: Im angefochtenen Straferkenntnis findet sich auf Seite 6, 3. Absatz, folgender Hinweis: "Zahlungsinformation: Wenn Sie keine Beschwerde erheben, ist der Bescheid sofort vollstreckbar. Sie erhalten daher nach Ablauf der Rechtsmittelfrist dieses Bescheides Zahlungsanweisungen. Die Gesamtbeträge ...." Folgerichtig wurde aus…
…yyyy) mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlt und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte. Dieser Ausspruch des Finanzamtes wurde nicht näher begründet. Nach Ansicht des Bw. stellt diese Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid eine neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…erfolgt. Dort würden Poststücke möglichst eindeutig bezeichnet, wobei aber nicht der gesamte (oft mehrzeilige) Betreff erfasst werden könne. Zur Fristversäumnis habe keine prozesstechnische Schwachstelle geführt, sondern das gezielte punktuelle "Ausschalten" der Fristenverwaltung durch die Sachbearbeiterin auf Basis einer Verwechslung. Hätte sie sich die Schriftstücke, die…
…Verteidiger fernmündlich über die Ursache befragt wurde, warum denn die schriftliche Ausfertigung keine Begründung enthalte bzw. ein Rechtsmittel für unzulässig erklärt worden sei. Zu prüfen ist, ob in diesem Zusammenhang allenfalls eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene regelwidrige Rechtslücke besteht, welche gegebenenfalls im Wege einer Analogie…
…keine Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesfinanzgerichtes vor (s. Ehrke-Rabel, Rechtsmittelverfahren in Abgabensachen, S. 143). Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 262 BAO das Finanzamt, abgesehen von den in § 262 Abs. 2 vorgesehenen Ausnahmen, eine Beschwerdevorentscheidung zu erlassen hat. Kommt das Finanzamt dieser Verpflichtung nicht…
…ausgehe, dass der den Fristlauf auslösende Haftungsbescheid nicht rechtswirksam zugestellt worden sei. Ausgehend von einem allfällig gesetzmäßig bewirkten Zustellvorgang sei die Unkenntnis ein Ereignis iSd § 308 Abs. 1 BAO. Der Antragsteller habe von einem Hinterlegungsvorgang nicht Kenntnis erlangt, sodass ihn an einer allfälligen Fristversäumnis kein…
…und keine Berufungsentscheidung. Wird eine Berufung trotz Unzulässigkeit oder Verspätung nicht zurückgewiesen, sondern über sie meritorisch (in der Sache) abgesprochen, so belastet dies die Sachentscheidung (Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung) mit Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der bescheiderlassenden Behörde. Aus dem Terminus "die Abgabenbehörde" im § 273 Abs. 1 BAO…
…um 14:11 Uhr in 1220 Wien, ***NNStraße*** 36 gestanden sei, nicht entsprochen. Mit Auskunft (Schreiben) vom 27.07.2022 sei keine konkrete Person als Lenker(in) bekanntgegeben worden. Ad 1) bis 27) Wegen der Verletzung der Rechtsvorschriften des § 2 in Verbindung mit § 4 Abs…
…Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht nicht aus. Gemäß § 238 Abs. 1 BAO verjährt das Recht, eine…